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18.4180 · Motion · 2018-12-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die Finanzierung der Pflegeleistungen im Alter neu über ein Pflegesparkonto abgewickelt werden kann. Dieses auf einer freiwilligen Basis angesparte Guthaben soll steuerbefreit und vererbbar sein. Des Weiteren sollen sowohl die Pflege als auch die Betreuung über das Pflegesparkonto finanziert werden können.

Begründung

Der Bedarf an Pflegeleistungen im Alter und die Kosten der Alterspflege nehmen wegen der demografischen Entwicklung stark zu. Schätzungen des Bundesrates zufolge werden die öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege von 6,2 Milliarden Franken 2011 auf rund 18 Milliarden 2045 steigen. Kostentreiber sind nicht nur die Demografie, sondern auch die fehlenden Anreize für Individuen und Leistungserbringer, sparsam mit Geldern umzugehen und für die Kosten der Alterspflege zu sparen. Angesichts des bereits angespannten Generationenvertrags (z. B. Entwicklung der Kosten im KVG, AHV und auch BVG) ist es auch nicht sinnvoll, zusätzlich dazu noch die Pflegekosten den nächsten Generationen aufzudrängen.

Da die Ergänzungsleistungen (EL) heute de facto zu einer Pflegeversicherung geworden sind, drängt sich ein Systemwechsel auf, um Fehlanreize zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass sich eigenverantwortliches Sparen für die eigene Alterspflege lohnt. Mit der Schaffung eines fakultativen, steuerbefreiten und vererbbaren Pflegekontos wären die angesparten Mittel im Pflegefall dann für alle Leistungen einsetzbar (Spitex, Tagesstrukturen, Pflegeheim usw.). Die Entlastung der öffentlichen Hand führt zu Steuersenkungen und bremst das Kostenwachstum der EL. Ähnlich führt die Finanzierung über ein Pflegesparkonto zu einer Entlastung der Krankenkassenprämien.

Mit der möglichen Finanzierung aller Pflegeleistungen über das Pflegesparkonto werden zudem nicht nur Anreize für kostenbewusstes Handeln richtig gesetzt und wird die Wahlfreiheit der Patienten gestärkt, sondern auch der Wettbewerb zwischen den Einrichtungen wird gefördert. So werden bei den Leistungserbringern Anreize geschaffen, ihre Leistungen zu verbessern und günstige Angebote anzubieten.

In einer alternden Gesellschaft steigt der Bedarf nach Pflegepersonal, und ein Mangel ist zu befürchten. Deshalb muss das Pflegepersonal von unnötiger Bürokratie befreit werden, indem die Unterscheidung zwischen Betreuung und Pflege bei Abrechnungen entfällt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat geht ebenfalls von einem starken Anstieg der Pflegekosten aus und hat im Bericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" (www.parlament.ch > 12.3604 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses) mögliche Finanzierungslösungen aufgezeigt. Bereits in seiner Stellungnahme zur mittlerweile zurückgezogenen Motion 16.4086, "Pflegesparkonto. Senkung der Krankenkassenprämien und Entlastung des Pflegepersonals", hat sich der Bundesrat gegen die Einführung von Pflegesparkonten ausgesprochen. Die Überlegungen sind nach wie vor gültig.

Eine Versicherungslösung bietet bei Risiken mit kleiner bis mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit und geringer Beeinflussbarkeit des zugrunde liegenden Risikos Vorteile gegenüber einem Sparkonto. Ausserdem würde die privilegierte Besteuerung zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen, denen nicht entsprechende Minderausgaben entgegenstünden, zumal die Steuererleichterungen vor allem die wirtschaftlich stärkeren Haushalte begünstigen würden, für welche vergleichsweise geringere Sozialleistungen anfallen.

Diese Problematik wird gegenüber der Motion Dittli 16.4086 noch zusätzlich verschärft durch die vorgesehene fakultative Ausgestaltung des Pflegesparkontos. Die Anreize zur freiwilligen zusätzlichen Vorsorge wären gerade für einkommensschwächere Personen, welche heute teilweise vom Staat unterstützt werden, gering, weil die Steuervorteile bei ihnen vergleichsweise klein sind. Für diese Personen müssten weiterhin Auffanglösungen bestehen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass eine fakultative Sparlösung für Pflege- und Betreuungsleistungen nicht den Bedarf an Ergänzungs- und anderen Sozialleistungen in diesem Bereich reduzieren wird.

Die in der Motion zum Ausdruck gebrachte Überzeugung, dass auch im Bereich der Alterspflege Anreize für eigenverantwortliches Handeln gegeben sein müssen, kann der Bundesrat zwar grundsätzlich nachvollziehen. Er erachtet jedoch einen verbindlichen Gesetzgebungsauftrag, wie von der Motion verlangt, als nicht sinnvoll und opportun. Daher lehnt er die vorliegende Motion ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.