18.4115 · Motion · 2018-11-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Spesenaufwand bei allen sieben Departementen sowie den Gerichten und der Bundeskanzlei insgesamt um mindestens 50 Prozent zu reduzieren.
Begründung
Diverse Exzesse im Umgang mit Spesen beim Staat lösen viel Unverständnis und Unmut in der Bevölkerung aus. Der Spesenaufwand aller sieben Departemente ohne Gerichte und Bundeskanzlei betrug offenbar 2017 satte 121,7 Millionen Franken. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat in absoluten Zahlen die höchsten Spesenaufwände. Die Pro-Kopf-Spesen sind insbesondere im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung sehr hoch, nämlich 5556 und 4349 Franken pro Vollzeitstelle. In der Privatwirtschaft rechnet man etwa mit 700 bis 800 Franken Spesenaufwand pro Angestelltem pro Jahr. Dieses Missverhältnis kann nur so erklärt werden, dass es bei einem Unternehmen um privates Geld geht und der Markt spielt. Beim Staat handelt es sich umgekehrt eben um fremdes Geld der Steuerzahler. In letzter Zeit gab es zu viele Überraschungen, wie mit Spesen getrickst und fahrlässig Steuergelder für Spesen ausgegeben wurden. Nicht nur auf Stufe Bund, sondern auch bei Kantonen oder Universitäten gab es Vorfälle. Der Bund muss hier unbedingt eine Vorbildfunktion wahrnehmen und die Spesen markant reduzieren. Solch hohe Aufwände und Exzesse untergraben das Vertrauen in den Staat und die Politik. Deshalb braucht es klare Zeichen und mässigende Vorgaben. Da gibt es definitiv viel Sparpotenzial, ohne dass Einbussen bei der Leistung nötig werden. Auch beim Staat sollten wieder mehr
Werte wie Bescheidenheit und Effizienz im Vordergrund stehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Begriff Spesen ist nicht in allen Unternehmen gleich definiert. So subsumiert die Bundesverwaltung vorwiegend die Ausgaben für Reisen, Übernachtungen und Verpflegung darunter. Andere Unternehmen und Verwaltungen grenzen den Begriff anders ab. Aufgrund dieser Unschärfen existieren keine Vergleichszahlen. Ein umfassender, aussagekräftiger Branchenvergleich ist daher nicht möglich.
In der Bundesverwaltung führen die heterogenen Tätigkeitsfelder und Aufgaben der Departemente zu einem stark differierenden Spesenaufwand. So weist beispielsweise das Eidgenössische Personalamt gemäss den Kennzahlen zum Eigenaufwand des Bundes für das Jahr 2016 519 Franken Spesen pro Kopf aus, währenddessen sie sich beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen wegen der aufgabenbedingten regelmässigen Reisetätigkeit auf 11 144 Franken belaufen.
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs nicht, wonach die Bundesverwaltung einen lockeren Umgang mit Steuergeldern pflegt. Die zum Teil hohen Kreditreste am Ende des Jahres zeugen von einer zurückhaltenden und verantwortungsbewussten Verwendung der finanziellen Mittel. Ferner ist die Spesenvergütung in den einschlägigen Rechtserlassen der Bundesverwaltung klar geregelt, und Geschäfts- bzw. Auslandreisen werden von den Vorgesetzten nur bewilligt, wenn sie von den Aufgaben her unumgänglich sind.
Die unlängst in den Medien verbreiteten und vom Motionär zitierten Vorkommnisse im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betreffen nicht nur Spesen im engeren Sinne, sondern den übrigen Betriebsaufwand. In der Folge hat das VBS bereits reagiert und eine Weisung über Spesen, Anlässe und Abgabe von Geschenken im VBS erlassen, die die Mitarbeitenden und im besonderen Masse die Führungsverantwortlichen dazu verpflichtet, sich kostenbewusst zu verhalten, entsprechend zu führen und mit den vorhandenen Ressourcen haushälterisch umzugehen.
Aus allen diesen Gründen sieht der Bundesrat beim Spesenaufwand kein Entlastungspotenzial im geforderten Umfang von 50 Prozent.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.