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18.4104 · Postulat · 2018-11-12

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, innert sechs Monaten Bericht zu erstatten über die wachsende Rolle des sogenannten Soft Law in den internationalen Beziehungen sowie über die weiteren internationalen Entwicklungen infolge der globalen Verknüpfungen und die daraus resultierende schleichende Schwächung der demokratischen Rechte der Parlamente, in solchen Fragen rechtzeitig mitzuwirken, bevor sie zu einem im Grundsatz nicht beschlossenen gesetzgeberischen Verfahren führen. Insbesondere soll der Bericht die Folgen dieser Entwicklung für die Schweiz durchleuchten und allfälligen Reformbedarf von Artikel 152 des Parlamentsgesetzes erörtern.

Begründung

Der Nationalrat hat am 21. September 2016 die parlamentarische Initiative Romano 14.474, "Zuständigkeiten des Parlamentes im Bereich der Aussenpolitik und der innerstaatlichen Gesetzgebung beibehalten", angenommen, die eine Anpassung des Parlamentsgesetzes verlangte, um zu sichern, dass das Parlament auch bei sogenanntem Soft Law gebührend konsultiert wird und mitwirken kann. Aufgrund der Zusicherung des Bundesrates, eine Anpassung der entsprechenden Verordnung genüge, um die Konsultation in Sachen Soft Law zu gewährleisten, beschloss aber am 9. März 2017 der Ständerat - auf Antrag seiner Aussenpolitischen Kommission -, der Initiative keine Folge zu geben.

Die breite Kontroverse um die vom Bundesrat angekündigte Zustimmung zum Uno-Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) hat soeben bewiesen, dass die Verordnungsanpassung die Frage nicht gelöst hat. Es ist deswegen notwendig, Artikel 152 des Parlamentsgesetzes anzupassen, um die Anhörungsrechte und die rechtzeitige Mitwirkung des Parlamentes im Bereich des Soft Law zu gewährleisten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

In den letzten Jahren nimmt das Soft Law als Gestaltungsinstrument der internationalen Beziehungen eine zunehmende Rolle ein. Nicht allen Instrumenten des Soft Law kommt dabei die gleiche Bedeutung zu. Um die Wichtigkeit der einzelnen dieser rechtlich nicht verbindlichen Instrumente beurteilen zu können, bedarf es verschiedener Kriterien zu deren Einordnung. Das Parlament ist grundsätzlich für die Genehmigung klassischer völkerrechtlicher Abkommen zuständig. Auch bei Instrumenten des Soft Law, welche als nicht verbindliche Instrumente in die Kompetenz des Bundesrates fallen, kann dem Parlament eine gewisse Rolle zukommen. Der Bundesrat ist damit einverstanden, dass dies in einem Bericht erörtert wird.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.