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18.4088 · Motion · 2018-10-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie zur Stärkung von Agroscope auszuarbeiten. Bezüglich der Struktur ist ein Konzept mit einem zentralen Forschungscampus, mit je einem regionalen Forschungszentrum in der Deutsch- und der Westschweiz und mit dezentralen Forschungsstationen zu prüfen.

Begründung

Die vom Bundesrat ursprünglich vorgesehene Zentralisierung an einem Standort in Posieux ist nicht zielführend. Die Forscher wären noch mehr auf sich selber fixiert, und der Austausch mit den Stakeholdern, insbesondere der praktizierenden Landwirtschaft, würde durch weitere Wege und sprachliche Hürden erschwert.

Diese Nachteile können durch zwei regionale Forschungszentren aufgefangen werden. Die vorgeschlagene Variante ermöglicht zudem, bereits getätigte Investitionen zu amortisieren und die Vernetzung mit den Forschungsstandorten im Raum Zürich (ETH und Agrovet-Strickhof) sowie im benachbarten deutschsprachigen Raum sicherzustellen.

Die Motion nennt bewusst keine möglichen Standorte. Für die Finanzkommission ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Standortkantone und -gemeinden, welche sich für die drei Standorte bewerben, die Sicherung der Fläche für notwendige Infrastrukturbauten und der Versuchsflächen längerfristig nachweisen müssen. Weitere objektive Kriterien sollen für die Standortentscheide massgebend sein.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das WBF hat in den vergangenen Monaten die Vor- und Nachteile verschiedener Standortvarianten mit dem heutigen Standortkonzept von Agroscope verglichen. Die von der FK-N eingebrachte Variante "mit einem zentralen Forschungscampus, mit je einem regionalen Forschungszentrum in der Deutsch- und der Westschweiz und mit dezentralen Versuchsstationen" erachten der Bundesrat und das WBF als erfolgversprechenden Kompromiss. Diese Variante spiegelt einerseits die in den letzten Monaten eingebrachten Anliegen und Forderungen externer Stakeholder wider und ermöglicht gleichzeitig die von Bundesrat und WBF angestrebte Effizienzsteigerung und Stärkung der Forschung durch die optimale Nutzung von Synergien.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.