18.4107 · Postulat · 2018-11-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, durch unabhängige Fachexperten im Bereich Strahlenschutz und Medizin einen Prüfbericht ausarbeiten zu lassen, in dem die Konsequenzen der vorgesehenen Änderungen im Rahmen der Teilrevision vom 10. Januar 2018 der Kernenergieverordnung, der UVEK-Ausserbetriebnahmeverordnung und der UVEK-Gefährdungsannahmenverordnung für die Bevölkerung umfassend aufgezeigt werden.
Unter anderem sind dabei die Verhältnisse der neu vorgeschlagenen Grenzwerte für die Ausserbetriebnahme von Kernanlagen in Bezug auf Bundeserlasse und -konzepte im Bereich Strahlenschutz und damit zusammenhängender Notfallmassnahmen aufzuzeigen und Vergleiche mit internationalen Empfehlungen und Grenzwerten sowie Erkenntnissen aus der Wissenschaft zu ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich zu ziehen.
Im Weiteren soll der Bericht die Entwicklung der Belastungen durch die verschiedenen Quellen radioaktiver Strahlung aufzeigen sowie die Verhältnismässigkeit zwischen dem Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung und dem gesellschaftlichen Nutzen der Anwendung von Technologien, bei denen Radioaktivität auftritt, darstellen.
Schliesslich sind die Strahlenschutzkonzepte der Schweiz mit internationalen Empfehlungen, Prinzipien und Standards zu vergleichen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.