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18.3840 · Interpellation · 2018-09-26

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat die Absicht geäussert, den Uno-Migrationspakt im Dezember 2018 in Marrakesch zu unterzeichnen. Aufgrund der zahlreichen darin enthaltenen Forderungen, die teilweise absurde Detaillierungsgrade und Stossrichtungen aufweisen, besteht dringend Klärungsbedarf, ob der Bundesrat gedenkt, diese in der Schweiz umzusetzen. Da der Bundesrat auf die Fragen in der Fragestunde vom 24. September 2018 nicht einging, wird er nun aufgefordert, sie im Rahmen dieser Interpellation zu beantworten:

1. Welche konkreten Forderungen des Uno-Migrationspaktes gedenkt er umzusetzen?

2. Welche konkreten Forderungen des Uno-Migrationspaktes lehnt er ab?

3. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes zu verwirklichen, wonach Gebühren für Geldüberweisungen in die Heimatstaaten der Migranten lediglich noch 3 Prozent der Transfersumme betragen dürfen und Gebühren über 5 Prozent verboten werden? Falls ja, wie?

4. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, wonach Ausschaffungshaft verboten werden soll? Falls ja, wie?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Analyse der innen- und aussenpolitischen Auswirkungen des Uno-Migrationspaktes hat gezeigt, dass der Migrationspakt den Interessen der Schweiz im Migrationsbereich entspricht. Die Leitprinzipien entsprechen der Migrationspolitik der Schweiz, und die 23 Ziele können vollumfänglich unterstützt werden. Bei den freiwilligen Umsetzungsinstrumenten soll hingegen aufgrund unserer nationalen Gesetzgebung keine lückenlose Umsetzung angestrebt werden. Beim Umsetzungsinstrument bezüglich der Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren besteht eine Abweichung zur gesetzlichen Grundlage in der Schweiz. Dieses Instrument wird daher in der Schweiz nicht umgesetzt. Bei anderen Umsetzungsinstrumenten hat der Bundesrat sein Verständnis präzisiert. Da jeder Staat frei entscheiden kann, welche Umsetzungsinstrumente er zur Erreichung der Ziele nutzen möchte, ist diese identifizierte Abweichung kein Hinderungsgrund, dem Migrationspakt zuzustimmen.

3. Es ist aus Sicht des Bundesrates sinnvoll, dass die Kosten der Geldüberweisungen sinken. Die Reduktion der Kosten von heute zirka 7 Prozent auf 3 Prozent würde jährlich etwa 18 Milliarden US-Dollar zusätzlich in Entwicklungs- und Schwellenländer fliessen lassen. Für die Reduktion der Kosten braucht es in der Schweiz jedoch keine regulatorischen Massnahmen; die freie Preisentwicklung soll dem Markt überlassen werden. Nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung werden die Preise in den kommenden Jahren weiter sinken, womit die Erreichung des Ziels bis 2030 möglich sein sollte. Bereits heute sind etliche Schweizer Fintech-Unternehmen in diesem Bereich tätig und werden durch ihre Arbeit dazu beitragen, innovative und kostensparende Lösungen zu finden.

4. Die Forderung nach einem Verbot der Ausschaffungshaft wird im Uno-Migrationspakt nicht erhoben. Ziel 13 des Migrationspaktes hebt insbesondere die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und Gesetzmässigkeit sowie des Willkürverbots bei der Anordnung von Ausschaffungshaft hervor. Die Schweiz entspricht diesen Grundsätzen in ihrer geltenden Gesetzgebung und Vollzugspraxis vollumfänglich.

Antwort des Bundesrates.