18.4123 · Motion · 2018-11-29
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, auf eine Kandidatur der Schweiz für den Uno-Sicherheitsrat abschliessend zu verzichten.
Begründung
Der Uno-Sicherheitsrat kann nach Kapitel VII der Uno-Charta Entscheidungen mit Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten treffen. Unter die "Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen" fallen sowohl Sanktionen als auch militärische Interventionen gegen Staaten. Wer im Sicherheitsrat sitzt, kann für sich keine neutrale Position mehr in Anspruch nehmen. Der Einsitz hat zum Zweck, die Weltpolitik in Bezug auf Krieg und Frieden mitzugestalten, ansonsten ist eine Teilnahme im Sicherheitsrat sinnlos. Die vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mehrfach geäusserte und durch die APK unterstützte Absicht, eine Mitgliedschaft anzustreben, widerspricht dem jahrhundertealten Neutralitätsprinzip der Eidgenossenschaft diametral.
Der Bundesrat ignoriert die realpolitische Tatsache, dass die Entscheidungen des Sicherheitsrates oft spezifischen machtpolitischen Mehrheitsverhältnissen unterliegen, womit die Uno alles andere als unparteiisch ist. Zudem können die Entscheidungen von keiner Instanz auf ihre Kompatibilität mit der Uno-Charta überprüft werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hielt in der Botschaft über die Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Uno" vom 4. Dezember 2000 (BBl 2001 1183) fest, dass eine vollwertige Mitgliedschaft der Schweiz in der Uno auch die Möglichkeit eines Mandats im Sicherheitsrat beinhaltet.
Nach dem Uno-Beitritt erfolgte in den Jahren 2007 bis 2010 ein umfassender Reflexions- und Konsultationsprozess, den der Bundesrat, die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates sowie die Finanzdelegationen gemeinsam führten. Auf Basis von zwei Berichten zuhanden der APK (Bericht des EDA vom 25. November 2008 an die Aussenpolitischen Kommissionen über die Auswirkungen einer eventuellen mittelfristigen Kandidatur der Schweiz für den Sicherheitsrat; Zusatzbericht des EDA vom 22. Februar 2010 an die Aussenpolitischen Kommissionen über die Auswirkungen einer eventuellen mittelfristigen Kandidatur der Schweiz für den Sicherheitsrat) sowie mehrerer Experten-Anhörungen unterstützten im Herbst 2010 sowohl die APK-S mit 10 zu 1 Stimmen (Entscheid vom 2. September 2010) als auch die APK-N mit 16 zu 6 Stimmen (Entscheid vom 25. Oktober 2010) die Schweizer Kandidatur für den Sicherheitsrat. In der Folge beschloss der Bundesrat am 12. Januar 2011 gestützt auf Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung und in Konsultation mit den APK gemäss Artikel 152 Absatz 3 ParlG (SR 171.10), die Kandidatur der Schweiz für ein nichtständiges Mandat im Sicherheitsrat 2023/24 offiziell einzureichen.
Die Kandidatur war auch in den Folgejahren wiederholt Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen, wobei das Parlament die Position des Bundesrates stets mittrug. Unter anderem gab der Nationalrat im Juni 2013 der parlamentarischen Initiative 12.479, "Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat", keine Folge. Stattdessen folgte der Rat den Empfehlungen der APK und des Bundesrates und nahm das Kommissionspostulat APK-N 13.3005 an. Der darauf basierende Bericht des Bundesrates vom 5. Juni 2015 (Die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2023-2024 - Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der APK-N 13.3005 vom 15. Januar 2013) bildet weiterhin das zentrale Referenzdokument für die Schweizer Kandidatur. Er bestätigt die Vereinbarkeit eines nichtständigen Sicherheitsratsmandats mit der Neutralität der Schweiz. Nach einer sorgfältigen Analyse kam der Bundesrat im Bericht zum Schluss, dass die Schweiz auch als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates ihre Neutralität unverändert und vollumfänglich ausüben kann. Die wiederholte Mitgliedschaft neutraler und bündnisfreier Staaten wie Österreich, Schweden oder Irland belegt, dass ein Sicherheitsratsmandat weder die Glaubwürdigkeit der Neutralität noch ein aktives Engagement im Sicherheitsrat infrage stellt.
Zuletzt hat der Bundesrat im Oktober 2018 vom Stand der Umsetzungsarbeiten Kenntnis genommen und im November 2018 die APK, die Parteien und die Kantone über den Stand der Kandidatur informiert. Der Bundesrat hat dabei bekräftigt, dass er an der Kandidatur festhält. Der Einsatz für eine friedliche, auf Rechtsstaatlichkeit beruhende internationale Ordnung entspricht dem Auftrag aus Artikel 2 BV und ist von hoher Bedeutung für die Schweiz, welche eng mit der Welt verbunden und deren exportorientierte Wirtschaft auf offene Märkte mit klaren Regeln angewiesen ist. Dabei bilden Frieden und Sicherheit den notwendigen Rahmen und die Grundlage für Prosperität, Wachstum und Entwicklung. Mit der zunehmenden Anzahl bewaffneter Konflikte ist sowohl die Relevanz eines funktionierenden Sicherheitsrates als auch der Bedarf für brückenbauende Akteure wie die Schweiz angestiegen. Im Übrigen ist die Schweiz schon heute gehalten, zu fast allen wichtigen Entwicklungen im Bereich des internationalen Friedens und der Sicherheit Stellung zu beziehen. Ein Einsitz im Sicherheitsrat ist ein zusätzliches Instrument, um die Interessen und Werte der Schweiz zu vertreten und auf diese Entwicklungen Einfluss zu nehmen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.