18.3761 · Interpellation · 2018-09-13
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz hat 2015 das Klimaabkommen von Paris, die Agenda 2030 von New York und die Aktionsagenda von Addis Abeba mitunterzeichnet. Hunger und Armut sollen weltweit abgebaut, Wohlstand soll gerechter verteilt werden, und die Wirtschaften sollen unsere Lebensgrundlagen sichern. Es sollen privates Kapital und öffentliche Mittel für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele mobilisiert sowie neue Richtlinien für öffentlich-private Partnerschaften entwickelt werden.
Die Schweiz verfügt über Instrumente zur Förderung von Investitionen wie Garantien für Direktinvestitionen, bilaterale Investitionsschutzabkommen, entwicklungspolitische Instrumente. Die Schweiz unterstützt die Weltbank über die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), Internationale Finanz-Corporation (IFC) und Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (Miga). Und auch über regionale Entwicklungsbanken sowie den Green Climate Fund (GFC) kann die Schweiz Einfluss auf die Investitionsflüsse zugunsten der nachhaltigen Entwicklung nehmen.
Unklar bleibt, unter welchen Rahmenbedingungen öffentliche und private Investitionen welchen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung leisten und wie die verfügbaren Instrumente zur Investitionsförderung der Schweiz im Sinne der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) weiterentwickelt werden.
Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Projekte werden derzeit durch Investitionsgarantien des Bundes unterstützt oder im Hinblick auf eine Unterstützung geprüft (Projekte nach Ländern und Volumen einzeln auflisten)? Wie viele dieser Vorhaben wurden oder werden in Least Developed Countries (LDC) durchgeführt?
2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Investitionsgarantien für Projekte vergeben werden, die sozialen, ökologischen, entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Standards genügen und auf die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele ausgerichtet sind? Besteht ein unabhängiges Monitoring?
3. Wo und in welcher Form ist die Beteiligung der Privatwirtschaft an den neuen Finanzierungsinstrumenten der Uno, der Weltbank und von regionalen Entwicklungsbanken zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele vorgesehen?
4. Wie bringt sich die Schweiz in die Erarbeitung neuer Richtlinien für öffentlich-private Partnerschaften im Rahmen der Addis-Abeba-Erklärung ein?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat erachtet das Engagement des Privatsektors als wesentlich, um genügend Mittel und Fachwissen für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren, welche auch im Interesse der Schweizer Wirtschaft ist. Die Einhaltung der massgeblichen Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards ist eine zentrale Voraussetzung für dieses Engagement.
1. Auf internationaler Ebene können bei der zur Weltbank-Gruppe gehörenden Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur (Miga) die politischen Risiken von Investitionen versichert werden. Seit 2011 tätigt die Sifem (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) für den Bund Investitionen zugunsten von KMU und schnell wachsenden Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern (www.sifem.ch > Über uns > Jahresberichte). Gemäss den Vorgaben des Bundesrates zielen mindestens 25 Prozent ihrer Investitionen auf die ärmsten Länder ab. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit prüft der Bundesrat momentan die systematischere Anwendung von Mobilisierungsinstrumenten, einschliesslich solcher mit garantieähnlichem Charakter, sowie neue Möglichkeiten der Privatsektormobilisierung in ärmeren Ländern. Hingegen bietet der Bund keine Investitionsgarantien an.
2. Der Bundesrat setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte ein, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Uno und den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte konkretisiert sind. Im Bereich der Arbeitsbedingungen gelten die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Zur Überprüfung von Investitionsprojekten sind die Performance Standards on Environmental and Social Sustainability der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) oder daraus abgeleitete Standards massgebend. Die Sifem ist bei ihrer Investitionstätigkeit denselben Normen und Grundsätzen verpflichtet; deren Einhaltung wird durch ein umfassendes Monitoring begleitet.
3. Multilaterale Institutionen haben in den vergangenen Jahren ihre Finanzierungsmechanismen mit dem Privatsektor stark weiterentwickelt. Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) hat sich zum Ziel gesetzt, innerhalb von drei Jahren mit bis zu 52 Milliarden Dollar Entwicklungsprogramme in den ärmsten Ländern zu finanzieren. Knapp die Hälfte davon will sie auf dem Kapitalmarkt in Anleihen aufnehmen. Im gleichen Zeitraum stellt die IDA der IFC und der Miga 2,5 Milliarden Dollar zur Verfügung, um spezifische Risiken privater Investitionen in diesen Ländern abzufedern. Für die 18. Wiederauffüllung der IDA hat die Schweiz im Jahr 2017 645 Millionen Franken gesprochen, die über neun Jahre ausbezahlt werden. Die Schweiz fördert auch innovative privatwirtschaftliche Instrumente wie Green Bonds mit der IFC oder Social Impact Bonds und Social Impact Incentives mit der Interamerikanischen Entwicklungsbank.
4. Der Bundesrat gestaltet Standards für eine nachhaltige Entwicklung über die Mitgliedschaft der Schweiz in internationalen Organisationen, Entwicklungsbanken und der OECD mit. Darüber hinaus engagiert sich die Schweiz im spezialisierten Geberforum Donor Committee for Enterprise Development, um für Entwicklungsagenturen gemeinsame Standards und Richtlinien für "gute Praktiken" beim Engagement mit dem Privatsektor zu entwickeln. Detailliertere Informationen dazu sind auch unter www.enterprise-development.org verfügbar.
Antwort des Bundesrates.