18.4141 · Motion · 2018-12-06
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, sich aus dem Prozess des Uno-Flüchtlingspakts zurückzuziehen und davon zu distanzieren.
Begründung
Die SVP setzt sich dafür ein, dass die Schweizer Asyltradition und das Schweizer Asylrecht ernst genommen wird. Kern dieser Asyltradition ist die Unterscheidung zwischen echten, persönlich verfolgten Flüchtlingen, denen man Asyl gewähren darf, Kriegsvertriebenen, die temporär Schutz geniessen, am besten in der Nähe ihrer Herkunftsländer, sowie illegalen Migranten, die abzuweisen sind. Der Uno-Flüchtlingspakt verwischt diese Kategorien, namentlich die Unterscheidung zwischen Asylberechtigten und Kriegsvertriebenen.
Der Uno-Pakt weitet den Flüchtlingsbegriff auch auf soziale und Umweltfaktoren aus, was unserem Asylrecht widerspricht. In der Konsequenz wird dieser Pakt zu einer Erhöhung der Asylgesuche in der Schweiz führen und ist daher abzulehnen.
Weiter beinhaltet der Pakt konkrete Forderungen, die aus Sicht der Schweiz inakzeptabel sind. Dazu gehört namentlich die Förderung von komplementären Wegen für die Aufnahme in Drittstaaten, von Neuansiedlungsprogrammen und weitreichenden Integrationsmassnahmen.
Es liegt auf der Hand, dass die Schweiz mit ihrem hohen Lebensstandard nicht nur ein primäres Ziel der Flüchtenden im Rahmen der genannten Programme darstellen wird, sie würde von der Staatengemeinschaft vielmehr auch unter Druck gesetzt, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Verwirklichung der Ziele des Flüchtlingspaktes beizutragen. Die vorgesehenen Berichterstattungs- und Überwachungsmechanismen haben denn auch den Aufbau von politischem Druck zum Ziel. Diesem internationalen Druck der Umsetzung des Uno-Flüchtlingspaktes soll sich die Schweiz als souveräner Staat gar nicht erst aussetzen. Daher soll der Bundesrat beauftragt werden, sich aus dem weiteren Prozess zurückzuziehen und davon zu distanzieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 beschlossen, den Globalen Pakt für Flüchtlinge (nachfolgend der "Pakt") zu unterstützen. Die Resolution über die Arbeit des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge, in deren Anhang der Pakt figurierte, wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen an ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2018 mit 181 Jastimmen und 2 Neinstimmen (USA, Ungarn) bei 3 Enthaltungen angenommen. Die verabschiedete Resolution stellt gemäss Artikel 10 der Charta der Vereinten Nationen (SR 0.120) eine Empfehlung zuhanden der Mitgliedstaaten dar.
Der Pakt unterstreicht den Grundsatz der Souveränität aller Staaten und ist damit Teil des Rechtsrahmens, der mit dem Genfer Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (SR 0.142.30) und dessen Zusatzprotokoll von 1967 (SR 0.142.301) geschaffen wurde. Die Definition des im Völkerrecht und im Schweizer Recht enthaltenen Begriffs "Flüchtling" wird mit dem Pakt nicht geändert. Da der Pakt rechtlich nicht verbindlich ist, ist auch keine Ratifikation erforderlich.
Ziel des Pakts ist eine gerechtere Lasten- und Aufgabenverteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, unter anderem durch deren Resettlement. Der Bundesrat will sich im Rahmen der Folgemassnahmen zum Pakt dafür einsetzen, dass weitere Länder einen aktiveren Beitrag zur Aufnahme von Flüchtlingen leisten, was klar im Interesse der Schweiz ist. Der Pakt schreibt jedoch keine spezifischen politischen Massnahmen zur Lasten- und Aufgabenverteilung vor. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 30. November 2018 zur künftigen Resettlement-Politik der Schweiz geäussert und wird darüber auch weiterhin selbstständig entscheiden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.