17.480 · Parlamentarische Initiative · 2017-09-27
Parlament
In Kommission des Ständerats
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 11.04.2025
Nach Kenntnisnahme von den Vernehmlassungsergebnissen hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen ihren Entwurf zur Umsetzung der pa. Iv. (Weibel) Bäumle «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» (17.480) zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Sie hat festgestellt, dass es zwar zahlreiche kritische Stimmen gibt, bestimmte Kantone aber eine gezielte Erhöhung der Kostenbeteiligung einführen möchten, um so eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Spitalnotaufnahmen zu entlasten. Die Kommission will diesen Kantonen entsprechende Massnahmen ermöglichen und hat daher mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf das Geschäft einzutreten.
In der Detailberatung hat sich die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die einschneidendere der beiden in die Vernehmlassung geschickten Varianten ausgesprochen. Diese sieht vor, dass Versicherten bei jedem Aufsuchen der Spitalnotaufnahme ein Zuschlag von 50 Franken auf den Selbstbehalt erhoben wird. Dieser Zuschlag ist im Rahmen der Kostenbeteiligung ungeachtet der Höhe des bereits bezahlten Selbstbehalts zu zahlen, sobald die versicherte Person die jährliche Franchise erreicht hat. Die andere Variante, die eine Erhöhung des jährlichen Höchstbetrags des Selbstbehalts um 50 Franken für jedes Aufsuchen der Spitalnotfallaufnahme vorsieht, wird dem Rat als Minderheitsantrag unterbreitet. Die Kompetenz zur Einführung und Umsetzung dieser Massnahme soll bei den Kantonen liegen.
Gemäss Vorentwurf sind Schwangere, Kinder und Personen, die von einer Ärztin oder einem Arzt, einem Zentrum für Telemedizin oder einer Apothekerin oder einem Apotheker schriftlich in die Spitalnotaufnahme überwiesen werden, von dieser Regelung ausgenommen. Gestützt auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat die Kommission mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, auch Personen von der Regelung auszunehmen, die über eine kantonale Notfallnummer an die Spitalnotaufnahme überwiesen oder von Krankentransport- und Rettungsdiensten eingeliefert werden. Der Zuschlag gilt nur für Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt sind.
Eine starke Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass die Umsetzung des Entwurfs erheblichen administrativen Mehraufwand generieren würde, ohne jedoch einen Nutzen zu bringen. Aus ihrer Sicht müssen die zahlreichen negativen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung berücksichtigt werden, weshalb sie Nichteintreten beantragt. Weitere Minderheiten beantragen, auf eine Kompetenzübertragung an die Kantone zu verzichten und stattdessen eine Umsetzung auf Bundesebene vorzusehen oder auch Personen von der Regelung auszunehmen, die in einem Alters- und Pflegeheim wohnen oder wegen eines psychiatrischen Notfalls die Spitalnotaufnahme konsultieren.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2025
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Gebühr für die Behandlung in der Spitalnotaufnahme die Notaufnahmen nicht entlasten würde. Dies teilt er am 20. August 2025 in seiner Antwort an den von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats veröffentlichten Bericht zur parlamentarischen Initiative 17.480 «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» mit. Die Vorlage würde den Kantonen die Kompetenz erteilen, bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme einen Zuschlag von höchstens 50 Franken auf den Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten zu erheben. Der Bundesrat beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl Konsultationen von Patientinnen und Patienten im Spitalnotfall zugenommen. Darunter befinden sich gemäss Erfahrung der Spitäler auch viele sogenannte Bagatellfälle. Mit dem Ziel, die Patientenströme besser zu lenken und die Notaufnahmen zu entlasten, wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.480 Bäumle über die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme diskutiert. Der Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) geht aber nicht mehr auf Bagatellfälle ein, sondern sieht vor, dass versicherte Personen bei jeder Behandlung in einer Spitalnotaufnahme ohne schriftliche Überweisung – durch eine Ärztin oder einen Arzt, eine Apotheke, einem Zentrum für Telemedizin oder eine kantonale Notfallnummer – einen Zuschlag von höchstens 50 Franken auf den Selbstbehalt bezahlen müssen.
Von dieser Regelung ausgenommen wären nur Schwangere, Kinder sowie Personen, die von Transport- oder Rettungsunternehmen in die Spitalnotaufnahme eingeliefert werden. Der Entscheid über die Einführung und die Höhe eines solchen Zuschlags auf den Selbstbehalt würde den einzelnen Kantonen überlassen.
Begrenzte Lenkungswirkung der Patientenströme
Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich das Ziel der Vorlage, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten, damit diese ihre Hauptaufgabe, nämlich die schnelle und effektive Behandlung schwerer Fälle, gut erfüllen können. Der Bundesrat ist jedoch – wie die grosse Mehrheit der betroffenen Akteure (Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Krankenversicherer, Kantone) und knapp 87 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden – der Meinung, dass die Ziele mit dieser Vorlage nicht erreicht werden können.
