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Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

17.448 · Parlamentarische Initiative · 2017-06-13

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 13.04.2021

Die Kommission hat vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Mehrwertsteuergesetzes (Pa.Iv. Feller 17.448) Kenntnis genommen. Diese Vorlage sieht vor, dass die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken angehoben wird. Die Kommission hält in Anbetracht der Vernehmlassungsergebnisse an ihrem Entwurf fest und hat diesen in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 2 Stimmen definitiv angenommen. Sie ersucht den Bundesrat, zum Entwurf Stellung zu nehmen, bevor dieser im Rat behandelt wird.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.08.2021

Umsatzgrenze für Mehrwertsteuerbefreiung von Vereinen soll nicht erhöht werden

Der Bundesrat ist gegen eine weitergehende Befreiung von Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen von der Mehrwertsteuer. An seiner Sitzung vom 11. August 2021 verabschiedete er seine Stellungnahme zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N).

Die WAK-N hat im April 2021 ihrem Rat beantragt, die Umsatzgrenze, ab der ein nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder eine gemeinnützige Institution mehrwertsteuerpflichtig wird, von heute 150'000 Franken auf 200'000 Franken anzuheben. Gleichzeitig hat sie den Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen.

Der Bundesrat lehnt die Erhöhung ab. Bereits heute profitieren solche Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von einer höheren Umsatzgrenze von 150'000 Franken im Vergleich zu den übrigen Unternehmen, für die eine Umsatzgrenze von 100'000 Franken gilt. Für die Umsatzgrenze sind vor allem Leistungen im Bereich Gastgewerbe und Werbung relevant. Hier bestehen bereits heute Wettbewerbsverzerrungen zulasten der übrigen Unternehmen. Diese Wettbewerbsverzerrungen würden mit der Vorlage der WAK-N weiter verschärft. Auch sind diverse Leistungen, die von diesen Vereinen und Institutionen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer ausgenommen und zählen deshalb nicht für die Umsatzgrenze (z. B. Eintrittsgelder zu Kultur- und Sportveranstaltungen und für Museen, Start- und Lizenzgebühren, Bildungsleistungen usw.). Zudem besteht für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer mit Pauschalsteuersätzen abzurechnen. Dies vereinfacht die Buchhaltung und die MWST-Abrechnung wesentlich. Eine Erhöhung der Umsatzgrenze zur administrativen Entlastung ist daher nicht nötig.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Mehrwertsteuergesetz ist dahingehend zu ändern, dass die Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen angehoben wird.

Begründung

Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c des Mehrwertsteuergesetzes legt fest, dass von der Steuerpflicht befreit ist, wer "als nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder als gemeinnützige Institution im Inland weniger als 150 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt".

Um von dieser Befreiung von der Steuerpflicht Gebrauch machen zu können, müssen die folgenden strengen Bedingungen erfüllt werden:

1. Eine gemeinnützige Institution muss eine Organisation sein, die die Voraussetzungen für die direkte Bundessteuer erfüllt.

2. Als nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Organisation gelten Sport- und Kulturvereine, die die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

a. Es handelt sich um einen Verein nach den Artikeln 60ff. des Zivilgesetzbuches.

b. Die Vereinsleitung obliegt Personen, die vom Verein weder angestellt sind noch für ihre Tätigkeit entlöhnt werden.

c. Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Wenn er einen Gewinn erzielt, so muss dieser für die Finanzierung anderer Vereinsaktivitäten genutzt werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150 000 Franken überschreiten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet werden, die ihre Fähigkeiten insbesondere im finanziellen und organisatorischen Bereich unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Erfahrung hat ebenfalls gezeigt, dass der von den Vereinen erzielte Umsatz für ihre Existenz oft unerlässlich ist. Dazu kommt noch, dass viele der Sport- und Kulturvereine Aktivitäten für die Ausbildung von Jugendlichen anbieten. Solche kostenintensiven Aktivitäten haben einen direkten Nutzen für die Gesellschaft, da sie einen Beitrag zur Integration von Jugendlichen leisten.

Angesichts dieser Umstände ist eine Anhebung der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen erforderlich. Würde die Umsatzgrenze z. B. auf 500 000 Franken angehoben, so hätte dies für den Bund laut Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 2017 zur Interpellation 17.3029 jährliche Steuereinbussen von 5 bis 10 Millionen Franken zur Folge. Eine solche Mindereinnahme scheint verkraftbar. Nimmt man die Zahlen der Bundesrechnung 2016 als Grundlage, so entspräche diese Einbusse einem Rückgang von 0,02 bis 0,04 Prozent der Gesamteinnahmen aus der Mehrwertsteuer.

