17.4202 · Interpellation · 2017-12-14
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wann ist die letzte Modernisierung des UKW-Notsendernetzes abgeschlossen worden?
2. Wie hoch waren die Kosten, und wer hat sie getragen?
3. Mit welchem Zeithorizont wurden diese Investitionen getätigt?
4. Beabsichtigt der Bundesrat angesichts der geplanten Abschaltung der UKW-Sender ein Nachfolge-Notsendernetz?
a. Falls ja: Mit welchem Zeitrahmen, mit welchen Kosten und mit welcher Technologie, die mindestens dieselbe Abdeckung wie das UKW-Notsendernetz garantiert?
b. Falls nein: Weshalb nicht?
Begründung
Das UKW-Notsendernetz (vormals "UKW77") trägt heute die Bezeichnung IBBK für "Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen mit Radio". Ziel war und ist, mindestens 85 Prozent der Bevölkerung mit Informationen über UKW-Sender in Kellern und Schutzräumen bis ins zweite Untergeschoss zu versorgen.
Bei der Beratung der Immobilienbotschaft des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) von 2010 gab der Betrag von gegen 18 Millionen Franken für die Modernisierung dieses Netzes im Ständerat zu reden. Unterdessen dürfte die Modernisierung abgeschlossen sein - allerdings mit unbestimmten Zukunftsaussichten, da die Verbreitung von Radioprogrammen in absehbarer Zeit nicht mehr analog via UKW, sondern digital via DAB plus erfolgen soll.
Daher die Fragen, wie die Bevölkerung künftig in ausserordentlichen Lagen bis in die Luftschutzkeller informiert werden soll, mit welcher Technologie und zu welchen Kosten.
Stellungnahme des Bundesrates
Das System IBBK-Radio ist ein Gesamtsystem, das die Verbreitung von behördlichen Informationen an die Bevölkerung in allen Lagen über UKW-Signale sicherstellt, auch wenn die zivile Sendeinfrastruktur ausgefallen ist.
Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Das Modernisierungsprojekt gemäss Immobilienbotschaft 2010 wurde im Jahr 2014 abgeschlossen. Im Rüstungsprogramm 2016 ist noch die Verschiebung einer bisherigen provisorischen Sendeanlage an einen definitiven Standort im Raum Tessin enthalten. Diese Realisierung erfolgt in den Jahren 2017 bis 2019.
2. Die Kosten für die Erneuerung der Sendeinfrastrukturen gemäss Immobilienbotschaft 2010 betrugen 35,7 Millionen Franken (18 Millionen Systemkredit Sanierung, 17,7 Millionen Baukredit). Die Kosten für die Verschiebung der Sendeanlage im Tessin betragen 13 Millionen Franken. Diese Kosten werden vollumfänglich vom Bund getragen.
3. Die Nutzungsdauer des UKW-Notsendernetzes ist bis Ende 2027 vertraglich geregelt. Die Investitionen wurden mit diesem Zeithorizont getätigt.
4. Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 den Bericht zur Zukunft der Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme für den Bevölkerungsschutz zur Kenntnis genommen. Im Bericht ist ausgeführt, dass die zivile Verbreitung von analogen Radiosignalen über UKW in der Schweiz spätestens 2024 eingestellt wird. Dies entspricht dem Zeitplan gemäss dem Bericht der Branchen-Arbeitsgruppe Digitale Migration vom 1. Dezember 2014.
Gestützt auf die vertraglichen Grundlagen und mit den geplanten Werterhaltungsmassnahmen kann das bestehende, gehärtete UKW-Notsendernetz mindestens bis ins Jahr 2027 einsatzbereit gehalten werden. Danach sind die Weiterführung und auch die Finanzierung nicht mehr sichergestellt.
Vor diesem Hintergrund klärt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) die Zukunft des UKW-Notsendernetzes ab. Dabei werden verschiedene Optionen geprüft, wie die alleinige Weiterführung von UKW im Rahmen von IBBK, eine Migration auf DAB plus oder auf Streaming-Technologien via Internet oder Mobilfunknetz oder auch eine ersatzlose Abschaltung. Resultate liegen noch keine vor.
Die Kosten für ein allfälliges Nachfolgesystem oder den Rückbau des Systems können zurzeit nicht beziffert werden. Ebenso wenig können Fragen zur Abdeckung beantwortet werden.
Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden.
Antwort des Bundesrates.