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18.4205 · Motion · 2018-12-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, wonach für Damenhygieneartikel (Tampons, Binden und Slip-Einlagen) der reduzierte Mehrwertsteuersatz gelten soll.

Begründung

Artikel 25 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) hält einige Überraschungen bereit. So hält er fest, dass für einige Produkte wie Schnittblumen, Blumenarrangements oder Streumittel für Tiere der reduzierte Mehrwertsteuersatz (2,5 Prozent) gilt, derselbe wie für sogenannte lebensnotwendige Güter. Überraschend ist, dass auf Damenhygieneartikel hingegen der volle Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent erhoben wird.

Länder wie Australien, Kanada, Irland, Indien, Kenia, Libanon, Nicaragua, Nigeria und Tansania haben Tampons und Binden ganz von der Mehrwertsteuer befreit, und die Europäische Union hat ihre diesbezüglichen Vorschriften gelockert, damit die Mitgliedstaaten für solche Produkte einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder sie ganz von der Mehrwertsteuer befreien können. Deswegen scheint es geboten, dass die entsprechende Gesetzgebung auch in der Schweiz geändert wird.

Die aktuell für Tampons, Binden und Slip-Einlagen geltenden Mehrwertsteuersätze benachteiligen Frauen stark.

Einer ersten Schätzung zufolge hätte eine derartige Änderung des Mehrwertsteuersatzes nur sehr begrenzte Auswirkungen auf die Gesamteinnahmen aus der Mehrwertsteuer: Die Gesamteinnahmen in Höhe von 22 Milliarden Franken würden um 10 bis 15 Millionen Franken, also um 0,5 Promille, verringert!

Es ist Zeit, dass die paradoxe und befremdliche Regelung in Artikel 25 MWSTG korrigiert wird und dieser Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf die Lebenskosten ein Ende gesetzt wird. Die vorliegende Motion fordert, dass Damenhygieneartikel ausdrücklich als lebensnotwendige Güter definiert und somit zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.