18.406 · Parlamentarische Initiative · 2018-02-27
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 20.11.2020
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterbreitet ihrem Rat einen Entwurf zur Revision der Parlamentsverwaltungsordnung, mit der eine Veröffentlichung allfälliger weiterer Staatsangehörigkeiten der Ratsmitglieder angestrebt wird. Diese neben der Schweizer Staatsangehörigkeit bestehenden Staatsangehörigkeiten sollen in den im Internet veröffentlichten Kurzbiografien der Ratsmitglieder angegeben werden.
Nach einer angeregten Debatte hat die SPK-N diesen Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Kommission möchte Transparenz bei den Staatsangehörigkeiten der Ratsmitglieder, weshalb alle bestehenden Staatsangehörigkeiten veröffentlicht werden sollen, damit sie neben den anderen persönlichen Informationen wie Heimat- und Wohnort für die Bürgerinnen und Bürger ersichtlich sind. Eine Minderheit beantragt, nicht auf den Entwurf einzutreten, da dieser den Eindruck erwecke, die Inhaberinnen und Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten könnten gegenüber der Schweiz illoyal sein. Eine andere Minderheit beantragt, dass die Veröffentlichung allfälliger weiterer Staatsangehörigkeiten neben der schweizerischen auch für die Mitglieder des Bundesrates gilt.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die gesetzlichen Grundlagen, im Speziellen das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 (Stand 1. März 2016), sollen derart angepasst werden, dass in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten der einzelnen Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier künftig Transparenz herrscht.
Begründung
Gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes muss jedes Ratsmitglied beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn seine persönlichen Interessenbindungen bekanntgeben. Dazu gehören seine beruflichen Tätigkeiten, seine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts, seine Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, seine dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen und seine Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes. Die Parlamentsdienste erstellen zu diesem Zweck ein öffentliches Register über die Angaben der Ratsmitglieder; dies unabhängig von der finanziellen Entschädigung. Gleich wie eine Interessenbindung bedeutet auch die zusätzliche Staatsbürgerschaft eines anderen Landes Vorteile und Nutzen. So kann ein Ratsmitglied, das zusätzlich den Pass eines EU-Mitgliedstaates besitzt, nicht nur mit seiner Stimme bei Wahlen seine Präferenzen zum Ausdruck bringen und bei wichtigen Volksabstimmungen mitentscheiden, es geniesst zudem die Privilegien beider Länder. Die Bevölkerung soll über die persönliche Interessenbindung, die damit entsteht, informiert werden; das ist fast noch wichtiger als die Information über die - möglicherweise zum Wohle der Öffentlichkeit erbrachte - Verbands- und Vereinsarbeit.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 10.06.2021
Parlamentarier und Bundesräte sollen Doppelbürgerschaft offenlegen
Doppelbürger im National- und Ständerat sowie im Bundesrat sollen ihre Staatsangehörigkeiten offenlegen müssen. Der Nationalrat hat am Donnerstag als Erstrat eine parlamentarische Initiative von Marco Chiesa (SVP/TI) mit 115 zu 64 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
SP und der Grüne wollten die entsprechende Anpassung der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz über die Parlamentsverwaltung zurückweisen, scheiterten aber mit ihrem Antrag mit 62 zu 102 Stimmen bei einer Enthaltung klar.
Für Irène Kälin (Grüne/AG) ging es bei dieser Initiative nur vordergründig um Transparenz. Es gehe um Diskriminierung, sagte sie. "Wir dürfen nicht anfangen, zwischen guten und noch besseren Bürgerinnen zu unterscheiden, das ist ein gefährlicher Weg."
Greta Gysin (Grüne/TI) ergänzte, die SVP habe das kleinst mögliche Nebengleis eröffnet, das sie gefunden habe. Es schwinge ganz klar das "Geschmäckle" mit, Doppelbürger könnten die Interessen des Landes nicht angemessen vertreten.
"An den Haaren herbeigezogen"
"Schlicht an den Haaren herbeigezogen" sei dieses Argument, fand Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Von anderen kulturellen Räumen geprägtes Denken und Handeln sei für das Parlament ein Gewinn.
Gleich wie die persönlichen Interessenbindungen bedeute auch eine zusätzliche Staatsbürgerschaft eines Landes Vorteile und Nutzen. Ein solches Ratsmitglied geniesse die Privilegien beider Länder, begründete der unterdessen zum SVP-Parteipräsidenten und Ständerat aufgestiegene Marco Chiesa seine parlamentarische Initiative.
Laut Kommissionssprecherin Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) sind Doppelbürgerschaften für Wähler ebenso von Interesse wie Beruf, militärischer Grad, Alter oder Positionen in Führungsorganen. Mit der Ergänzung des Artikels in der Verordnung um diese Angabe werde die gewünschte Transparenz hergestellt. Die zusätzliche Angabe soll in den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder und der Bundesräte ergänzt werden.
Den Einbezug letzterer hat der Nationalrat mit 96 zu 79 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Hingegen strich er die Notwendigkeit, dass Mitglieder der Bundesversammlung und Bundesräte ihre Postadresse angeben müssen.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 29.09.2021
Parlamentarier und Bundesräte müssen Doppelbürgerschaft offenlegen
Doppelbürger im National- und Ständerat sowie im Bundesrat müssen ihre Staatsangehörigkeiten künftig offenlegen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.
