18.3749 · Interpellation · 2018-09-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
So wie das Blut absolut notwendig für unseren Körper ist, so ist es auch zentral für die Spitäler. Heutzutage fehlt es in den Spitälern jedoch mehr denn je an Blut. Es herrscht zum Teil eine regelrechte Unterversorgung. Was noch schlimmer ist, die Spendefreudigkeit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger nimmt ab, was die Quelle versiegen lässt. Dieses Phänomen muss einen beunruhigen, es ist Abhilfe zu schaffen.
Neben den bereits bestehenden Sensibilisierungskampagnen soll jede blutspendende Person für ihren Akt der Solidarität, für ihren Dienst an der Gemeinschaft entschädigt werden.
Ich bitte den Bundesrat daher, die Machbarkeit einer solchen Entschädigung zu prüfen und einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Die Entschädigung könnte beispielsweise direkt durch das Unternehmen, das die Spenden sammelt, erfolgen, über die Erwerbsersatzordnung (EO) oder mittels einer Reduktion der Krankenkassenprämie der Spendenden.
Stellungnahme des Bundesrates
Was die Versorgung mit Blutprodukten angeht, zeigt der Jahresbericht von Blutspende SRK Schweiz, dass es diesbezüglich 2017 keine Probleme in den Spitälern gab. Sogar über die Sommerzeit, in der die Versorgung am schwierigsten ist, konnte diese immer gewährleistet werden. Es stimmt zwar, dass im Bericht auch eine Abnahme der Spenderzahl erwähnt wird, dieser Rückgang hängt jedoch mit dem sinkenden Bedarf zusammen. So hat die Strategie "Patient Blood Management" (PBM) zur Förderung eines sinnvollen Umgangs mit Patientenblut, die in den Spitälern seit einigen Jahren zur Anwendung gelangt und den Verbrauch von Blutprodukten verringern soll, Früchte getragen. Derzeit lässt sich festhalten, dass es keinen Blutmangel gibt, der zusätzliche Massnahmen erfordert.
Des Weiteren ist es wichtig, die Sicherheit der Empfängerinnen und Empfänger sowie der Spenderinnen und Spender im Auge zu behalten. Internationale Studien haben gezeigt, dass die Unentgeltlichkeit der Spende einen wesentlichen Sicherheitsfaktor darstellt. Vor der Blutentnahme muss der Spender oder die Spenderin einen Fragebogen ausfüllen, aufgrund dessen die Spende erfolgen und das Risiko einer Blutkontamination beurteilt werden kann. Macht der Spender oder die Spenderin falsche Angaben, kann das für den Empfänger oder die Empfängerin schwerwiegende Folgen haben. Tatsächlich bieten Labortests, denen das Spenderblut systematisch unterzogen wird, keine absolute Gewähr für die Blutqualität, da sich manche Ansteckungen zum Zeitpunkt der Tests noch nicht nachweisen lassen. Beispielsweise das Hepatitis-B- oder das HIV-Virus ist erst 15 Tage nach einer Ansteckung nachweisbar. Daher ist es unerlässlich, dass Blutspender keine Vergütung erhalten. Wer keinen Nutzen aus einer Blutspende zieht, hat keinen Grund, beim Ausfüllen des Fragebogens etwas zu verheimlichen.
Schliesslich ist eine Vergütung der Blutspende aus ethischer Sicht problematisch, da sich durch eine finanzielle Entschädigung insbesondere Menschen in einer Notlage für eine Blutspende entscheiden würden.
Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Veranlassung, die in der Interpellation vorgeschlagenen Massnahmen vertieft zu prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für eine Anpassung der entsprechenden Gesetze vorzulegen.
Antwort des Bundesrates.