Bei der Umsetzung der vorliegenden Initiative muss auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen geachtet werden. Unter Umständen könnten Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen als Konkurrenten von Restaurations-, Zeitungs- und Plakatierungsunternehmen wahrgenommen werden.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 22.09.2021

Mehr gemeinnützige Vereine sollen steuerlich entlastet werden

Mehr gemeinnützige Sport- und Kulturvereine sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage seiner Wirtschaftskommission angenommen. Demnach soll die geltende Umsatzlimite von 150'000 auf 200'000 Franken erhöht werden.

Ins Rollen gebracht hatte die Vorlage Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider Räte (WAK-N/S) Folge gaben. Die WAK-N arbeitete in der Folge eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes aus.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken überschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet würden, schrieb Feller in der Begründung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anböten. Diese hätten einen direkten Nutzen für die Gesellschaft.

Der Nationalrat sieht das auch so und stimmte der Vorlage mit 170 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die Mehrwertsteuer stelle für gemeinnützige Sport- und Kulturvereine einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen binde, die nicht für die Erfüllung der Aufgaben dieser Organisationen genutzt werden könnten, sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL).

Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze wären laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinnützige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr.

Gegen den Willen des Bundesrats

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Der Bundesrat lehnt das Ansinnen ab. Eine Entlastung von gemeinnützigen Sport- und Kulturvereinen von der Mehrwertsteuer würde seiner Ansicht nach zu Wettbewerbsverzerrungen führen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung.

Finanzminister Ueli Maurer verwies auf die bereits heute geltenden Entlastungen und Erleichterungen für gemeinnützige Vereine. So liege die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuer für Unternehmen bei 100'000 Franken. Für diese Grenze seien insbesondere Leistungen in Gastgewerbe und Werbung relevant. Bereits heute bestünden in diesen Bereichen Wettbewerbsverzerrungen, die durch weitergehende Entlastungen noch akzentuiert würden.

Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen haben laut dem Bundesrat zudem die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer mit Pauschalsteuersätzen abzurechnen. Auch seien diverse Leistungen, die von diesen Vereinen und Institutionen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer ausgenommen und zählten deshalb nicht für die Umsatzgrenze. Dazu gehörten etwa Eintrittsgelder zu Kultur- und Sportveranstaltungen und für Museen, Start- und Lizenzgebühren oder Bildungsleistungen.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 07.12.2021

Ständerat will noch mehr Vereine steuerlich entlasten

Der Ständerat will, dass mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Aus diesem Grund soll die dafür massgebliche Umsatzgrenze auf 300'000 Franken angehoben werden.

Der Nationalrat hatte in der Herbstsession einer Erhöhung von 150'000 auf 200'000 Franken zugestimmt. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) schlug eine höhere Schwelle vor, um noch mehr Vereine in den Genuss der steuerlichen Entlastung zu bringen.

Am Dienstag folgte die kleine Kammer ihrer vorberatenden Kommission oppositionslos. Laut Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) würden bei einer Erhöhung auf 300'000 Franken mehr als doppelt so viele gemeinnützige Vereine unterstützt.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 31 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an. Diese unterstütze und fördere die "wichtige Arbeit", welche die genannten Organisationen für den Breitensport, aber auch für die Kultur leisteten, gab Engler zu bedenken.

Rund 200 Vereine betroffen

Ins Rollen gebracht hatte die Idee Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider Räte Folge gaben. Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken überschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet würden, schrieb Feller in der Begründung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anböten. Diese hätten einen direkten Nutzen für die Gesellschaft.

Die WAK-N arbeitete in der Folge eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes aus. Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200'000 Franken wären laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinnützige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr. Diese Zahlen dürften sich mit dem Entscheid des Ständerats nun verdoppeln.

Maurer gibt Gegenwehr auf

Der Bundesrat war ursprünglich gegen die steuerliche Entlastung von Sport- und Kulturvereine. Die Vorlage führt seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung. Finanzminister Ueli Maurer verwies in der Vergangenheit auf die bereits heute geltenden Entlastungen und Erleichterungen für gemeinnützige Vereine. So liege die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuer für alle übrigen Unternehmen bei 100'000 Franken.

Am Dienstag gab Maurer seine Opposition gegen die Vorlage auf, auch wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. "Stimmen Sie in Gottes Namen zu, dann setzen wir das um. Ich mag es den Vereinen gönnen."

