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18.3596 · Interpellation · 2018-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss den verabschiedeten strategischen Zielen für die Swisscom erwartet der Bundesrat von der Swisscom, dass sie langfristig den Unternehmenswert steigert (Ziel 2.1). Gleichzeitig soll das Unternehmen eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik führen (Ziel 3.1) und auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeberin auftreten (Ziel 3.2). Diese Ziele führen zwangsläufig zu Zielkonflikten.

Es gibt in Zeiten der digitalen Transformation und der neuen Erwerbsformen einen Weg, wie diese Ziele kurz- und mittelfristig vereinbart werden können: Es werden einfach gewisse Unternehmensteile mittels Outsourcing vom Konzern abgetrennt. Die Rest-Swisscom wird rentabler - aber auch kleiner.

Angesichts der Tatsache, dass dieses Outsourcing letztlich dazu führt, dass die Swisscom als Betrieb verkleinert wird und dadurch auch an Diversifikation einbüsst, frage ich den Bundesrat:

1. Teilt er die Auffassung, dass das strategische Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, nicht einfach dadurch erreicht werden darf, dass Personal abgebaut wird und somit Kompetenzen verschwinden?

2. Mit welchen Massnahmen im Rahmen seiner aktienrechtlichen Möglichkeiten stellt der Bund sicher, dass die Kohärenz der strategischen Ziele gewährleistet ist?

3. Gibt es strategische Überlegungen dazu, mit welchen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Swisscom erhalten werden kann, ohne gleichzeitig deren Aufgaben im Rahmen des Service public und als Arbeitgeberin zu schmälern?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat nimmt keine Tendenz bei Swisscom wahr, wesentliche Tätigkeiten und Kompetenzen systematisch auszulagern. Vielmehr beobachtet der Bundesrat einen Abbau von Stellen in Bereichen, die schrumpfen oder ganz wegfallen (wie z. B. der Unterhalt von analogen Telefonzentralen), bei gleichzeitigem Aufbau von Stellen in wachsenden Geschäftsfeldern (wie z. B. IT-Lösungen).

Der Bundesrat erkennt keinen zwingenden Widerspruch zwischen dem strategischen Ziel 2.1, wonach Swisscom den Unternehmenswert sichern und langfristig steigern soll, und den strategischen Zielen 3.1 und 3.2, wonach Swisscom eine attraktive Arbeitgeberin sein und eine sozial verantwortliche Personalpolitik verfolgen soll. Im Gegenteil: Eine florierende Unternehmung wird auf dem Arbeitsmarkt zweifellos positiver wahrgenommen als eine strauchelnde, und sie kann auch grosszügigere Lösungen mit den Sozialpartnern aushandeln, etwa was Umfang und Dauer von Leistungen im Sozialplan angeht.

Im Übrigen erachtet der Bundesrat ein gewisses Spannungsfeld zwischen verschiedenen Stossrichtungen der strategischen Ziele nicht als Problem. Mit Zielkonflikten umzugehen gehört zum Wesen der (Unternehmens-)Führung. Es wird in der Realität kaum je möglich sein, alle Ziele gleichermassen zu erreichen. Die Kunst der (Unternehmens-)Führung besteht darin, durch das richtige Setzen von Prioritäten ein optimales Gesamtergebnis zu erreichen. Das erwartet der Bundesrat von Swisscom.

3. Es gibt kein strategisches Ziel für Swisscom, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und/oder einen über die Grundversorgungskonzession hinausgehenden "Service public" anzubieten.

Der Bundesrat erwartet, dass Swisscom betriebswirtschaftlich geführt wird und wettbewerbsfähig ist (Ziel 1.1). Ferner erwartet er, dass Swisscom die Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die kommenden Bedürfnisse ausrichtet (Ziel 3.4). Wie diese Ziele erreicht werden, ist Sache der Unternehmung. Der Bundesrat greift nicht in die strategische und operative Unternehmensführung ein.

Antwort des Bundesrates.