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NIS-Belastungskarten. Monitoring für nichtionisierende Strahlen

17.4170 · Motion · 2017-12-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, geeignete Massnahmen zu treffen, um die Belastung mit nichtionisierenden Strahlen (NIS) gesamtschweizerisch zu erfassen und der Bevölkerung zugänglich zu machen.

Begründung

Mobilfunk-Basisstationen verursachen den grössten Teil des hochfrequenten Elektrosmogs im Freien, nebst Sendeantennen für Radio, Fernsehen und übrige Funkanwendungen wie Telepage und Polycom. Es entstehen immer mehr Sendeanlagen, die Belastung durch nichtionisierende Strahlung nimmt ständig zu. Mit der bereits angekündigten Einführung der 5G-Technologie wird ein weiterer Ausbau der Mobilfunknetze erwartet und damit eine weitere Erhöhung der Belastung befürchtet.

Seit 2006 betreibt die Zentralschweizer Umweltdirektorenkonferenz (ZUDK) eine systematische Überwachung der Elektrosmogbelastung. Die elektromagnetische Strahlung von Mobil- und Rundfunksendeanlagen wird dabei permanent gemessen. Periodisch werden die Messwerte in eine Datenbank übertragen und grafisch auf einer Karte dargestellt. Die Messungen werden durch Simulation der Strahlenbelastung ergänzt. Damit ist die aktuelle Immissionssituation jeder Gemeinde einsehbar.

In der Zentralschweiz funktioniert das NIS-Monitoring schon seit mehr als zehn Jahren. Dieses NIS-Monitoring soll gesamtschweizerisch eingeführt werden. Analog zum Bakom, welches die Standorte und Leistungskategorien der Sendemasten im Internet aufschaltet, können auf Messungen und Simulationen basierende Karten eine geografische Verteilung der Strahlenbelastung (unter Berücksichtigung von Terrain und Bebauung) aufzeigen.

Die Bevölkerung der ganzen Schweiz soll unabhängig und fundiert über die nichtionisierende Strahlenbelastung informiert werden. Mit den NIS-Belastungskarten erfüllt der Bund seine Informationspflicht nach Artikel 10e Absatz 1 USG und kommt der Aarhus-Konvention nach. Eine solche NIS-Belastungskarte kann zur Versachlichung der Thematik beitragen und die heute in der Bevölkerung oft vorhandenen unterschwelligen Ängste relativieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin. Er hat am 18. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulates Gilli 09.3488, "Elektromagnetische Felder. Monitoring", einen Konzeptbericht für ein künftiges Monitoring elektromagnetischer Felder vorgelegt. Offen blieb damals die Finanzierung dieser neuen Aufgabe. Eine Möglichkeit hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 6. September 2017 an die eidgenössischen Räte zur Revision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) vorgeschlagen: Der neue Artikel 39a FMG würde es erlauben, einen Teil der Erlöse aus den Funk-Konzessionsgebühren für begleitende Massnahmen wie Forschung und Erhebungen im Zusammenhang mit funkbasierten Technologien einzusetzen. Die Vorlage ist derzeit beim Parlament in Beratung (KVF-N). Sobald die Finanzierung sichergestellt und die genaue Ausgestaltung des Monitorings geklärt ist, wird der Bundesrat dessen Aufbau und Betrieb veranlassen. Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion damit als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.