18.4074 · Postulat · 2018-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich beauftrage den Bundesrat damit, einen Bericht zu erarbeiten über die Auswirkungen der Einführung einer Steuer auf Süssgetränke in denjenigen Ländern, die diese Steuer bereits kennen. Ziel ist es, die Auswirkungen dieser Steuer auf den Preis und auf den Konsum von Süssgetränken zu kennen. Der Bericht soll zudem Schätzungen über den potenziellen Ertrag dieser Steuer in der Schweiz enthalten; dieses Geld könnte zur Vorbeugung von Krankheiten in Zusammenhang mit einem übermässigen Zuckerkonsum verwendet werden.
Begründung
In der Schweiz sind 40 Prozent der Erwachsenen und 20 Prozent der Kinder übergewichtig, und 400 000 Personen leiden an Diabetes. Hauptursache ist der in Getränken konsumierte Zucker. Jede Person in der Schweiz nimmt jährlich durchschnittlich 38 Kilogramm Zucker zu sich; das ist das Doppelte der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Höchstmenge und sogar das Vierfache der empfohlenen Menge. Jede Schweizerin und jeder Schweizer trinkt jährlich durchschnittlich 82 Liter Süssgetränke und Energy Drinks; das ist europaweit einer der höchsten Werte.
Dieser Umstand ist umso beunruhigender, als die Süssgetränke in der Schweiz im internationalen Vergleich deutlich mehr Zucker enthalten. Zum Beispiel enthält in der Schweiz ein Liter Fanta Lemon 103 Gramm Zucker; in Grossbritannien sind es 45 Gramm und in Frankreich 63 Gramm. Erklären lässt sich dies damit, dass etwa dreissig Länder beschlossen haben, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung Erfrischungsgetränke mit zugesetztem Zucker zu besteuern; in Finnland ist dies seit 1940 der Fall.
Die Folge war, dass multinationale Konzerne wie Coca-Cola oder Nestlé den Zuckergehalt gewisser Süssgetränke gesenkt haben, um preislich wettbewerbsfähig zu bleiben. In Grossbritannien hat die Steuer äusserst rasch gewirkt: Dort haben die Hersteller den Zuckergehalt gesenkt, sobald das Ergebnis der Abstimmung über die Steuer bekanntwurde, d. h. noch vor deren Einführung am vergangenen 6. April.
Laut WHO würde eine Verteuerung der Süssgetränke um 20 Prozent zudem auch den Konsum reduzieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Zucker ist nicht nur in Süssigkeiten und Süssgetränken enthalten, sondern auch in Nahrungsmitteln wie Joghurt, Müesli, Ketchup, Saucen und Suppen. Der tägliche Zuckerkonsum pro Person in der Schweiz beträgt rund 110 Gramm. Er ist damit fast doppelt so hoch wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Aus Sicht der Gesundheitsförderung besteht somit Handlungsbedarf.
Die Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024, welche das Eidgenössische Departement des Innern erarbeitet hat, umfasst mehrere Massnahmen, darunter die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die letzte Zielsetzung beinhaltet insbesondere eine bessere Zusammensetzung von Lebensmitteln und Mahlzeiten im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung (u. a. Reduzierung von Zucker) oder die Reduzierung der an Kinder gerichteten Werbung für stark zucker-, salz- und fetthaltige Produkte. Diese verschiedenen Massnahmen beruhen auf einem freiwilligen Engagement der Industrie, so auch die Senkung des Zuckergehalts in Joghurt und Frühstückszerealien im Rahmen der im Jahr 2015 unterzeichneten Erklärung von Mailand. Eine Zuckersteuer bei Süssgetränken käme einer staatlichen Regulierung gleich, die in der aktuellen Ernährungsstrategie nicht vorgesehen ist.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) befasst sich bereits heute mit der Senkung des Zuckerkonsums im Allgemeinen und möglichen Mitteln, um dieses Ziel zu erreichen. Zudem verfolgt das BLV aufmerksam die Erfahrungen der Länder, die eine Besteuerung der Süssgetränke eingeführt haben (Frankreich, Grossbritannien usw.). Der verlangte Bericht ist daher nicht erforderlich.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass der freiwillige Ansatz fortgeführt werden soll. Allerdings bleibt dieser nur glaubwürdig und kann der Druck, andere Massnahmen zu ergreifen, nur verringert werden, wenn dabei laufend Fortschritte erzielt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.