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Erstickt der Arbeitsmarkt nicht an den zu hohen Anforderungen einiger EFZ-Berufe? Wie steht es um die Lehrlinge, deren Lehrvertrag während der beruflichen Grundbildung aufgelöst wird?

18.4184 · Interpellation · 2018-12-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Ist dem Bund und/oder den kantonalen Ämtern für Berufsbildung die Abbrecherquote der Lehrlinge bekannt? Welche Branchen sind am stärksten betroffen? Was sind die Gründe für den Abbruch der Berufsausbildung? Wurden Indikatoren und Kontrollen eingeführt, um die Ursachen zu erfahren?

2. Verfügen alle Kantone über die nötigen Mittel, um zu verhindern, dass diese Personen von der Bildfläche verschwinden und am Ende bei der Sozialhilfe landen?

3. Wie ist die Zunahme der Lehrjahre bzw. der Unterrichtsstunden zu erklären, die mit der Revision der Ausbildungsverordnungen einhergeht?

4. Sind die Berufsverbände (Organisationen der Arbeitswelt, OdA) allein verantwortlich für die Erarbeitung der Bildungspläne? Sind sie sich der zunehmenden Schwierigkeiten unserer Lehrlinge in den Unternehmen bewusst, die durch den Ausbildungsrahmen und die Vermittlung der Lehrinhalte entstehen?

5. Sollte man diese Entwicklung in Richtung "immer mehr Theoriekurse und Lehrinhalte" nicht aufhalten und eine möglichst breite berufliche Grundbildung favorisieren (einschliesslich der Ausweitung der gemeinsamen Grundkurse für Berufsgruppen einer "Berufsfamilie")? Solch eine Grundbildung wäre einer grösseren Anzahl von Lehrlingen zugänglich. Anschliessend könnte man die Lehrlinge mit den besten Leistungen ermutigen, Diplome oder Meisterprüfungen anzustreben.

Begründung

Die Bildungspläne blähen sich immer weiter auf - sowohl mit allgemeinen als auch mit spezifischen Lehrzielen. Die Lehrdauer einiger Berufe wurde verlängert (wie es gegenwärtig bei den Gebäudetechnikberufen der Fall ist). Im Zusammenhang mit der Revision der Verordnungen ist die Zahl der Unterrichtsstunden immer weiter gestiegen, was höhere Beitragskosten zur Folge hat. Obwohl man sich des Bedarfs an Nachwuchs-Berufsleuten der Wirtschaft bewusst ist, verderben die Verwaltungszwänge und die Anforderungen in Bezug auf die Bewertung während der Arbeit den Betrieben oft die Lust auf das Ausbilden. Dies ist sowohl bei Kaufleuten als auch in der Lebensmittel- und Dienstleistungsbranche der Fall. Motivierte Ausbildnerinnen und Ausbildner möchten viel lieber ihre Leidenschaft, ihr Wissen und ihre Methoden weitergeben, als Ausbildungsleitfäden einzuhalten und Begleitformulare oder Formulare für die Bewertung während der Arbeit auszufüllen. Hier ein weiterer beunruhigender Punkt: Die Zahl der Personen, deren Lehrvertrag während der beruflichen Grundbildung aufgelöst wird, nimmt stetig zu (je nach Branche 20-30 Prozent). Bekanntermassen stellen die zunehmenden Anforderungen in Bezug auf theoretische Kenntnisse einen Grund für den Abbruch der beruflichen Grundbildung dar.

Stellungnahme des Bundesrates

Jede Lehrvertragsauflösung bedeutet für die Lehrbetriebe und die Branche einen bildungsökonomischen Verlust. Es gilt indes, zwischen Lehrvertragsauflösungen und Lehrabbrüchen zu unterscheiden. Bei einer Lehrvertragsauflösung handelt es sich um eine Auflösung des Ausbildungsvertrags zwischen Lernenden und dem Ausbildungsbetrieb vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Die jüngsten Zahlen zeigen, dass rund 80 Prozent der Lernenden ihre berufliche Grundbildung nach einer Lehrvertragsauflösung fortsetzen - im selben Beruf in einem anderen Betrieb oder in einem anderen Lehrberuf. Ein Lehrabbruch bedeutet dagegen einen Ausstieg aus der beruflichen Grundbildung ohne Wiedereinstieg.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Das Bundesamt für Statistik publiziert seit 2017 jährlich die Quote der Lehrvertragsauflösungen und nimmt bei der Erhebung auch Bezug zu den verschiedenen Ausbildungsfeldern. Die publizierten Zahlen stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung und zeigen, dass die Lehrvertragsauflösungsquote bei 21 Prozent liegt. Wie den Zahlen zu entnehmen ist, zeigen sich zwischen den einzelnen Ausbildungsfeldern erhebliche Unterschiede. Zu den Gründen für Lehrvertragsauflösungen gehören mangelnde Informationen über den Lehrberuf oder den Lehrbetrieb. Darüber hinaus gibt es aber diverse andere Gründe: schwache Leistungen in der Berufsfachschule, geringe Motivation der Lernenden, Konkurs oder Umstrukturierung des Lehrbetriebs, schlechte Arbeits- und Ausbildungsbedingungen.

2. Gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) obliegt den Kantonen die Beratung und Begleitung der Lehrvertragsparteien wie auch die Koordination zwischen den an der beruflichen Grundbildung Beteiligten. Wird ein Lehrvertrag aufgelöst, so hat der Lehrbetrieb umgehend die kantonale Behörde und gegebenenfalls die Berufsfachschule zu benachrichtigen. Mit dem Case Management Berufsbildung hat der Bund ein Instrument initiiert, das zur Prävention von Lehrabbrüchen beiträgt und die Begleitung betroffener Jugendlicher in eine Anschlusslösung ermöglicht. Ausserdem bietet die fachkundige individuelle Begleitung Jugendlichen, deren Lernerfolg gefährdet ist, eine umfassende Unterstützung. Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse und das soziale Umfeld werden einbezogen.

3.-5. Eine Erhöhung der Anzahl Unterrichtsstunden in der beruflichen Grundbildung lässt sich aufgrund der Bildungsverordnungen nicht nachweisen. Das Berufsbildungssystem ist geprägt durch die Dualität von Theorie und Praxis. Die Anforderungen an die Lernenden sind geknüpft an die Inhalte und die Komplexität der verschiedenen Berufe. Die Bildungsverordnungen werden auf Antrag der Organisationen der Arbeitswelt vom SBFI erlassen. Hauptzuständig für den Inhalt der Bildungsverordnungen sind die Organisationen der Arbeitswelt, die einerseits die Anforderungen des Arbeitsalltages im Auge behalten müssen, andererseits aber auch auf guten Berufsnachwuchs angewiesen sind. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass berufliche Grundbildungen möglichst breit sein sollen. Eine Spezialisierung bieten die Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Der Bund fördert aus diesem Grund Berufsfelder, die zu einer breiten beruflichen Ausbildung führen, und achtet darauf, dass das Gleichgewicht zwischen Theorie und Praxis gewahrt bleibt und keine Akademisierung der beruflichen Grundbildung stattfindet. Anforderungsprofile zeigen den Jugendlichen zudem bereits vor der Berufswahl auf, ob sie die nötigen Kompetenzen mitbringen. Die Ausbildungen orientieren sich an tatsächlich nachgefragten beruflichen Qualifikationen und an den zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen. Durch diesen direkten Bezug zur Arbeitswelt weist die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern eine der tiefsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten auf.

Antwort des Bundesrates.

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