17.5245 · Fragestunde. Frage · 2017-05-31
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am Sonntagmorgen, 14. Mai 2017, hat ein somalischer Asylbewerber in Lausanne einem guineischen Staatsangehörigen die Kehle durchgeschnitten. Gemäss "Le Matin" sollen auch die norwegischen Behörden den Täter wegen ähnlicher Verbrechen suchen.
1. Wird der somalische Asylbewerber wirklich von den norwegischen Behörden gesucht?
2. Wenn ja, warum wurden bei seiner Registrierung in der Schweiz keine besonderen Massnahmen ergriffen?
3. Kann der Bundesrat garantieren, dass die bei Asylsuchenden durchgeführten Sicherheitskontrollen hundertprozentig zuverlässig sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.