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18.3222 · Interpellation · 2018-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist er bereit, Möglichkeiten zu prüfen, um diese Marktverzerrungen zu beseitigen?

2. Ist er bereit, gegenüber dem Weltpostverein eine Änderung im Weltpostvertrag zu verlangen, sodass die asiatischen Länder nicht mehr von Sonderkonditionen bei den Zustellungskosten profitieren können?

3. Kann er Massnahmen vorschlagen, wie er die Falschdeklaration von Kleinwarensendungen künftig angehen will?

Begründung

In verschiedenen Medienberichten konnte man lesen, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten immer mehr weg vom Detailhandel hin zum Online-Einkauf bewegen. Alleine 2017 haben die Schweizerinnen und Schweizer für mehr als 8 Milliarden im Internet geshoppt - dabei besonders im Ausland. Viele dieser Waren werden im asiatischen Raum eingekauft. Dabei sind sie oft ungenügend, unglaubwürdig oder unvollständig deklariert. Die Volumen dieser Sendungen aus China stellen die nationale Postorganisation vor logistische Herausforderungen. Die Volumen wachsen rasant, der Warenwert ist sehr gering, der Anteil der eingeschriebenen Sendungen ist sehr gross, und die Qualität von Adresse, Produktidentifikation und Zolldeklaration ist äusserst mangelhaft. Besonders stossend ist dabei, dass nicht mit gleich langen Ellen gemessen wird: China und andere asiatische Länder sind im Weltpostvertrag als Entwicklungsländer eingestuft und kommen dadurch in den Genuss tiefer Zustellkosten für solche Sendungen. Dies führt zu Marktverzerrung für Schweizer Online-Händler.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat ist sich der aktuell wettbewerbsverzerrenden Situation im Bereich des grenzüberschreitenden Postversands mit bestimmten Ländern bewusst. Die Vergütung, welche die Schweizerische Post für die Zustellung von Sendungen aus dem Ausland erhält, hängt insbesondere vom Gewicht der importierten Sendungen ab. Für leichte Sendungen aus wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern fällt die Vergütung gegenwärtig teilweise zu gering aus, um die der Schweizerischen Post durch die Verarbeitung und Zustellung entstandenen Kosten zu decken. Dies trifft auch auf Sendungen aus asiatischen Ländern zu, die gemäss den geltenden Regeln des Weltpostvereins (UPU) aktuell als Entwicklungsländer eingestuft werden und deshalb von Vorzugskonditionen im grenzüberschreitenden Versand profitieren. Diese Vorzugskonditionen wurden ursprünglich eingeführt, um wirtschaftlich weniger entwickelte Länder beim Aufbau von Postdienstleistungen zu unterstützen, da alle am weltweiten Postsystem teilhabenden Länder vom Vorhandensein einer guten Postinfrastruktur profitieren.

Die Schweiz sowie andere wirtschaftlich hochentwickelte Länder setzen sich im Rahmen der UPU für eine Anpassung des geltenden Abrechnungssystems ein. Sowohl das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wie auch die Schweizerische Post sind in der UPU aktiv. Die Schweiz beteiligt sich an den laufenden Arbeiten des Verwaltungsrates der UPU zur Weiterentwicklung des sogenannten Endvergütungssystems. Die Arbeiten zielen darauf ab, einen Zusammenhang zwischen der Qualität der Dienstleistung und dem Vergütungsansatz für die Bestimmungsländer herzustellen. Anlässlich des letzten UPU-Kongresses 2016 in Istanbul wurden diesbezüglich bereits Massnahmen verabschiedet.

Die grundlegende Verbesserung besteht darin, dass die Verarbeitungsgebühren neu nach dem Format der Sendung festgelegt werden. Bisher wurden alle Briefe bis 2 Kilogramm zum gleichen Ansatz vergütet. Darüber hinaus müssen in Zukunft die Postdienstanbieterinnen in den asiatischen Exportländern den Postdienstanbieterinnen, die in den Industrieländern die Verarbeitung und Zustellung übernehmen, eine deutlich höhere Entschädigung entrichten (jährliche Steigerung von 13 Prozent von 2018 bis 2021). Schliesslich wird die Entschädigung für die Zustellung von internationalen Einschreiben deutlich erhöht (Verdoppelung des aktuellen Zuschlags bis ins Jahr 2021). Diese Massnahmen bezwecken, die durch das Vergütungssystem der UPU bedingte Verzerrung des Marktes schrittweise zu korrigieren. Dies sollte für die Schweizerische Post zu einer deutlichen Verbesserung der Kostendeckung bei Importsendungen insbesondere aus China führen.

3. Auch im Bereich der Zollabfertigung sind auf internationaler Ebene Empfehlungen und Resolutionen zu dieser Thematik in Erarbeitung (u. a. im Rahmen der Weltzollorganisation). Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist in den entsprechenden Gremien aktiv. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wie z. B. Vorabdaten, Verfahrensvereinfachungen oder intelligente Risikoanalysen ist weitgehend bereits im gesamtheitlichen Transformationsprogramm Dazit der EZV vorgesehen. Auf nationaler Ebene hat sich der Bundesrat im Rahmen des Postulates 17.4228, "Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler", bereiterklärt, einen Bericht erstellen zu lassen, der eine Auslegeordnung zu dieser Thematik beinhaltet und allfällige Handlungsoptionen aufzeigen soll.

Antwort des Bundesrates.