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17.5575 · Fragestunde. Frage · 2017-12-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Justizministerin begründete ihre ablehnende Haltung zur Durchsetzungs-Initiative, dass die Gewaltenteilung verletzt würde und diese zur Demokratie gehöre.

Nun hat das Obergericht Zürich die neuen Ausschaffungsnormen für 27 Staatsangehörigkeiten weitgehend für nichtig erklärt und damit in generell-abstrakter Weise entschieden.

- Haben die Richter die Gewaltenteilung verletzt?

- Warum wurde gegenüber dem Stimmbürger 2010 und 2016 nicht deklariert, dass die Ausschaffungsregeln nicht für EU-Bürger gelten?