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17.4294 · Interpellation · 2017-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ist der Bundesrat bereit sicherzustellen, dass die Ausweitung und Modernisierung des 1991 unterzeichneten Freihandelsabkommens mit der Türkei nur und erst dann ratifiziert wird, wenn sich die Menschenrechtslage in der Türkei verbessert hat? Enthält das Abkommen auch eine Menschenrechtsklausel, und wie lautet diese? Wie würde der Bundesrat die Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei überprüfen? Bestehen Möglichkeiten, das Freihandelsabkommen auszusetzen, wenn die Türkei gegen die Menschenrechtsklausel verstossen sollte?

Begründung

Laut Seco wird auch dieses Abkommen um ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung erweitert, welches die Einhaltung von handelsrelevanten Umwelt- und Sozialstandards sicherstellen soll.

Unter normalen politischen Bedingungen wäre eine solche Revision zu begrüssen. Nur: Die politischen Bedingungen in der Türkei sind seit geraumer Zeit alles andere als normal. Das Land befindet sich im Ausnahmezustand. Laut Amnesty International wurden bis heute mehr als 130 000 Staatsangestellte, Lehrerinnen und Lehrer, Richterinnen und Richter, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter entlassen und/oder verhaftet. Oppositionelle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden abgesetzt und Parlamentsabgeordnete inhaftiert. NGO mussten ihre Arbeit einstellen, die nationale Menschenrechtsinstitution wurde aufgelöst, Journalistinnen und Journalisten (auch ausländische) sitzen in Untersuchungshaft. Zeitungen, Radio- und Fernsehsender werden systematisch zensiert, und kritische Medien werden zur Schliessung gezwungen. Trotz der besorgniserregenden Angriffe auf die Demokratie in diesem Land plant die Efta scheinbar, am Fahrplan zur Ratifizierung des erweiterten Freihandelsabkommens festzuhalten. Die Efta hat den Verhandlungsprozess mit der Zollunion Russland-Weissrussland-Kasachstan nach der Annexion der Krim zu Recht auf Eis gelegt. Angesichts der andauernden gravierenden Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche auch die Türkei ratifiziert hat, gibt es keinen Grund, sich gegenüber der Türkei anders zu verhalten. Die Ratifizierung wäre ein falsches Signal - einerseits an die Adresse der türkischen Regierung, andererseits gegenüber allen Ländern, die seit Monaten Druck auf diese Regierung ausüben, und schliesslich gegenüber der türkischen Zivilbevölkerung sowie der kurdischen Minderheit, die besonders unter diesem Regime leidet.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist über das Ausmass der Massnahmen und die Einschränkung der Menschenrechte in der Türkei nach dem Putschversuch von Mitte Juli 2016 besorgt, insbesondere über die erneute Verlängerung des Ausnahmezustandes und der damit verbundenen Ausserkraftsetzung fundamentaler Menschenrechtsgarantien. Er hat die türkischen Behörden wiederholt aufgerufen, darauf hinzuwirken, dass jegliche Willkür vermieden, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit, namentlich auch die Unabhängigkeit der Justiz, gemäss den internationalen Verpflichtungen der Türkei eingehalten und das Prinzip der Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Angesichts der aktuellen Herausforderungen erachtet der Bundesrat einen offenen, direkten sowie kritisch-konstruktiven Dialog mit der türkischen Regierung als das geeignetste Mittel, um eine Verbesserung der Situation in der Türkei zu erreichen und sich für die Interessen und Werte der Schweiz einzusetzen.

Gleichzeitig ist die Schweiz weiterhin an einer guten Zusammenarbeit mit der Türkei interessiert, um die vielfältigen Kontakte zwischen unseren beiden Ländern zu bewahren und zu fördern. Eine Modernisierung des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen der Efta und der Türkei ist in diesem Kontext zu sehen und kommt insbesondere privaten Akteuren zugute, da sie zu Planungs- und Rechtssicherheit in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beiträgt.

Dank der Modernisierung wird ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung im FHA mit der Türkei verankert. Ausserdem enthält das modernisierte Abkommen Verweise auf internationale Instrumente zum Schutz der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Aufnahme solcher Bestimmungen bildet die Grundlage, um in Zukunft mit den türkischen Behörden im Rahmen der Treffen des Gemischten Ausschusses auch handelsrelevante Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsfragen zu besprechen. Derzeit enthält das Abkommen die notwendigen Anknüpfungspunkte nicht. Das Abkommen mitsamt den entsprechenden Bestimmungen nicht zu ratifizieren scheint dem Bundesrat deshalb weder zweckmässig noch im Interesse der Schweiz zu sein.

Für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen von FHA - einschliesslich der Bestimmungen über die nachhaltige Entwicklung - sind die gemischten Ausschüsse zuständig. Bei der Vorbereitung der Treffen des gemischten Ausschusses eines FHA arbeitet das Seco jeweils eng mit anderen Bundesstellen zusammen und konsultiert die schweizerische Vertretung vor Ort. Auch die Zivilgesellschaft wird in diesen Prozess mit einbezogen.

Die Schweiz hat grundsätzlich die Möglichkeit, das FHA unter Einhaltung der vorgesehenen Frist von sechs Monaten zu kündigen. Jedoch würde eine Aufkündigung des FHA oder eine Verzögerung der Ratifikation des modernisierten Abkommens weder etwas an der Menschenrechtslage in der Türkei ändern, noch wäre sie dem bestehenden Austausch zum Thema zuträglich. Nach Ansicht des Bundesrates muss die Menschenrechtsproblematik im Kontext der gesamten bilateralen Beziehungen betrachtet werden. Statt einzelne Schritte mit symbolischem Charakter zu unternehmen, erachtet er es als zielführender, den Dialog mit der Türkei zur Menschenrechtslage in verschiedenen Foren fortzusetzen. Dazu zählen insbesondere der Europarat, der Uno-Menschenrechtsrat und die bilateralen politischen Konsultationen.

Antwort des Bundesrates.

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