Lexipedia

17.5521 · Fragestunde. Frage · 2017-11-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz ist offensichtlich ein Paradies für Einbrecher. Einmal gefasst, werden sie milde bestraft. Den Tatbestand "Einbruch" gibt es bis jetzt gar nicht im Strafgesetzbuch.

Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die

a. den Begriff "Einbruch" analog dem Raub als eigene Kategorie im Strafgesetzbuch einführt; und

b. wesentlich härtere Strafen als heute vorsieht, so zwingend unbedingte Gefängnisstrafen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das geltende Recht deckt den Einbruch ab, indem es für die verschiedenen Formen von Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch und/oder Sachbeschädigung unterschiedliche Strafrahmen vorsieht. Das Parlament hat zudem erst kürzlich bei der Diskussion der Durchsetzungs-Initiative und der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative auf die Schaffung eines eigenen Einbruch-Straftatbestands verzichtet. Der Bundesrat hat aber im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht vorgeschlagen, die Mindeststrafe beim gewerbsmässigen Diebstahl von 90 Tagessätzen Geldstrafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe anzuheben. Die schwereren Fälle von Einbruchdiebstahl werden nämlich oft gewerbsmässig begangen. Die Botschaft dazu soll im ersten Quartal 2018 verabschiedet werden.