18.4103 · Motion · 2018-11-08
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Uno-Migrationspakt am 10./11. Dezember 2018 in Marokko vorerst nicht zuzustimmen und dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten.
Begründung
Beim Uno-Migrationspakt handelt es sich um sogenanntes Soft Law, das für die Schweiz zwar nicht direkt rechtlich bindend, aber politisch verpflichtend ist. Das bedeutet, dass sich aus der Zustimmung zum Migrationspakt zu einem späteren Zeitpunkt gesetzgeberischer Handlungsbedarf ableiten lässt. Aufgrund der sensiblen Thematik (Zuwanderung) und des sehr weitreichenden Gehalts des Vertragswerkes ist es angezeigt, dass sich das Parlament vertieft mit den möglichen Folgen für die Schweiz beschäftigen und über die Zustimmung zum Migrationspakt befinden kann. Dem Parlament muss dazu genügend Zeit zugestanden werden. Der Bundesrat soll daher vorerst auf seine Zustimmung verzichten resp. damit zuwarten, bis der Gesetzgeber seinen Willen ausgedrückt hat.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat entschieden, den Migrationspakt zu unterstützen. Er war in seiner Analyse zum Schluss gekommen, dass dieser Pakt im Interesse der Schweiz ist. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen und Verständnis dafür, dass es im Parlament zum Migrationspakt Klärungs- und Diskussionsbedarf gibt. Er verzichtet deshalb darauf, an der Staatenkonferenz in Marrakesch am 10./11. Dezember 2018 teilzunehmen und zu diesem Zeitpunkt dem Pakt formell zuzustimmen. Trotzdem empfiehlt er die Motion aus formellen Gründen zur Ablehnung. Artikel 184 Absatz 1 BV begründet die allgemeine Zuständigkeit des Bundesrates zum Abschluss von rechtlich nicht verbindlichen Vereinbarungen. Der Einbezug der parlamentarischen Kommissionen wurde, im Sinne von Artikel 152 Absatz 3 bzw. Absatz 5 ParlG, mit den Konsultationen der zuständigen Kommissionen sichergestellt. Ein Bundesbeschluss über den Uno-Migrationspakt würde nicht der verfassungsmässigen Kompetenzordnung entsprechen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.