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17.4258 · Interpellation · 2017-12-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Trend zu immer mehr ambulanten Behandlungen hält in der Gesundheitsversorgung zunehmend Einzug. Ganz offensichtlich entspricht dies in vielen Fällen dem Wunsch der Patientinnen und Patienten. Diese Art der Behandlung ist in der Regel auch kostengünstiger als die stationäre Behandlung. Kennt man die ambulante Behandlung vor allem aus der somatischen Medizin, zeigt jetzt ein Pilotprojekt aus dem Kanton Zürich, dass die ambulante Behandlung auch bei der Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen durchaus ihre Vorteile hat. Tägliche Hausbesuche von qualifizierten Fachpersonen und die Erreichbarkeit während 24 Stunden pro Tag ermöglichen es offensichtlich, auch bei schweren psychiatrischen Erkrankungen die Betreuung zu Hause durchzuführen. Diese Art der Behandlung hat den Vorteil, dass die Betroffenen nicht aus ihrem Umfeld herausgerissen werden. Möglicherweise kann damit auch eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz - sofern vorhanden - erfolgen. Gemäss Berichterstattung in den Medien wird diese Art der Behandlung nicht von allen Krankenkassen finanziert, da sie nicht zur Grundversorgung zählt.

In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Teilt er die Einschätzung, dass das Home Treatment in bestimmten Fällen eine gute und kostengünstige Alternative zur stationären Behandlung darstellen kann?

2. Kann er sich vorstellen, Projekte wie das des Kantons Zürich zu unterstützen?

3. Sieht er eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass auch in anderen Kantonen solche Behandlungsansätze geprüft und vorangetrieben werden?

4. Braucht es gesetzliche Anpassungen, damit die Finanzierung von Home Treatment durch alle Krankenkassen übernommen wird? Wenn ja, ist er bereit, diese vorzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Eine Behandlung zu Hause anstelle eines Eintritts in eine stationäre psychiatrische Einrichtung entspricht dem Wunsch zahlreicher Betroffener und kann auch für deren Angehörige eine Entlastung sein. Der Bundesrat hat bereits 2016 in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255, "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz", festgehalten, dass sogenannte intermediäre Versorgungsangebote in der Psychiatrie eine wichtige Rolle spielen und stärker gefördert werden sollen (Quelle: BAG > Service > Publikationen > Bundesratsberichte 2016). Unter dem Begriff "intermediäre Angebotsstrukturen" werden verschiedene Behandlungsangebote zusammengefasst, die eine Lücke zwischen der 24-Stunden-Betreuung im stationären Rahmen und der Sprechstunde bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten schliessen. Das in der Interpellation angesprochene Home Treatment ist eine solche intermediäre Versorgungsform - neben psychiatrischen Tageskliniken, Ambulatorien und mobiler psychiatrischer Langzeitpflege. Intermediäre Angebote erlauben vielen Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen Zugang zur Versorgung und haben somit das Potenzial, auch ansonsten schwer behandelbare Zielgruppen zu erreichen.

Bezüglich der Kosten von Home Treatment-Angeboten lässt sich derzeit keine genaue Aussage machen, da die Datenlage in der Schweiz dazu begrenzt ist. Es gibt in internationaler Fachliteratur Hinweise darauf, dass eine Behandlung zu Hause kostengünstiger sein kann, wenn sie einen stationären Aufenthalt ersetzt, und auch nicht länger dauert als ein solcher. Erste Auswertungen einer noch unveröffentlichten Studie in der Schweiz zeigen vergleichbare Ergebnisse.

2./3. Der Bund leistet im Rahmen der Umsetzung des Postulates Stähelin 10.3255 einen Beitrag zur Verbreitung und Weiterentwicklung von intermediären Versorgungsstrukturen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Grundlagen hat der Bund allerdings keine Möglichkeit, einzelne Modellprojekte oder Versorgungsangebote finanziell zu fördern. Dies steht auch im Einklang mit der grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone für die medizinische Grundversorgung. An dieser Zuständigkeit will der Bundesrat nichts ändern. Das Bundesamt für Gesundheit hat jedoch gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) im Sommer 2017 ein Projekt lanciert, welches die Erfolgsfaktoren und Herausforderungen für mobile psychiatrische Dienste in der Schweiz aufzeigen soll. Neben einer Befragung aller Kantone und diverser Anbieter von mobilen psychiatrischen Diensten fand im November 2017 ein Austausch zwischen Kantonen, Leistungserbringern, Versicherungsverbänden und weiteren Organisationen statt. Erste Ergebnisse des Projektes zeigen, dass bereits in diversen Kantonen mobile psychiatrische Dienste erfolgreich angeboten werden, aber dass bezüglich ihrer Finanzierung Handlungsbedarf besteht. Ebenfalls wird in den Ergebnissen deutlich, dass die Bandbreite der mobilen Angebote sehr gross ist und unterschiedliche Behandlungsziele verfolgt werden (Krisenintervention vs. psychiatrische Langzeitpflege). Der Schlussbericht des Projektes wird im zweiten Quartal 2018 publiziert.

4. Die Ergebnisse des obenerwähnten Projektes sowie weiterer für den Bereich der intermediären Versorgungsangebote relevanter Studien (z. B. Evaluation Neuordnung Pflegefinanzierung, Ergebnisse Projekte Zweitausschreibung NFP 74) sind abzuwarten, bevor im Laufe des zweiten Halbjahrs 2018 Massnahmen formuliert werden können, welche auch das Home Treatment betreffen würden. Als Kostenträger könnten dabei die zuständigen Kantone oder die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine Rolle spielen. Dabei ist festzuhalten, dass im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eine Finanzierung von Leistungen nur dann möglich ist, wenn diese der Diagnose, Behandlung und Folgen einer Krankheit dienen. Zudem müssen die Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. An diesen Grundsätzen will der Bundesrat nichts ändern.

Antwort des Bundesrates.