17.4280 · Postulat · 2017-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien aufzuzeigen, welche zu Schliessungen von SBB-Bahnschaltern führen, und bei den SBB eine Planungsübersicht über die Entwicklung der Bahnschalter und eine aktuelle Liste der betroffenen Bahnschalter zu verlangen. Inhalt soll auch ein konkretes Konzept und entsprechende Mindestvorgaben zur Anzahl Verkaufspunkte sein.
Begründung
Der Bundesrat antwortet zur Interpellation 17.3752 zu konkreten Fragen der Stellenabbauvorhaben bei den Bahnschaltern mit Kriterienanwendung zu Schliessungen und betreffend Planungsübersicht über die Entwicklung der Bahnschalter dürftig. Der Bundesrat habe keinen Einfluss auf die operative Umsetzung der strategischen Ziele bei de SBB. Da die SBB im Auftrage des Bundes einen Grundversorgungsauftrag im öffentlichen Verkehr mit öffentlichen Geldern erbringen, ist die strategische Entscheidung nicht allein Sache der operativen Entscheidungsträger der SBB, sondern auch der Politik.
Insbesondere auf die Frage, ob Bahnschalter geschlossen werden und nach welchen Kriterien und ob es eine Planungsübersicht über die Entwicklung der Bahnschalter gibt, wird in der Antwort zur Interpellation 17.3752 keine adäquate Antwort gegeben. So läge die Ursache für die Umwandlung von bedienten in selbstbediente Standorte beim veränderten Kundenverhalten und die damit einhergehend sinkende Nachfrage bei den bedienten Schaltern vor Ort. Das bediente Vertriebsstellennetz der SBB wird bis anhin jährlich überprüft. Es gibt jedoch keine generelle Planungsübersicht über die Entwicklung der Bahnschalter. Die Situation wird auch spezifisch nach den örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen geprüft. Aufgrund dieser nichtssagenden Antworten ist eine Auslegeordnung der Service-public-Absichten der SBB gefordert. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Kriterien und Planungsansätze transparent offenzulegen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Eigner der SBB erreichen will. Er orientiert sich dabei an der Förderung des öffentlichen Verkehrs, an der Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene und der Reduktion der Gesamtkosten, damit der ÖV auch in Zukunft bezahlbar bleibt. Der Bundesrat prüft jährlich die Einhaltung der Zielvorgaben. Auf die operative Umsetzung der strategischen Ziele nimmt der Bundesrat hingegen keinen Einfluss. Im Gegensatz zur Post und zum Telekommunikationsbereich besteht im Bereich des öffentlichen Verkehrs kein vergleichbarer Grundversorgungsauftrag. Aus Artikel 81a der Bundesverfassung, welcher Bund und Kantone in programmatischer Form anweist, sich für ein ausreichendes ÖV-Angebot einzusetzen, lassen sich keine unmittelbaren Ansprüche an die SBB ableiten. Für die Anzahl bedienter Verkaufspunkte der SBB gibt es keine rechtlichen Vorgaben.
Damit die Dienstleistungen der SBB genutzt werden können, stehen verschiedene Vertriebskanäle zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem bediente Verkaufspunkte. Die Festlegung, welche Vertriebskanäle die SBB und andere ÖV-Unternehmen nutzen und wie sie diese Vertriebskanäle unter Berücksichtigung der sich wandelnden Kundenbedürfnisse weiterentwickeln, gehört zu den operativen Aufgaben der Unternehmen. Dabei haben sie den Bedürfnissen ihrer unterschiedlichen Anspruchsgruppen Rechnung zu tragen.
Aufgrund der Annahme der Motion "Moratorium für den Serviceabbau bei den SBB-Drittverkaufsstellen" (17.3258) wurdeN die SBB im Herbst 2017 vom UVEK beauftragt, die geplante Schliessung von 50 SBB-Drittverkaufsstellen bis 2020 auszusetzen. Die SBB haben für die Übergangszeit des Moratoriums bis Ende 2020 allen Partnern der Drittverkaufsstellen neue Zusammenarbeitsverträge unterbreitet, welche auch den Billettverkauf umfassen. Finden sich bereits während dem Moratorium mögliche Folgelösungen mit anderen Partnern, so etwa mit anderen Transportunternehmen, werden diese geprüft und nach Möglichkeit bereits während der Zeit des Moratoriums umgesetzt.
Was das Vertriebsstellennetz der SBB betrifft, so besteht keine generelle oder mehrjährige Planungsübersicht über dessen Entwicklung. Das bediente Vertriebsstellennetz der SBB wird seit einiger Zeit jährlich überprüft. 2017 wurden vier Standorte in einen selbstbedienten Bahnhof umgewandelt: Kilchberg/ZH, Killwangen-Spreitenbach/AG, Nänikon-Greifensee/ZH und Villeneuve/VD. Dabei gibt es keine starren und fixen Kriterien, vielmehr wird die Situation im Kontext der örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen geprüft. Hauptgrund für die Umwandlung von bedienten in selbstbediente Bahnhöfe ist das veränderte Kundenverhalten und die damit einhergehende sinkende Nachfrage bei den bedienten Schaltern vor Ort. Auch Überlegungen wie die Distanz zum nächsten bedienten Bahnhof, der Umfang der bereits vorhandenen Nutzung der selbstbedienten Verkaufskanäle, der mögliche Ertrag aus Diversifikationsprodukten (wie Change/Geldwechsel, Western Union usw.), die Arbeitsplatzattraktivität sowie die Auslastung für die Mitarbeitenden vor Ort werden bei der Beurteilung berücksichtigt.
2017 betrug der Rückgang bei den Billettverkäufen am Schalter der SBB im Zeitraum Januar bis November im Vergleich zum Vorjahr 8,2 Prozent, und zwar trotz eines Gesamtwachstums über alle Vertriebskanäle von 7,5 Prozent. So haben insbesondere die Billettverkäufe über digitale Vertriebskanäle von 2016 auf 2017 um 35 Prozent zugenommen. Die Selbstbedienungsquote beträgt aktuell 84,4 Prozent.
Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Mobilitätsmarktes sind alle Unternehmen des öffentlichen Verkehrs gefordert, sich auf die veränderten Kundenbedürfnisse einzustellen sowie ihre Dienstleistungen anzupassen und effizient zu erbringen.
Der im Rahmen des Konzernprogramms Railfit 20/30 festgelegte stufenweise Abbau von rund 220 Vollzeitstellen bis 2020 im Bereich Vertrieb und Services in der Zentrale und in den Verkaufsstellen wird wo immer möglich mittels natürlicher Fluktuation, Pensionierungen und Produktivitätsverbesserungen erzielt.
Eine Vorgabe zur Mindestanzahl an Verkaufspunkten lehnt der Bundesrat angesichts der sich wandelnden Kundenbedürfnisse ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.