Lexipedia

18.3581 · Interpellation · 2018-06-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Tierwohlprogramme mit ihren Beiträgen sind wichtige Massnahmen der Agrarpolitik, um das Tierwohl zu fördern. Beim BTS-Programm können die finanziellen Mehrkosten z. B. für grössere Stallflächen, Gruppenhaltung und Einstreu, beim RAUS-Programm kann der grössere Arbeitsaufwand für Ausläufe und Weiden abgegolten werden. Allerdings können bei den Förderinstrumenten BTS/RAUS nur bestimmte Tierwohlaspekte gefördert werden. Zudem kann die Beteiligung an Tiergesundheitsprogrammen nicht entschädigt werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Aspekte des Tierwohls werden durch die BTS/RAUS-Richtlinien nicht abgedeckt, die abgeltungswürdig sind?

2. Könnte eine weitere Kategorie Tierwohlbeiträge nebst BTS/RAUS geschaffen werden zur Abgeltung von wichtigen Tierwohlleistungen wie Zweinutzungshühner, Jungebermast, muttergebundene Aufzucht, behornte Wiederkäuer usw.?

3. Wie könnte die Beteiligung an Tiergesundheitsprogrammen gefördert werden, sodass unter anderem der Antibiotikaeinsatz vermindert werden kann?

4. Welche Abgeltungen durch BTS/RAUS müssen heute als Bagatellleistungen eingestuft werden (z. B. BTS bei Geflügelmast mit Schlachtung vor der fünften Woche)?

5. Wie wird bei BTS-Geflügel sichergestellt, dass Linien/Hybriden eingesetzt werden, die den Aussenklimabereich auch nutzen? Wird das kontrolliert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Tierwohlprogramme BTS und RAUS wurden auf den 1. Januar 2018 vollständig überarbeitet. Dabei wurden die Bestimmungen geklärt und vereinfacht, die Relevanz bestehender und neuer Tierkategorien geprüft sowie neue Anforderungen diskutiert (z. B. vermehrter Weidegang für Rindvieh). Die Änderungen wurden vorgängig in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus bäuerlichen Kreisen, dem Tierschutz, Kontroll- und Labelorganisationen sowie Kantonen und Bundesämtern intensiv diskutiert und vorbereitet.

Die Vernehmlassungsergebnisse haben gezeigt, dass die beiden Programme die wichtigsten Aspekte des Tierwohls abdecken. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass alle Aspekte des Tierwohls gebührend berücksichtigt sind.

2. Der Bund konzentriert sich bei seiner Förderung des Tierwohls auf gesicherte und breit anerkannte Leistungen, die der Markt nicht vollständig abgilt, wie dies mit den besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen und dem regelmässigen Auslauf im Freien gegeben ist. Obwohl man grundsätzlich neue Kategorien für Tierwohlbeiträge aufnehmen könnte, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Eine Ausdehnung der Programme würde im Widerspruch zur Straffung des administrativen Aufwands stehen. Spezifische Merkmale und Arten der Tierproduktion, wie die Zweinutzungshühner, Jungeber usw., sollen grundsätzlich durch den Markt aufgenommen und auch über höhere Preise entschädigt werden.

3. Mit der Agrarpolitik 2022 plus ist geplant, nebst dem Tierwohl gezielt auch die Tiergesundheit besser zu fördern. Dabei sollen verschiedene Aspekte der Tiergesundheit, die eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes zur Folge haben, thematisiert werden.

4. Mit der Überarbeitung der Tierwohlbestimmungen wurden auf 2018 einige wenig bedeutende Tierkategorien aus der Förderung gestrichen. Dabei handelte es sich insbesondere um Kategorien mit einer tiefen Beteiligungsrate (BTS-Beiträge für Hengste, Ziegenböcke und Zuchteber sowie RAUS-Beiträge für Weidelämmer und Kaninchen). Da im Rahmen der Bereinigung der Programme Kategorien von geringer Bedeutung gelöscht wurden, besteht zurzeit kein Handlungsbedarf mehr.

5. Eine Differenzierung nach Linien würde zu einem höheren Detaillierungsgrad und somit zu einer erhöhten Regelungsdichte führen. Die Kontrolle der zulässigen Linien wäre eine deutliche Verkomplizierung des bestehenden Systems und somit ein klarer Widerspruch zur administrativen Vereinfachung. Am Aviforum durchgeführte Versuche zur Nutzung des Aussenklimabereichs (AKB) haben gezeigt, dass die getesteten Masthybriden den AKB über den ganzen Tag verteilt regelmässig nutzen. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Geflügelbranche führt derzeit in Zusammenarbeit mit dem Aviforum weitere Versuche zur Thematik durch und sucht nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten bei der Benutzung des AKB durch die Masthybriden.

Antwort des Bundesrates.