18.4050 · Motion · 2018-09-28
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich folgende Massnahmen einzuleiten:1. Die Schrift "Der Bund kurz erklärt" stellt die Staatsgewalten künftig wieder in den richtigen Proportionen dar.2. Auf die Aufführung von Verwaltungsdirektoren ist zu verzichten, während die Volksvertreter namentlich und bildlich aufzuführen sind.
Begründung
Die Broschüre "Der Bund kurz erklärt" informiert über die Verfassungsordnung und die politischen Abläufe in der Schweiz und dient so auch für den staatskundlichen Unterricht. Bis 2014 wurde der Bundesversammlung als oberster Behörde unseres Landes viel Platz eingeräumt; alle Mitglieder der Räte waren abgebildet. Bundesrat und Justiz wurden als weitere Staatsgewalten bildlich dargestellt. Die Ausgabe 2018 räumt dem Parlament gerade noch 16 Seiten ein; auf eine Abbildung und namentliche Nennung der Ratsmitglieder wird verzichtet. Regierung, Verwaltung und Bundeskanzlei nehmen 36 Seiten für sich in Anspruch. Im Gegensatz zu den Parlamentariern werden die Generalsekretäre der Departemente sowie die Direktoren der Bundesämter mit Bild und Kurzporträt prominent dargestellt. Aus Sicht des Bundesrates ist dies offenbar kein Problem, wie die Antwort zur Interpellation von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer 17.3275 zeigt. Aus Sicht der Leserschaft erstaunt diese Haltung: Von einer solchen Broschüre darf eine objektive Information über die Rechts- und Verfassungsordnung unseres Landes erwartet werden. Dies ist nicht gegeben, wenn die Publikation zu einem Werbeprospekt für die Verwaltung wird. In der Regel kommen Besucher ja ins Bundeshaus, um den Parlamentsbetrieb kennenzulernen, und nicht, um Verwaltungsdirektoren zu treffen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
"Der Bund kurz erklärt" (Buku) wird von der Bundeskanzlei realisiert und entsteht in enger Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten, den Departementen und dem Bundesgericht. Es ist die einzige gedruckte Publikation des Bundes mit einem Überblick über die drei Staatsgewalten.Seit der Ausgabe 2015 wird die Zusammensetzung des Parlamentes nach Fraktionen aufgezeigt, nicht mehr nach Personen. Dies geht auf einen Entscheid der Parlamentsdienste zurück.Das Bedürfnis nach einer namentlichen und bildlichen Auflistung der Parlamentsmitglieder wurde in letzter Zeit auch von Lehrpersonen geäussert. Deshalb prüfen die Bundeskanzlei und die Parlamentsdienste die Möglichkeit, dem Buku die Sitzpläne von National- und Ständerat beizulegen, mit den Namen und Fotos der Ratsmitglieder.Dass der Exekutive im Buku vergleichsweise viel Platz eingeräumt wird, ist seit der ersten Ausgabe 1979 der Fall. Der Bundesrat ist sich dieser Tatsache bewusst. Er möchte jedoch auch in Zukunft nicht auf eine knappe Darstellung der einzelnen Ämter verzichten. Die Frage, ob dazu auch eine namentliche Erwähnung und ein Bild der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors gehört, wird im Rahmen der nächsten Überarbeitung entschieden.Die Überarbeitung des Buku wird im Verlauf des Jahres 2020 durchgeführt, zeitlich gekoppelt an die Verträge für die Produktion der Broschüre. Die Ausgabe 2021 des Buku wird voraussichtlich nach neuem Inhalts- und Gestaltungskonzept erscheinen. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit den Partnern erarbeitet.