Eine Lenkung setzt voraus, dass Patienten und Patientinnen eine Alternative zur Spitalnotaufnahme haben. Insbesondere zu Randzeiten und an Wochenenden ist die Spitalnotaufnahme aber oft der einzige Zugang zu medizinischer Versorgung. Vor allem in ländlichen Gebieten ist es schwierig, einen Hausarzt oder eine Hausärztin mit freien Kapazitäten zu finden.
Erhöhter Verwaltungsaufwand und Mehrkosten
Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, die administrative Belastung der medizinischen Leistungserbringer auf ein vertretbares Mass zu beschränken, damit diese ihre teilweise knappen personellen Ressourcen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten einsetzen können. Zu den Leistungserbringern gehören etwa die Spitäler, zuweisende Ärztinnen und Ärzte, Apotheken oder telemedizinische Zentren.
In diesem Zusammenhang sind der Bundesrat wie auch der Spitalverband H+ und viele andere Akteure der Meinung, dass die Vorlage bei der Umsetzung der neuen Regelung mehr Verwaltungsaufwand für die Kantone, Krankenversicherer und Leistungserbringer verursacht sowie den Aufwand für die Versicherten erhöht. So müssten beispielsweise die Kantone ihre rechtlichen Grundlagen anpassen, die Umsetzung beaufsichtigen, Informationskampagnen umsetzen sowie haftpflichtrechtliche Fragen klären. Die Krankenversicherer müssten abklären, ob eine Person in einem Kanton versichert ist, der den Zuschlag eingeführt hat oder nicht. Sie müssten auch unterscheiden, ob sich eine versicherte Person mit oder ohne Überweisung in der Notaufnahme behandeln liess und ob eine Ausnahme vorliegt. Bei den Leistungserbringern entstünde ebenfalls zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Ausstellung und Kontrolle der schriftlichen Überweisungen.
Der Mehraufwand für alle beteiligten Akteure könnte zu Mehrkosten führen. Diese Mehrkosten stehen in einem ungleichen Verhältnis zur vermutlich bescheidenen Wirksamkeit der Massnahme. Der Bundesrat beantragt deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein guter und niederschwelliger Zugang zu Angeboten der medizinischen Grundversorgung und eine gezieltere Information und Sensibilisierung dazu beitragen können, dass weniger Personen mit leichten Beschwerden die Notaufnahme aufsuchen.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die gesetzlichen Regelungen sind so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Ausgenommen werden von dieser Gebühr können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden stationären Behandlung.
Begründung
Die Schweiz kennt die bewährte Tradition, dass Hausärzte in der Regel die erste Anlaufstelle für die medizinische Versorgung sind. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl Konsultationen im Spitalnotfall stark zugenommen. Dies aus verschiedenen Gründen. So entpuppen sich viele Fälle als Bagatellfälle. Eine spitalambulante Konsultation kostete 2015 im Durchschnitt 427 Franken und ist somit mehr als doppelt so teuer wie die durchschnittliche Konsultation in der Arztpraxis. Auch ein Besuch in einer Apotheke wäre viel billiger und oft ausreichend.
Die Angewohnheit, wegen Bagatellen vermehrt die Notfallabteilungen der Spitäler aufzusuchen, überlastet dort die Notfallorganisation. Zudem entstehen unnötiger Stress beim medizinischen Personal und unnötige sowie unter Umständen auch gefährliche Wartezeiten für echte Notfälle.
Die Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme schärft das Bewusstsein für die unterschiedlichen Elemente des schweizerischen Gesundheitswesens. So leistet sie einen Beitrag zur Entlastung der Notfallpforten der Spitäler und kann auch zur Dämpfung der Kostenentwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen beitragen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 18.03.2026
Nationalrat will 50-Franken-Gebühr beim Besuch eines Spitalnotfalls
Wer ohne Überweisung einen Spitalnotfall besucht, soll nach Ansicht des Nationalrats eine Gebühr von 50 Franken bezahlen. Die grosse Kammer hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten sowie die steigenden Kosten im Gesundheitssystem zu dämpfen, wie es in der Begründung des zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative hiess. Dabei sind für gewisse Personengruppen Ausnahmen vorgesehen.
Es sind Kinder, Schwangere oder Personen, die von einer Ärztin, einem Apotheker, einem Telemedizinzentrum schriftlich in ein Spital überwiesen wurden. Auch Personen, die von einer Ambulanz in ein Spital überwiesen wurden, wären ausgenommen. Die Gebühr richtet sich an erwachsene Personen, die mit eigener Kraft durch den Eingang des Spitalnotfalls gehen könnten, fasste Nationalrat Patrick Hässig (GLP/ZH), der den Vorschlag vertrat, zusammen.
Für den Entwurf stimmten die SVP, die FDP und die GLP. Dagegen sprachen sich die SP, die Mitte und die Grünen aus. Auch der Bundesrat lehnt das Vorhaben ab. In der Beratung wurden mehrere Minderheitsanträge abgelehnt. Der Mehrheitsvorschlag der vorberatenden Kommission setzte sich durch.
