18.4129 · Motion · 2018-11-29
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Bedürfnisse der Entwicklungszusammenarbeit haben sich verändert. In verschiedenen Ländern Afrikas und weiten Teilen der arabischen Welt bestehen trotz Entwicklungszusammenarbeit grosse Entwicklungsdefizite. Das äussert sich in Unterbeschäftigung, Konflikten und einem Auswanderungsdruck, der in den kommenden Jahren noch zunehmen wird. Nur ein Einsatz für Reformen, transparenteres Regieren mit weniger Korruption, mehr Rechtssicherheit, intensive Investitionen in Bildung und Infrastruktur sowie die Integration dieser Länder in die globale Volkswirtschaft schaffen Stabilität. Die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz soll diesen Bedürfnissen gerecht werden.
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Botschaft IZA 2021-2024 wie folgt anzupassen:
1. Die geografischen Schwerpunkte müssen grundlegend überdacht werden. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) soll sich schwerpunktmässig auf jene Regionen konzentrieren, aus welchen Migrationsströme zu erwarten sind oder welche von solchen betroffen sind (im Wissen, dass erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit Langfristigkeit braucht und nicht kurzfristig an Asylzahlen angepasst werden kann).
2. Langzeitprojekte müssen auf ihre Wirksamkeit untersucht werden. Eine Überprüfung soll auch darauf hin stattfinden, ob nicht andere Staaten in unmittelbarer Nachbarschaft geeigneter wären, um Hilfe zu gewähren.
3. Humanitäre Hilfe soll verstärkt an die regionalen Aufnahmeländer von Flüchtlingen ausgerichtet werden. Diesen Ländern soll auch mit wirtschaftlichen Entwicklungsmassnahmen geholfen werden. Zusätzlich sollte die Repatriierung dieser Migranten mit koordiniertem Druck auf und Angeboten an die Herkunftsländer unterstützt werden.
4. Es soll ausserdem darauf hingewirkt werden, dass multilaterale Institutionen ihre Programme in jenen Staaten reduzieren, welche nicht bereit sind, für eine Reform zu kooperieren. Bilaterale Hilfe soll sich auf Staaten konzentrieren, die bereit sind, eine Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit mit Migrationsfragen zu akzeptieren.
5. Die Schweizer IZA soll verstärkt zusammen mit (Schweizer) Unternehmen erfolgen, welche durch Investitionen in Afrika die wirtschaftliche Entwicklung fördern können. Ein entsprechender Entwicklungshilfe- oder Investitionsfonds ist zu prüfen.
Wo sinnvoll soll ein grösseres bilaterales Engagement der Schweiz mit Verhandlungen für ein Investitionsschutzabkommen verbunden werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1, 2, 3 und 5 sowie die Ablehnung des Punktes 4 der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Nachhaltige Entwicklung und eine stabile internationale Ordnung sind im Interesse der Schweiz. Der Bundesrat sieht vor, in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz 2021-24 die strategische Verknüpfung zwischen Migrationspolitik und IZA zu intensivieren. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des EDA soll zudem auf vier Schwerpunktregionen fokussiert werden: Bis 2024 sollen schrittweise die finanziellen Mittel für bisherige Schwerpunktländer mittleren Einkommens in Lateinamerika und Ostasien hin zu den neuen vier Schwerpunktregionen verlagert werden. Migrationspolitische Überlegungen werden noch stärker berücksichtigt. Der Bundesrat sieht Migration allerdings nicht als einziges Kriterium für die geografische Definition des IZA-Engagements.
3. Der Bundesrat respektiert das Prinzip des Non-Refoulements, d. h. das Verbot der zwangsweisen Ausweisung und Zurückweisung einer Person in einen Staat, in dem sie von Verfolgung bedroht ist. Dieses Prinzip gilt unabhängig von einem möglichen Migrations- oder Rückübernahmeabkommen mit dem betreffenden Land. Die Humanitäre Hilfe richtet ihre Arbeit konsequent auf die humanitären Bedürfnisse der Bevölkerung aus. Sie kann zur Umsetzung der strategischen Verknüpfung von IZA mit Migrationspolitik beitragen, insbesondere beim Schutz in den Herkunftsregionen.
4. Multilaterale Organisationen haben gegenüber reformunwilligen Regierungen oft mehr Gewicht als bilaterale Partner und können Reformen trotz Widerständen vorantreiben. Die von der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit der Uno in Guatemala erzielten Erfolge haben dies beispielhaft vor Augen geführt. Die gezielte Unterstützung reformwilliger Akteure ist dabei erfolgversprechender als eine Drohung, die (multilaterale) Zusammenarbeit abzubrechen. Letztere kann leicht als Eingriff in die Souveränität dargestellt werden und ein allfälliger Abbruch der Zusammenarbeit von anderen Akteuren - die keine Auflagen bezüglich Reformen verlangen - geschickt ausgenutzt werden. Die Nothilfe durch multilaterale Organisationen soll ebenfalls nicht an den Reformwillen von Regierungen geknüpft werden.
Bei einer Annahme des Punktes 4 der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat daher vor, im Zweitrat die nachfolgende Abänderung dieses Punktes zu beantragen: "Es soll ausserdem darauf hingewirkt werden, dass multilaterale Institutionen ihre Programme mit klaren Anreizen und spezifischen Forderungen ausgestalten, z. B. für gute Regierungsführung, bei der die gesamte Bevölkerung mit einbezogen wird. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit soll ein Schwergewicht auf Staaten legen, die bereit sind, eine strategische Verknüpfung von IZA mit Migrationsfragen zu akzeptieren."
5. Der Bundesrat sieht vor, in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2021-2024 die Zusammenarbeit mit Unternehmen des Privatsektors zu verstärken.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1, 2, 3 und 5 sowie die Ablehnung des Punktes 4 der Motion.