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18.4130 · Motion · 2018-11-29

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu einer Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung zu unterbreiten, damit wichtige politische Vereinbarungen der Uno (wie Deklarationen, Resolutionen, Chartas, Pakte usw.) vor deren Unterzeichnung durch die Schweiz innerstaatlich demokratisch legitimiert werden. Hierzu seien solche Uno-Vereinbarungen von erheblicher politischer Tragweite durch die zuständigen parlamentarischen Kommissionen oder die Bundesversammlung zu genehmigen.

Begründung

Die Schweiz gehört seit dem Jahr 2002 der Organisation der Vereinten Nationen (Uno) an. Seither bestimmt sie in der Uno-Vollversammlung bei der Beratung und Verabschiedung von vielen Resolutionen, Deklarationen und anderen Beschlüssen mit; mit der Einsitznahme in den Uno-Sicherheitsrat wird die Schweiz überdies bei der Verabschiedung von weitreichenden sicherheitspolitischen Entscheidungen mit Bindungswirkung bis hin zu Sanktionen und Interventionen mitwirken. Der Sicherheitsrat kann überdies durch den Erlass von Resolutionen selbst generell-abstrakte Normen vorschreiben. Auch die der Uno zugrunde liegende Uno-Charta kann (mit Zweidrittelmehrheit aller Mitgliedstaaten) geändert werden und ist bindend für alle Uno-Mitgliedstaaten.

Von diesen vielen verschiedenen Beschlüssen der Uno sind nur sehr wenige als klassische völkerrechtliche Verträge zu qualifizieren, welche der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedürfen (Art. 166 der Bundesverfassung). Neben diesen völkerrechtlichen Verträgen erlässt die Uno-Vollversammlung aber auch Vereinbarungen, Deklarationen, Resolutionen usw., welche zwar zunächst rechtlich nicht bindend sind (Soft Law), jedoch wichtige politische Vereinbarungen darstellen, die immerhin eine politische Verbindlichkeit nach sich ziehen. Überdies spielen solche nichtbindenden Vereinbarungen später oftmals bei der Bildung von völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht eine wichtige Rolle.

Die Organe der Uno fungieren also vermehrt als globaler Ersatzgesetzgeber. Beim Erlass solcher politisch wichtigen Vereinbarungen fehlt es jedoch massgeblich an der innerstaatlichen demokratischen Legitimation. Daher erscheint es opportun, dass die Stimme der Schweiz innerstaatlich besser abgesichert wird. Dies kann dadurch erreicht werden, dass - wie beim gewöhnlichen Völkerrecht - die Aussenpolitischen Kommissionen respektive die Bundesversammlung im Vorfeld der Unterzeichnung von wichtigen Beschlüssen der Uno mit einbezogen wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die in der Motion aufgeworfene Thematik betreffend wichtige politische Uno-Vereinbarungen ist Teil der laufenden Diskussion zu Soft Law. In den letzten Jahren hat das Soft Law als Instrument zur Gestaltung der internationalen Beziehungen an Bedeutung gewonnen. Dem Bundesrat ist die Wichtigkeit dieser Thematik bewusst; er hat daher beantragt, das Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 18.4104 zur Konsultation und Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law anzunehmen. Im entsprechenden Bericht wird insbesondere auf die Definition von Soft Law eingegangen und erläutert, wie es rechtlich und politisch eingeordnet werden kann. Zudem wird erörtert, inwiefern das Parlament in diesem Bereich unter Wahrung der verfassungsmässigen Kompetenzordnung in geeigneter Form mitwirken und gleichzeitig die aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz gewahrt werden kann. All diese Fragen bedürfen einer vertieften Abklärung. Angesichts der laufenden Ausarbeitung des Postulatsberichtes erachtet es der Bundesrat als verfrüht, bereits zum jetzigen Zeitpunkt diesbezügliche Anpassungen des Verfassungs- und Gesetzesrechts vorzunehmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.