Angestossen hatte die Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung SVP-Präsident Marco Chiesa (TI) im Jahr 2018 mit einer parlamentarischen Initiative, der beide Kommissionen Folge gaben. Nun haben auch beide Räte der erweiterten Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten zugestimmt.
Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 29 zu 12 Stimmen. Gegen die Vorlage wehrten sich SP und Grüne.
Mathias Zopfi (Grüne/GL) zweifelte am Nutzen der neuen Regeln: "Wem nützen sie? Haben sie eine politische Relevanz?", fragte er - und gab die Antwort gleich selbst: Die Verordnungsänderung habe ein "Gschmäckli" und liefere einzig Munition für die Kritik an einzelnen Ratsmitgliedern. Einen Einfluss auf die Wählbarkeit habe eine Doppelbürgerschaft aber nicht.
Von öffentlichem Interesse
Laut Chiesa, der im Namen der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) für "seine" Vorlage das Wort ergriff, sind Doppelbürgerschaften für Wähler ebenso von Interesse wie Beruf, militärischer Grad, Alter oder Positionen in Führungsorganen. Mit der Ergänzung des Artikels in der Verordnung um diese Angabe werde die gewünschte Transparenz hergestellt. Die zusätzliche Angabe soll in den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder und der Bundesräte ergänzt werden.
Wegen eines Details geht die Vorlage noch einmal an den Nationalrat. Die grosse Kammer hatte in der Sommersession die Notwendigkeit, dass Mitglieder der Bundesversammlung und Bundesräte ihre Postadresse angeben müssen, aus der Vorlage gestrichen. Der Ständerat will dagegen am geltenden Recht festhalten.
Verbot für Bundesräte gescheitert
Mit einer anderen Initiative hatte Chiesa Bundesratsmitgliedern eine doppelte Staatsbürgerschaft untersagen wollen. Dieses Anliegen scheiterte aber im Herbst 2018 bereits auf Kommissionsebene.
Über die doppelte Staatsbürgerschaft von Regierungs- und Parlamentsmitgliedern war vor der Wahl von Bundesrat Ignazio Cassis diskutiert worden. Der damalige Kandidat und heutige Aussenminister gab die italienische Staatsbürgerschaft freiwillig ab.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 06.12.2021
Seilziehen um Postadresse in Kurzbiografien geht weiter
Doppelbürger im National- und Ständerat sowie im Bundesrat müssen ihre Staatsangehörigkeiten künftig offenlegen, aber nicht mehr zwingend ihre Postadresse. Der Nationalrat hat damit am Montag eine letzte kleine Differenz in der entsprechenden Vorlage offengelassen.
Der Ständerat möchte nämlich die dienstliche Postadresse in den unter anderem im Internet veröffentlichten Kurzbiografien der Magistratinnen und Magistraten belassen. Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 112 zu 69 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Formulierung "dienstliche Postadresse oder E-Mail-Adresse".
Den Kompromissvorschlag hatte die vorberatende Kommission des Nationalrates ins Spiel gebracht. Die Vorlage geht damit noch einmal in den Ständerat.
Mehr Drohungen gegen Politiker
Die Sprecher der Kommissionsmehrheit begründeten den Kompromissvorschlag insbesondere mit Sicherheitsbedenken. Die Postadresse zu veröffentlichen könne unter Umständen problematisch sein, sagte etwa Angelo Barrile (SP/ZH). Drohungen gegen Politiker hätten zugenommen. Mit der Veröffentlichung der E-Mail-Adresse blieben die Volksvertreter aber auch auf schriftlichem Weg erreichbar.
Gerhard Pfister (Mitte/ZG) warb im Namen der Kommissionsminderheit vergeblich für die Version des Ständerates, der die schriftliche Erreichbarkeit der Volksvertreter nicht antasten möchte. Wer seine Postadresse nicht veröffentlichen wolle, habe heute schon die Möglichkeit dazu, indem er oder sie das Parlamentsgebäude als Postadresse angeben könne.
Angestossen hatte die Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung SVP-Präsident Marco Chiesa (TI) im Jahr 2018 mit einer parlamentarischen Initiative, der beide Kommissionen Folge gaben. Unterdessen haben beide Räte der erweiterten Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten zugestimmt.
Transparenz herstellen
Doppelbürgerschaften sind laut Chiesa für Wählerinnen und Wähler ebenso von Interesse wie Beruf, militärischer Grad, Alter oder Positionen in Führungsorganen. Mit der Ergänzung des Artikels in der Verordnung um diese Angabe werde die gewünschte Transparenz hergestellt. Die zusätzliche Angabe soll in den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder und der Bundesräte ergänzt werden.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 13.12.2021
Parlamentarier und Bundesräte müssen Doppelbürgerschaft offenlegen
Doppelbürgerinnen und Doppelbürger im National- und Ständerat sowie im Bundesrat müssen ihre Staatsangehörigkeiten künftig offenlegen. In ihrer offiziellen Kurzbiografie muss ausserdem entweder eine dienstliche Postadresse oder eine E-Mail-Adresse stehen. Darauf haben sich National- und Ständerat geeinigt.
Der Ständerat wollte ursprünglich die dienstliche Postadresse in den unter anderem im Internet veröffentlichten Kurzbiografien der Magistratinnen und Magistraten belassen. Der Nationalrat hatte sich jedoch mit 112 zu 69 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Formulierung "dienstliche Postadresse oder E-Mail-Adresse" entschieden. Der Ständerat stimmte am Montag diesem Kompromissvorschlag stillschweigend zu.
Damit sind die Differenzen bereinigt und die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.