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17.4229 · Motion · 2017-12-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, damit in allen Bereichen durchgängig elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung möglich sind. Die Kantone und Gemeinden sind einzubeziehen, sodass die Dienstleistungen über alle Staatsebenen hinweg erbracht werden können.

Die bestehenden Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden sollen davon unberührt bleiben.

Begründung

Im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz arbeiten Bund, Kantone und Gemeinden daran, medienbruchfreie, d. h. durchgängig elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung zu ermöglichen. Diese Arbeiten sind rasch und entschlossen voranzutreiben. Dabei darf nicht gewartet werden, bis sich im Rahmen eines konkreten Umsetzungsprojekts herausstellt, dass die gesetzlichen Regelungen in einem bestimmten Bereich angepasst werden müssen. Stattdessen sind die gesetzlichen Grundlagen frühzeitig und umfassend danach zu prüfen, ob sie medienbruchfreie Behördenleistungen behindern bzw. ob neue Bestimmungen notwendig sind, um diese überhaupt erst zu ermöglichen (z. B. bezüglich Datenbearbeitung). Gegebenenfalls sind dem Parlament die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Dies betrifft nicht nur den Verkehr von Privatpersonen und Unternehmen mit den Behörden, sondern auch die Abläufe innerhalb der Verwaltung und zwischen verschiedenen Behörden. Thematisch sind alle Bereiche angesprochen, beispielsweise Steuererklärungen, Bewilligungsverfahren im Arbeits- und Ausländerrecht, Zollformalitäten und statistische Angelegenheiten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt explizit das Anliegen des Motionärs, durchgängig elektronische Behördenleistungen zu ermöglichen. Die Bundesverwaltung wie auch die kantonalen und kommunalen Verwaltungen arbeiten mit Hochdruck daran, durchgängig elektronische Behördenleistungen auf allen Ebenen des Staates umzusetzen. Der Bundesrat teilt auch die Ansicht des Motionärs, dass diese Arbeiten rasch und entschlossen voranzutreiben sind. Der Bundesrat ist somit bereit, die Hindernisse im Bundesrecht, welche elektronische Behördenleistungen hemmen, zu beseitigen.

Dem geforderten eigenständigen Gesetzgebungsprogramm stehen aber insbesondere die beiden folgenden Aspekte entgegen:

1. Eine umfassende Prüfung sämtlicher gesetzlichen Grundlagen und die Formulierung eines eigenständigen Gesetzgebungsprogramms sind, unter Berücksichtigung der föderalen Struktur der Schweiz, zu komplex und deshalb weder finanzierbar noch zielführend. Auch fehlen hierfür die notwendigen Ressourcen. Der Bund verfolgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Gemeinden vielmehr einen schrittweisen, anwendungsbezogenen Ansatz, der jeweils eine projektspezifische Prüfung und allfällige Änderung der gesetzlichen Grundlagen vorsieht.

2. Der Bundesgesetzgeber verfügt in vielen Bereichen nicht über die Zuständigkeit, den Kantonen und Gemeinden Vorgaben über die (elektronische) Abwicklung von Behördenleistungen zu machen; durchgängig elektronische Behördenleistungen aber kann der Bund nicht im Alleingang schaffen. Er kann nur dort legiferieren, wo die Kantone Bundesrecht umsetzen. Ob in allen Bereichen durchgängig elektronische Abläufe eingeführt werden können, hängt somit auch von der kantonalen Gesetzgebung ab. Die Motion muss dementsprechend auch aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden.

Das Ziel, durchgängig elektronische Behördenleistungen zu ermöglichen, ist im föderalistischen System demnach primär auf dem bewährten kooperativen Weg zu verfolgen. Gerade weil der Bund nicht die Kompetenz hat, den Kantonen und Gemeinden verbindliche Regelungen vorzuschreiben, ist die bestehende interföderale Zusammenarbeit wichtig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.