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17.5511 · Fragestunde. Frage · 2017-11-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In Deutschland ist der Familiennachzug für Flüchtlinge, die nur subsidiären Schutz haben, bis 2018 ausgesetzt.

1. Wie viele Personen mit Status F (vorläufig Aufgenommene) haben in den letzten zehn Jahren Antrag auf Familiennachzug gestellt?

2. Wie viele Gesuche wurden bewilligt?

3. Wie viele Personen durften einreisen?

4. Wie viele Gesuchsteller waren Sozialhilfebezüger zum Zeitpunkt des bewilligten Gesuches?

5. Wie viele Haushalte wurden durch Familiennachzug zu Sozialhilfebezügern?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Gemäss Statistik des Staatssekretariates für Migration (SEM) stellten vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Oktober 2017 1706 vorläufig Aufgenommene ein Gesuch um Familiennachzug. 470 davon wurden bewilligt. Das sind im Durchschnitt also 47 bewilligte Gesuche pro Jahr.

3. Vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2016 reisten 455 Personen ein. Das sind im Durchschnitt 51 Personen pro Jahr.

4. Es wird aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich kein Gesuch bewilligt, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller Sozialhilfe bezieht. In Ausnahmefällen kann ein Gesuch trotz Sozialhilfeabhängigkeit bewilligt werden. Das SEM führt keine Statistik über diese Ausnahmefälle.

5. Ein Gesuch um Familiennachzug wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn aufgrund einer Berechnung in Anlehnung an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe davon ausgegangen werden kann, dass die Familie nach deren Zusammenführung in der Schweiz nicht von der Sozialhilfe abhängig wird.