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17.5288 · Fragestunde. Frage · 2017-06-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit der beginnenden Wandersaison und dem Alpaufzug sind in den Berggebieten und Tourismusregionen Konflikte zwischen Wanderern und Kuhherden bzw. ihren Schutzhunden vorprogrammiert. Dies schadet dem Image des Tourismus.

Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um im Interesse des Bergtourismus Wanderer besser zu schützen, ohne den Herdenschutz zu vernachlässigen?

Stellungnahme des Bundesrates

In den Berggebieten und Tourismusregionen kann es in den Sommermonaten zu unterschiedlichen Konflikten zwischen Mensch und Tier kommen. Einerseits kann es zu Zwischenfällen mit Kuhherden kommen. Andererseits gibt es manchmal Konflikte zwischen Menschen und Herdenschutzhunden.

Konflikte zwischen Tieren, insbesondere Mutterkühen mit Kälbern, und Wanderern können durch Präventionsmassnahmen der Tierhalter und Alpverantwortlichen möglichst vermieden werden. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft hat dazu einen Ratgeber und Checklisten erstellt. Eine wichtige Massnahme ist dabei das Aufstellen von Hinweistafeln, welche Wanderer auf das richtige Verhalten und mögliche Gefahren aufmerksam machen.

Für den Schutz von Kleinviehherden vor Angriffen durch einen Luchs, Wolf oder Bären sind Herdenschutzhunde neben elektrifizierten Zäunen die wirkungsvollste Massnahme. Diese Herdenschutzhunde schützen effizient vor Grossraubtieren und entsprechen gleichzeitig den Ansprüchen des Tourismus. Auch hier sind Informationstafeln auf den Weiden und den Sömmerungsalpen eine wichtige Massnahme, um Wanderer auf das richtige Verhalten bei der Begegnung mit den Hunden hinzuweisen. Mit diesen Massnahmen konnten Vorfälle auf ein Minimum beschränkt werden. Auch die Wanderer sind in der Pflicht, die möglichen Gefahren auf Weiden im Sömmerungsgebiet zu berücksichtigen. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf für zusätzliche Regelungen zum Schutz der Wanderer.