17.5277 · Fragestunde. Frage · 2017-06-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat will im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2017 den Eigenmittelanteil für Projekte im Bereich Absatzförderung erhöhen.
- Ist davon auch das Projekt "Schule auf dem Bauernhof" betroffen?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Eigenmittelanteil schon heute viele Schulklassen davon abhält, an diesem Projekt teilzunehmen?
- Ist er bereit, "Schule auf dem Bauernhof" von dieser Erhöhung auszunehmen, den Eigenmittelanteil gar zu senken?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüsst das Engagement der Landwirtschaft im Projekt "Schule auf dem Bauernhof". Insbesondere den Austausch zwischen Stadt und Land erachtet er als zielführend.
"Schule auf dem Bauernhof" wird als Teil der Massnahmen des Schweizer Bauernverbandes zur Kommunikation der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft vom Bund unterstützt. Die Unterstützung bezieht sich dabei auf die Projektleitung, Koordination, Kommunikation und die Bereitstellung der Unterrichtsmaterialien. Die Finanzhilfe des Bundes ist subsidiär und beträgt höchstens 50 Prozent der Kosten. Die direkten Kosten der Schule auf dem Bauernhof werden durch die Schulbudgets gedeckt, welche in kantonaler Hoheit liegen. Sofern der Schweizer Bauernverband die Eigenmittel für dieses Projekt aufstockt, ist auch vonseiten Bund eine Aufstockung der Finanzhilfe möglich. Mit der dadurch erhöhten Subvention durch Bauernverband und Bund könnten die Kosten für die teilnehmenden Schulen reduziert und könnte allenfalls die Beteiligung erhöht werden. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist der Bundesrat gerne bereit, weiter gehende Unterstützungsmassnahmen zu prüfen.
Die Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung befindet sich derzeit in Revision. Ein Kernelement der Revision ist, die Co-Finanzierung durch den Bund so zu flexibilisieren, dass für alle geförderten Projekte Anreize zur kontinuierlichen Verbesserung der Massnahmen gesetzt werden. Die Gesamtsumme der Absatzförderungsmittel soll dabei aber nicht reduziert werden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft wertet derzeit die Vernehmlassung aus. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wird im Herbst dem Bundesrat einen Antrag unterbreiten.