18.4076 · Interpellation · 2018-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Zu Fahrzeugbreiten und Strassenbreiten und deren Entwicklung:
- Welche Zahlen liegen vor, auf welcher Datengrundlage basieren die Empfehlungen des VSS?
- Sind Zahlen aus dem Ausland auf die Schweiz übertragbar?
- Wie ist die Entwicklung der Breite von Fahrzeugen in der Schweiz, wie hat sie sich in den letzten Jahren verändert?
- Wie ist die Entwicklung der Höhe von Fahrzeugen in der Schweiz, vor allem bei Personenwagen? Wie hat sie sich in den letzten Jahren verändert?
2. Zu den Konsequenzen für die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern und Velofahrenden:
- Welche Erfahrungen wurden in der Vergangenheit mit Veränderungen von Strassen- und Trottoirbreiten bezüglich der Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern, Velofahrerinnen und Velofahrern, Autofahrerinnen und Autofahrern gemacht?
- Wie ist die rechtliche Situation, um Veränderungen an Strassen zu realisieren?
Begründung
Der Verband der Verkehrsfachleute Schweiz (VSS) will gemäss Medienberichten mit Unterstützung des Bundesamtes für Strassen die Normen für Strassen ändern. Ziel sollen breitere Strassen sein, da die Strassen gemäss heutigen Normen zu schmal für die immer breiter werdenden Autos seien.
Ein erster Vorschlag wurde offensichtlich zurückgezogen, da die Kantone und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) sich gegen die Änderungen aussprachen. Das BfU kritisierte namentlich, dass eine Verbreiterung der Strassen zu weniger Sicherheit führe, da breitere Strassen zu schnellerem Fahren verleiteten. Eine Verbreiterung der Strassen käme einer Einladung gleich, noch schwerere und breitere Autos zu kaufen, und würde der Klimapolitik der Schweiz widersprechen.
Die Schweizer Datengrundlage dazu ist jedoch dürftig. Um richtige Entscheidungen zu fällen, braucht man eine gute Datengrundlage.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Druck auf den vorhandenen Strassenraum hat in den vergangenen Jahren unter anderem wegen der wachsenden Breite von Personenwagen und neuen Fahrzeugarten zugenommen. Experten des Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) sehen darin ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Der VSS ist ein Zusammenschluss von landesweit über 2000 Fachleuten, Firmen und Institutionen des privaten und des öffentlichen Sektors, der sich der Ausarbeitung und Festlegung von auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft beruhenden Standards für Bau und Betrieb von Verkehrsinfrastrukturanlagen verschrieben hat. Die Normen des VSS beruhen unter anderem auf dem geltenden Strassenverkehrsrecht. Sie werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von kantonalem Recht oder von Bundesrecht für verbindlich erklärt werden.
Der VSS arbeitet zurzeit an einer Revision der Norm für Strassenbreiten, welche eine stringentere Strassenraumgestaltung zum Vorteil aller Verkehrsteilnehmenden bezweckt. Die Vorschläge werden den interessierten Kreisen vom VSS anschliessend zur Stellungnahme unterbreitet.
Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Gemäss einer Studie des CAR-Instituts (Center Automotive Research) der Universität Duisburg-Essen war der Durchschnittsneuwagen in Deutschland 1990 rund 1,68 Meter breit. 2017 waren es 1,80 Meter. Die diesbezüglichen Zahlen aus Deutschland dürften sich in der Tendenz auch auf den Fahrzeugmarkt in der Schweiz übertragen lassen. Die durchschnittliche Höhe der auf dem Markt verfügbaren Fahrzeuge hat sich in den letzten Jahren nicht nennenswert verändert.
2. Im Bereich der Nationalstrassen (im Zusammenhang mit der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger vor allem betreffend die Nationalstrassen zweiter und dritter Klasse) gelten Richtlinien und Standards des Bundesamtes für Strassen (Astra). Diese berücksichtigen teilweise die Normen des Verbands der Verkehrsfachleute Schweiz (VSS), aber auch des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA).
Für die Kantons- und Gemeindestrassen sind die entsprechenden Gemeinwesen zuständig. Sie sind in der Gestaltung der Strassen grundsätzlich frei. Auch sie stellen in der Regel auf die Normen von VSS und SIA ab. Damit erreichen sie einen einheitlichen Standard in der Schweiz.
Antwort des Bundesrates.