Lexipedia

Mit einem Schweizer Label "Innovatives Jungunternehmen" die Investoren in der Schweiz zur Unterstützung unserer Start-ups ermuntern

17.4271 · Interpellation · 2017-12-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Könnte der Bundesrat den Kantonen die Schaffung eines Schweizer Labels vorschlagen für besonders vielversprechende innovative Jungunternehmen, um damit Investoren in der Schweiz zu ermuntern, diese Unternehmen zu finanzieren?

Dieses Label erlaubte den Investorinnen und Investoren Steuerreduktionen für die getätigten Investitionen. Es könnte aber auch dem entsprechenden Jungunternehmen Steuerreduktionen während der ersten Jahre verschaffen. Selbstverständlich wäre jeder Kanton in der Festlegung der entsprechenden Steuersätze frei.

Es ist sehr wichtig, die Schweizer Investoren dazu zu bringen, lokale Start-ups zu unterstützen. Während im Silicon Valley sich die Investoren um Zugang zu den kalifornischen Jungunternehmen geradezu drängeln, müssen sich Jungunternehmen hierzulande oftmals ins Ausland verlagern, wenn sie zu Geld kommen wollen. Dabei führen sie aus unserem Land ab: Kompetenzen, Arbeitsplätze, Forschungszentren, Dynamik. Es ist paradox zu sehen, wie diese Unternehmen aus Mangel an finanziellen Ressourcen ins Ausland abwandern, während die finanziellen Mittel in der Schweiz durchaus zur Genüge vorhanden sind.

Die Schaffung eines Schweizer Labels würde auch ein klares Signal an alle Investoren aussenden, auch an solche, die sich mit dem Gedanken tragen, sich in der Schweiz zu etablieren.

Zudem könnte ein solches Label unsere Risikokultur ein kleines bisschen in Richtung von mehr Mut sich entwickeln lassen.

Das Beispiel Jura: 2013 hat der Kanton Jura folgendes für seine wirtschaftliche Entwicklung höchst interessante Instrument geschaffen: das Label "Innovatives Jungunternehmen" (Nouvelle Entreprise Innovante, NEI). Damit ein Unternehmen dieses Label bekommt, muss es eine Geschäftsidee entwickeln, die in das wirtschaftliche Entwicklungsprogramm des Kantons passt, und es muss seinen Sitz, seine effektive Verwaltung, sein Forschungszentrum, den Ort seiner Aktivitäten sowie die überwiegende Zahl seiner Beschäftigten im Kanton haben.

Dank diesem Label kommen Investoren, die mindestens 20 000 Franken jährlich in eine eigene Gesellschaft oder diejenige eines Dritten investieren, in den Genuss von Steuererleichterungen.

Beispiel:

Steuerbares Einkommen der Investorin oder des Investors: 250 000 Franken

Investition: 100 000 Franken

Ordentliche Besteuerung: 150 000 Franken zum Steuersatz für ein Einkommen von 250 000 Franken

Besteuerung der Investition in das NEI: 100 000 Franken zum Steuersatz von 2 Prozent

Zudem kann dank dem jurassischen Label dem Jungunternehmen für fünf bis zehn Jahre eine Steuerbefreiung auf dem Gewinn und dem Kapital von mindestens 50 Prozent angeboten werden.

Dieses sehr wirksame Instrument erlaubt es dem Kanton, wirtschaftliche Substanz für die Zukunft zu sichern.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat steht dem Anliegen des Interpellanten aus verschiedenen Gründen kritisch gegenüber:

1. Ob ein Start-up die Kriterien für das Label erfüllt, um als potenziell vorteilhaftes Investitionsprojekt zu gelten, müsste von einer kantonalen Behörde mit entsprechendem Fachwissen beurteilt werden. Ganz abgesehen davon, dass damit eine erhöhte Bürokratie einherginge, ist fraglich, ob eine solche Organisation besser in der Lage wäre, eine entsprechende Risikoanalyse vorzunehmen, als ein Investor, welcher das Risiko bei einer Investition trägt. Es ist auch nicht einzusehen, warum die Verantwortung für die Einschätzung der Vorteilhaftigkeit einer Investition vom privaten Investor auf den Staat verlagert werden soll.

Würde ein solches staatliches Label eingeführt, welches den Start-ups die Finanzierung durch Dritte vereinfachen soll, so würde den nichtberücksichtigten Start-ups ein gewichtiger Nachteil entstehen. Es wäre daher erforderlich, diesen ein Beschwerderecht einzuräumen.

2. Steuervergünstigungen aufgrund von Investitionen in ein Unternehmen mit Label könnten dazu führen, dass der Investor bei der Unternehmensfinanzierung die Erfolgschancen der Investition weniger intensiv prüft. Die Folgen eines Misserfolges des Unternehmens würden nicht nur den Investor selbst treffen, sondern auch den Staat, welcher auf einen Teil der Steuereinnahmen beim Investor verzichtet hat.

3. Die Gewährung von Steuerprivilegien gestützt auf das Label würde zu einer Wettbewerbsverzerrung führen zwischen Start-ups, welche die Kriterien für ein Label erfüllen, und jenen, die zwar vielleicht eines der Kriterien nicht erfüllen, im Grundsatz jedoch ebenfalls innovativ sind.

4. Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass in der Vergangenheit bereits ähnliche Instrumente (Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften; AS 2000 1019) erprobt wurden. Dieses auf zehn Jahre befristete Gesetz hat die Erwartungen jedoch nicht erfüllt, da es von Investoren kaum genutzt wurde. Es ist deshalb Ende April 2010 ohne Nachfolgegesetz ausgelaufen.

Antwort des Bundesrates.