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17.4320 · Motion · 2017-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung in die Wege zu leiten und die RAUS-Beiträge für alle Schafe, wenn möglich per 1. Januar 2019, wiedereinzuführen. Die Schafhalter sollen gleich behandelt werden wie die Halter von Rindvieh, Pferden, Schweinen, Nutzgeflügel und neuerdings von Hirschen und Bisons.

Begründung

Die Tierkategorie Weidelämmer wird per 1. Januar 2018 aufgehoben. Das bedeutet, dass die Tierwohlbeiträge für diese Tiere wegfallen. Als Grund dafür werden Probleme bei der Deklaration der Schafbestände genannt, die für die Beitragsberechnung massgebend sind.

Die Schafhalter erbringen eine wichtige gemeinschaftliche Leistung, indem sie mit ihren Schafen auch Flächen beweiden, die von anderen Tieren nicht genutzt werden. Das bewahrt diese Flächen vor Vergandung und Verbuschung, was wesentlich zum Erhalt der Schweizer Landschaft beiträgt.

Zudem sind die Tierwohlprogramme für die Schafhalter von grosser Bedeutung im Konkurrenzkampf gegen das internationale Agrargeschäft, das 65 Prozent des bei uns konsumierten Lammfleisches aus fernen Ländern zu Dumpingpreisen in die Schweiz liefert.

Die vom BLW genannten Probleme bei der Deklaration können einfach gelöst werden: Die Schafe müssten neu unterteilt werden in "über ein Jahr alte männliche bzw. weibliche Schafe (ohne Lämmer)" und "unter ein Jahr alte Schafe". Ist diese Voraussetzung erfüllt, können die Kantone die Tierbestände automatisch von der Tierverkehrsdatenbank übernehmen, sodass die schwierige Schätzung für die Deklaration wegfällt. Die auf die Tierwohlbeiträge angewiesenen Schafhalter und weitere bäuerliche Organisationen haben einen entsprechenden Antrag bei der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2017 beim BLW eingereicht. Nachdem dieses auf den Antrag der Schafhalter bisher nicht reagiert hat, ist davon auszugehen, dass er vom BLW nicht aufgenommen wurde.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schafhalter erfüllen zweifelsohne wichtige Aufgaben im Bereich der Landschaftspflege.

Sie produzieren Fleisch auf Grasland und nutzen oft Flächen, die für andere Raufutter verzehrende Nutztiere weniger geeignet sind. Dies würdigt der Bund unter anderem durch die Ausrichtung von Beiträgen für den regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) für die über ein Jahr alten weiblichen und männlichen Schafe. Die unter ein Jahr alten Tiere sind dabei im GVE-Faktor ihrer Mutter eingerechnet, da diese in der Regel zusammen mit den Muttertieren gehalten werden. Somit werden die Beiträge für den regelmässigen Auslauf dieser Jungtiere über die Beiträge ihrer Elterntiere ausgerichtet. Bis Ende 2017 wurden auch für spezialisierte Betriebe mit Weidelämmermast, ohne Muttertiere, RAUS-Beiträge ausgerichtet.

Es zeigte sich, dass viele Doppeldeklarationen derselben Tiere erfolgten (Muttertiere und zusätzlich Weidelämmer). Diese führten zu Doppelzahlungen für dieselbe Leistung. Aus diesem Grund wurden die RAUS-Beiträge für Weidelämmer per 2018 aufgehoben.

Der Bundesrat ist daran, die Einzeltiererfassung bei Tieren der Schafgattung auf der Tierverkehrsdatenbank zu prüfen. Die notwendigen Arbeiten dazu sind im Gange. Die Verfügbarkeit von korrekten und vollständigen Tierdaten aus der Tierverkehrsdatenbank wird jedoch frühestens ab 2020 möglich sein. Sind zukünftig die Bestandsmeldungen in der Tierverkehrsdatenbank korrekt, ist der Bundesrat bereit, eine Förderung in Erwägung zu ziehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.