Schaffung eines "Bürokratiemonsters"
Nationalrat Lorenz Hess (Mitte/BE) hob in seinem Votum im Namen der Fraktion die Ablehnung in der Vernehmlassung hervor. Diese habe ergeben, dass der Vorschlag nicht funktioniere. Für Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne/ZG) löse die Gebühr kein Problem, sondern schaffe neue.
87 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden hätten die Gebühr abgelehnt, hiess es mehrfach in der Ratsdebatte. Dabei hätten sich 21 Kantone dagegen ausgesprochen.
Für die Basler Nationalrätin Sarah Wyss (SP) ist die Gebühr ein "absolutes Bürokratiemonster". Weiter sei es eine "Spezialregelung" für Zürich.
"Selbstverantwortung wird gestärkt"
"Zürich will das", sagte Nationalrat Martin Bäumle (GLP/ZH). Mit der Vorlage werde ein kleiner Schritt gemacht, um die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Zudem sei die Einführung der Gebühr für die Kantone freiwillig.
Die Kantone, die es wollen, sollen die Möglichkeit erhalten, den Zuschlag zu erheben, sagte Nationalrätin Kris Vietze (FDP/TG). Sie sprach auch von einer "Lenkungsabgabe". Auch der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner sah im Vorschlag die Möglichkeit, die Kosten zu steuern. Zudem werde die Selbstverantwortung gestärkt.
Gesundheitsministerin sieht sechs Nachteile
Der Bundesrat lehnt die Vorlage aus sechs Gründen ab, wie Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte. So seien die erwarteten Auswirkungen gering. Viele Patientinnen und Patienten wären von der Regelung nicht betroffen, da einzig Personen, die die Franchise erreichten, die Gebühr bezahlen müssten.
Weiter könnten aus Sicht der Bundesrätin zusätzliche Kosten entstehen. Diese würde es geben, wenn für die Zulassung in den Notfall eine vorherige medizinische Untersuchung in Anspruch genommen würde.
Auch die Inkraftsetzung des Vorschlags sei fragwürdig. So könnten derzeit Telemedizinzentren etwa keine schriftlichen Überweisungen erstellen. Und da der Vorschlag den Kantonen die Möglichkeit gebe, eine Gebühr einzuführen, wäre die Lösung nicht schweizweit einheitlich.
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 26.06.2026
Die Kommission beantragt einstimmig, nicht auf den Entwurf in Umsetzung der pa. Iv. (Weibel) Bäumle «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» (17.480) einzutreten, den ihre nationalrätliche Schwesterkommission ausgearbeitet und den der Nationalrat in der Frühjahrssession 2026 gutgeheissen hat.
Der Entwurf sieht für jede Konsultation der Spitalnotaufnahme einen Zuschlag von 50 Franken auf den Selbstbehalt vor. Dieser Zuschlag soll ungeachtet der Höhe des bereits bezahlten Selbstbehaltes fällig werden, sobald die versicherte Person die jährliche Franchise erreicht hat. Personen, die von einer Ärztin oder einem Arzt, einem Zentrum für Telemedizin, einer Apothekerin oder einem Apotheker oder über eine kantonale Notfallnummer schriftlich in die Spitalnotaufnahme überwiesen werden, Personen, die von einem Rettungsdienst in die Notaufnahme gebracht werden, sowie Schwangere und Kinder wären von dieser Regelung ausgenommen. Die Kompetenz zur Einführung und Umsetzung dieser Massnahme würde bei den Kantonen liegen.
Die SGK-S unterstützt das Ziel, die Notaufnahmen der Spitäler zu entlasten. Nach der Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringer und der Krankenversicherer kommt sie allerdings zum Schluss, dass die vorgeschlagene Lösung wirkungslos oder sogar kontraproduktiv ist.
Mit dem Entwurf soll ein finanzieller Anreiz für die Patientinnen und Patienten geschaffen werden, sich an andere medizinische Versorgungseinrichtungen zu wenden. Dies setzt jedoch voraus, dass die nötigen Angebote in der Grundversorgung tatsächlich verfügbar sind. In Randregionen sowie ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten und an den Wochenenden sind die Notaufnahmen der Spitäler bei Notfällen allerdings oft die einzige Anlaufstelle.
Zudem würde die vorgeschlagene Lösung für zahlreiche Akteure des Gesundheitssystems einen administrativen Mehraufwand mit sich bringen. Im Weiteren bestünde die Gefahr, dass gewisse erforderliche Arztbesuche aufgeschoben oder ganz unterlassen werden, was negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten hätte und langfristig wiederum Mehrkosten verursachen könnte.
Schliesslich ist die Kommission der Ansicht, dass alternative Lösungen, wie die Verbesserung der Triage, die Förderung und Aufwertung der medizinischen Grundversorgung sowie die Stärkung der Gesundheitskompetenz der versicherten Personen, vorzuziehen wären.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
sgk.csss@parl.admin.ch