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18.4176 · Motion · 2018-12-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG dahingehend zu ändern, dass die Eltern Zahler und Schuldner der Prämien des unterhaltsberechtigten Kindes sind und auch bleiben, wenn die Unterhaltspflicht endet. Die volljährig gewordenen Kinder dagegen sollen wegen unbezahlten Kinderprämien nicht in die Verschuldung geraten bzw. betrieben werden müssen.

Begründung

Bis zur Volljährigkeit sind die Inhaber der elterlichen Gewalt bzw. des Sorgerechts und nicht die Kinder dafür verantwortlich, dass die Krankenkassenprämien bezahlt werden. Die abschlägige Antwort des Bundesrates auf die Motion Heim 17.3323, "Krankenkassenprämien. Eltern bleiben Schuldner der nichtbezahlten Prämien der Kinder", welche dasselbe Anliegen verfolgt wie dieser Vorstoss, vermag nicht zu überzeugen. Zum einen erhalten nicht alle Familien Prämienverbilligung, was das Problem eben nur bedingt entschärft, zum andern geht es nicht darum, dass die elterlichen Schuldner mit dem Erreichen der Volljährigkeit ihrer Kinder nicht mehr betrieben werden dürfen. Einzig sollen nicht die volljährig gewordenen Kinder in "Solidarhaftung", sondern ihre Eltern, welche die Schulden auch tatsächlich zu verantworten haben, dafür geradestehen müssen. Dies entspricht auch der Sichtweise etlicher Kantone, die von den Krankenversicherern vehement fordern, die für "die Jugendlichen desaströse Rechtspraxis", die Betreibungen zu Beginn der Volljährigkeit vorsieht, nicht umzusetzen. Um eine schweizweite Gleichbehandlung zu gewährleisten, benötigt die Neuregelung eine gesetzliche Grundlage. Ausser im Erbfall sollen die volljährig gewordenen Kinder nicht nachträglich für unterlassene Zahlungen ihrer Eltern bei den Kinderprämien betrieben werden können. Die jungen Erwachsenen sollen nicht mit dieser Hypothek ins Erwachsenenleben starten müssen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Nationalrätin Bea Heim hat am 4. Mai 2017 die Motion 17.3323, "Krankenkassenprämien. Eltern bleiben Schuldner der nichtbezahlten Prämien der Kinder", eingereicht. Deren Anliegen entspricht weitgehend demjenigen der vorliegenden Motion.

Der Bundesrat hat am 6. September 2017 beantragt, diese Motion abzulehnen; dies insbesondere, weil er keine zweckmässige Massnahme sah, mit welcher dem Anliegen der Motion entsprochen werden könnte. Er hat aber auch festgehalten, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Situation aufmerksam beobachten werde. Diese Motion wurde im Rat noch nicht behandelt.

Das BAG stellt leider fest, dass die nichtbezahlten Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung weiterhin zunehmen. Gemäss Statistik des BAG haben die Zahlungen der Kantone für ausstehende Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 305,4 Millionen Franken im Jahr 2016 auf 346,5 Millionen Franken im Jahr 2017 zugenommen (siehe https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/zahlen-und-statistiken/statistiken-zur-krankenversicherung/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung.html, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2017, Tabelle 4.11).

Es ist davon auszugehen, dass auch vermehrt Prämien von Kindern nicht bezahlt werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, dem Parlament eine Vorlage zu einer Änderung des KVG vorzulegen, mit welcher das Anliegen der Motion umgesetzt werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

KVG. Unterhaltspflichtige Eltern schulden nichtbezahlte Kinderprämien | Lexipedia | Lexipedia