17.4131 · Interpellation · 2017-12-13
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Im Sinne eines aktiven Risikomanagements für die Schweiz bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der nachstehenden Fragen, ob und inwieweit unsere bilateralen Verträge mit der EU erodieren bzw. nicht umfassend umgesetzt werden können, nachdem wir bis heute kein Rahmenabkommen abgeschlossen haben, wie es von der EU offenbar gewünscht wäre. Im Besonderen interessieren mich nachstehende Fragestellungen, ob Erosion der bilateralen Verträge stattfindet bzw. ob sich der Kosten-Nutzen-Faktor unserer Beziehungen mit der EU verschlechtert, falls der Status quo einfach weitergeführt wird, ohne "Bewegung" in einzelnen Dossiers zuzulassen.
1. Gibt es Vereinbarungen, die bereits "erodieren", und falls ja, welche?
2. Welche Nachteile erwachsen daraus allenfalls der Schweiz?
3. Welche Verträge könnten in Zukunft erodieren oder dahinfallen, sollten wir kein Rahmenabkommen abschliessen bzw. sollte der Status quo einfach weitergeführt werden?
4. Wie sieht der Bundesrat den zeitlichen Aspekt des Risikos?
5. Sieht er wirtschaftlichen Impact für unser Land? Falls ja, welchen und mit welchem Zeithorizont?
6. Sieht er Chancen in der Tatsache, dass wir bis heute kein Rahmenabkommen abgeschlossen haben, und falls ja, welche aktuell, mittel- und langfristig?
Stellungnahme des Bundesrates
Die wichtigsten bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wurden nach der ablehnenden Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum durch Volk und Stände 1992 ausgehandelt. Der bilaterale Weg wurde damals als eine Lösung ins Auge gefasst, die der Schweiz einen sektoriellen Zugang zum EU-Binnenmarkt und eine vertiefte Zusammenarbeit mit der EU in gewissen Bereichen ermöglichte. Bei den bilateralen Abkommen handelt es sich von wenigen Ausnahmen abgesehen um statische Regelwerke. Dies bedeutet, dass sie zur Bewahrung ihrer Gültigkeit regelmässig aktualisiert werden müssen, um den relevanten Entwicklungen des Rechts, auf dem sie beruhen, Rechnung zu tragen. Diese Aktualisierungen bedürfen jedes Mal der Zustimmung der Schweiz und der EU.
Seit rund zehn Jahren besteht kein Einvernehmen mehr zwischen der Schweiz und der EU über die Grundprinzipien, die ihre bilateralen Beziehungen bestimmen. Die Differenz betrifft die Dossiers im Marktzugangsbereich, sie hat jedoch Auswirkungen auf zahlreiche weitere Dossiers. Der Bundesrat ist bestrebt, mit der EU wieder zu einem Einvernehmen über die Grundprinzipien der gegenseitigen Beziehungen zu gelangen. Er hat zu diesem Zweck 2013 ein Verhandlungsmandat über institutionelle Fragen mit der EU verabschiedet, um damit den bilateralen Weg zu konsolidieren und weiterzuentwickeln.
1./2. Solange keine Einigung vorliegt, führt der Status quo zu Verunsicherung in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Die Anpassung der bestehenden Abkommen hängt Mal für Mal vom aktuellen politischen Willen der beiden Parteien ab und ist entsprechend ungewiss. So verzögerte sich die Aktualisierung bestehender Abkommen in den vergangenen Jahren verschiedentlich, etwa beim Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) oder beim Direktversicherungsabkommen.
Neben der Aktualisierung bestehender Abkommen ist der bilaterale Weg als Ganzes einem Erosionsrisiko ausgesetzt, oder es verbleiben Unsicherheiten wie im Fall der Börsenäquivalenz (Mifir 23). Die Schweiz hat in den letzten Jahren keine neuen Marktzugangsabkommen mehr abgeschlossen. Verzögert oder blockiert wurde auch die Integration neuer Bereiche in gewisse Abkommen (zum Beispiel beim Luft- und Landverkehr). Verschiedene Kooperationen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Kultur, wurden nicht weitergeführt.
Der bilaterale Weg in seiner jetzigen Ausgestaltung entspricht somit nicht mehr den Bedürfnissen der Schweiz in Bezug auf einen sicheren und vorhersehbaren Marktzutritt. Dies schafft einen Zustand der Rechtsunsicherheit, der sich nachteilig auf die Wirtschaftstätigkeit und die Beschäftigung auswirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz schwächt. Schon heute werden die Unsicherheiten im Verhältnis Schweiz-EU als Risikofaktor bei den Investitionsentscheiden gewisser Schweizer Unternehmen betrachtet.
3.-5. Die genannten Beispiele zeigen, dass die bilateralen Abkommen sehr schnell erodieren können, wenn sie mangels Einvernehmen zwischen den Parteien nicht mehr aktualisiert werden. Solange zwischen der Schweiz und der EU kein Konsens bezüglich der Regelung der bilateralen Beziehungen besteht, könnte auch die Erneuerung der Kooperationen mit der EU infrage gestellt werden, wie zum Beispiel die Teilnahme der Schweiz am EU-Forschungsrahmenprogramm, das 2020 ausläuft. Die Teilnahme der Schweiz an diesem Programm ist Teil der Bilateralen I, aber sie muss dennoch bei jeder neuen Programm-Generation neu ausgehandelt werden.
Diese Unsicherheit hat weitreichende Folgen. So deckt beispielsweise ein Abkommen wie das MRA allein Produktbereiche ab, die ein Exportvolumen aus der Schweiz in die EU von mehr als 74 Milliarden Franken darstellen (einschliesslich Pharmazeutika und Chemieerzeugnisse, bei denen nur ein Teil der Konformitätsbewertung Gegenstand des Abkommens ist). Laut einer Studie von Swissmem von 2015 halten drei Viertel der Unternehmen der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie dieses Abkommen für wichtig, ja unverzichtbar. Die Pharmaindustrie rechnet für ihre Branche mit Zusatzkosten in Höhe von 150 bis 300 Millionen Franken pro Jahr für die Schweizer Unternehmen, sollte dieses Abkommen wegfallen.
6. Ohne ein allgemeines Marktzugangsabkommen bewahrt die Schweiz zwar eine grössere regulatorische Autonomie, verliert jedoch zunehmend die rechtliche Sicherheit für den Marktzugang, und ihr politischer Einfluss nimmt in dieser Hinsicht ab.
Ziel des Bundesrates ist es, den bilateralen Weg zu festigen, um den bestmöglichen Zugang zum EU-Markt zu garantieren und gleichzeitig die Souveränität der Schweiz möglichst zu wahren.
Antwort des Bundesrates.