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Kümmert sich der Bundesrat um die Qualität der Pflege, und ist er bereit, das Pflegefachpersonal zu verstärken?

18.3597 · Interpellation · 2018-06-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz leidet unter einem Mangel an Pflegefachpersonal; die Einrichtungen der Pflege haben je länger, je mehr Mühe, die nötigen Leute zu finden.

Was ist die Haltung des Bundesrates gegenüber den Gefahren, denen sich die Patientinnen und Patienten wegen dieser Situation ausgesetzt sehen?

Hat der Bundesrat Kenntnis von Massnahmen, die andere Länder ergriffen haben punkto Verhältnis zwischen Anzahl qualifiziertem Personal und Anzahl Patientinnen und Patienten, damit die Qualität der Pflege sichergestellt werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Pflegeinstitutionen, insbesondere Pflegeheime, Schwierigkeiten haben, genügend Pflegefachpersonal zu rekrutieren. Mit der Fachkräfte-Initiative hat er bereits umfassende Strategien zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ergriffen. Auch hat er das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 3. Februar 2016 beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt weitere Massnahmen vorzuschlagen. Namentlich wird das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) kantonale Förderprogramme für Wiedereinsteigende in die Langzeitpflege finanziell unterstützen. Mit der Übernahme der Kosten für Wiedereinstiegskurse sollen Bund und Kantone von 2018 bis 2022 gemeinsam 2000 diplomierte Pflegefachkräfte zur Wiederaufnahme einer Pflegetätigkeit gewinnen. Der Bund unterstützt zudem die Nachwuchsförderung in der Pflege, indem er seit 2008 die Studiengänge Pflege an den kantonalen Fachhochschulen Gesundheit mitfinanziert. Die Anzahl der Studierenden hat sich von 2008 bis 2016 auf 3104 Studierende erhöht und damit fast verdoppelt. Im Rahmen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 2011 (HFKG; SR 414.20) hat der Bund den Fachhochschulen Gesundheit zudem für die Jahre 2017 bis 2020 projektgebundene Beiträge in der Höhe von drei Millionen Franken bewilligt. Mit diesen Mitteln wird das Projekt "Strategie gegen den Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen" unterstützt. Und schliesslich hat der Bundesrat das EDI im März 2018 beauftragt, im Kontext der Pflege-Initiative gemeinsam mit den relevanten Akteuren einen Massnahmenplan zu erarbeiten, der zur Verbesserung der Situation der Pflegefachpersonen beitragen soll. Das EDI prüft aktuell im Rahmen dieser Arbeiten, wie die bereits laufenden Anstrengungen verstärkt sowie neue Lösungsansätze erarbeitet werden können.

1. Die Patientensicherheit hat für den Bundesrat einen hohen Stellenwert. Mit seiner 2013 verabschiedeten gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit 2020 will der Bundesrat die Versorgungsqualität sichern und erhöhen. Dazu gehört, dass in der Schweiz genügend und den Bedürfnissen entsprechend ausgebildetes Gesundheitspersonal vorhanden ist. Sowohl im Bereich der Akutversorgung als auch im Bereich der Langzeitpflege soll dazu unter anderem die Qualitätsmessung verstärkt werden. Dies soll Grundlagen bieten, um Mängel zu erkennen und gezielte Massnahmen zu deren Behebung einzuleiten. Erste Erhebungen zur Qualität in der Langzeitpflege werden voraussichtlich 2019 erfolgen.

2. Dem Bundesrat sind die Untersuchungen bekannt, die das Verhältnis der Anzahl Patientinnen und Patienten zur Anzahl Pflegefachpersonen beleuchten (vgl. unter anderem Obsan-Bulletin 3/2014). Die dort erstellten Vergleiche beschränken sich allerdings auf Pflegefachpersonen in Akutspitälern. Es bestehen in den untersuchten Ländern Unterschiede hinsichtlich des Kontexts und der Qualität der pflegerischen Leistungserbringung. Erstens gibt es Unterschiede in der Definition von "qualifizierten Pflegefachpersonen", was einen quantitativen Vergleich schwierig macht. In der Schweiz werden neben den auf der Tertiärstufe ausgebildeten diplomierten Pflegefachpersonen auch die auf Sekundarstufe II ausgebildeten Fachkräfte gemäss ihren Kompetenzen in der Pflege eingesetzt. In anderen Ländern erfolgt die Ausbildung vorwiegend auf Tertiärstufe. Zweitens ist der Bedarf an Pflegefachkräften pro Anzahl Patientinnen und Patienten abhängig sowohl vom Pflegebedarf der Patientengruppen als auch von den Strukturen der jeweiligen Versorgungssysteme. Es liegt deshalb in der Zuständigkeit der Kantone, die Anzahl und das Qualifikationsniveau der Pflegefachkräfte unter Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs so festzulegen, dass die Pflegequalität in den Institutionen des schweizerischen Gesundheitssystems sichergestellt ist.

Der Bundesrat orientiert sich bei den Massnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege sehr wohl an internationalen Erfahrungen. Er ist aber der Ansicht, dass alleine das Verhältnis von Pflegepersonal zu Patientinnen und Patienten keine Aussage über die Qualität der Pflege erlaubt. Diesbezügliche rein quantitative internationale Vergleiche sind zudem nur bedingt aussagekräftig, insbesondere wenn die verschiedenen Qualifikationsniveaus nicht angemessen berücksichtigt werden.

Antwort des Bundesrates.