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 09.12.2021

Höhe der Mehrwertsteuer-Umsatzschwelle für Vereine ist umstritten

Das Parlament will, dass mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Aus diesem Grund soll die dafür massgebliche Umsatzgrenze angehoben werden. Wie hoch diese Schwelle sein soll, ist noch umstritten.

Der Nationalrat hatte in der Herbstsession einer Erhöhung von 150'000 auf 200'000 Franken zugestimmt. Der Ständerat schlug am vergangenen Dienstag oppositionslos eine Schwelle von 300'000 Franken vor. Damit würden mehr als doppelt so viele gemeinnützige Vereine entlastet.

So weit will die grosse Kammer nun aber nicht gehen. Sie hielt am Donnerstag an der Schwelle von 200'000 Franken fest. Der Entscheid fiel mit 106 zu 78 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Eine Minderheit von SVP und FDP warb erfolglos für die höhere Schwelle. "Das wäre ein positives Zeichen für das Milizsystem und die Ehrenamtlichkeit", sagte Thomas Burgherr (SVP/AG). Gleichzeitig gingen vergleichsweise wenige Einnahmen auf Stufe Bund verloren.

"Auch wir schätzen den Wert von ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen hoch sein", entgegnete Markus Ritter (Mitte/SG). Eine Schwelle von 300'000 Franken wäre aus Sicht seiner Fraktion und auch der Mehrheit aber eine zu grosse Wettbewerbsverzerrung gegenüber Gewerbebetrieben.

Rund hundert Vereine betroffen

Ins Rollen gebracht hatte die Idee einer höheren Umsatzschwelle Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider Räte Folge gaben.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken überschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet würden, schrieb Feller in der Begründung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anböten. Diese hätten einen direkten Nutzen für die Gesellschaft.

Die WAK-N arbeitete in der Folge eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes aus. Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200'000 Franken wären laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinnützige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit.

Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr. Diese Werte würden sich mit der Version des Ständerats in etwa verdoppeln. Die Vorlage geht nun zurück an die kleine Kammer.

Maurer gibt Gegenwehr auf

Der Bundesrat war ursprünglich gegen die steuerliche Entlastung von Sport- und Kulturvereinen. Die Vorlage führt seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung. Schliesslich gab Finanzminister Ueli Maurer seine Opposition gegen die Vorlage aber auf - auch wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe.

Maurer hatte in der Vergangenheit mehrmals auf die bereits heute geltenden Entlastungen und Erleichterungen für gemeinnützige Vereine verwiesen. So liege die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuer für alle übrigen Unternehmen bei 100'000 Franken.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 13.12.2021

Vereine bis 250'000 Franken von Mehrwertsteuer befreien

Das Parlament will, dass mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Aus diesem Grund soll die dafür massgebliche Umsatzgrenze angehoben werden. Laut einem Kompromissvorschlag des Ständerates soll diese neu bei 250'000 Franken liegen.

Der Ständerat, der zuletzt 300'000 Franken als Freigrenze vorgeschlagen hat, baute damit dem Nationalrat am Montag eine Brücke. Der Nationalrat hatte letzte Woche auf 200'000 Franken beharrt. Heute liegt die Grenze bei 150'000 Franken Jahresumsatz.

Mit 250'000 Franken könne man der Ehrenamtlichkeit die erwartete und verdiente Geste erbringen, ohne das Gastgewerbe kaputt zu machen und zu grosse Wettbewerbsverzerrungen zuzulassen, begründete Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) den Kompromissvorschlag.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 14.12.2021

Vereine mit Umsatz bis 250'000 Franken von Mehrwertsteuer befreit

Damit mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden können, hat das Parlament die dafür massgebliche Umsatzgrenze angehoben. Sie liegt neu bei 250'000 Franken statt bei 150'000 Franken.

Der Nationalrat folgte am Dienstag oppositionslos dem Kompromissvorschlag des Ständerats. Die grosse Kammer hatte vergangene Woche noch auf 200'000 Franken beharrt, der Ständerat wollte ursprünglich eine Freigrenze von 300'000 Franken. Mit der Zustimmung zum Kompromiss ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr. Diese Werte hätten sich mit der ersten Version des Ständerats von 300'000 Franken in etwa verdoppelt. Mit 250'000 Franken ist der Ausfall entsprechend wieder etwas kleiner.

Der Bundesrat war ursprünglich gegen die steuerliche Entlastung von Sport- und Kulturvereinen. Die Vorlage führt seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung. Schliesslich gab Finanzminister Ueli Maurer seine Opposition gegen die Vorlage aber auf - und stellte sich hinter den Kompromissvorschlag des Ständerats.

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