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18.4210 · Motion · 2018-12-13

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz für Bericht- und Lernsysteme in Spitälern wie Cirs-Systeme, Peer Reviews, Qualitätszirkel, klinische Audits und Momo-Konferenzen zu schaffen. Mit einer gesetzlichen Grundlage ist sicherzustellen, dass zu Lernzwecken dokumentierte Ereignisse nicht von Gerichten verwendet werden können. Wichtig ist zudem eine Abgrenzung zur Krankenakte sowie zu einem allfälligen Schadenfallregister, in dem schwerwiegende Zwischenfälle erfasst werden.

Begründung

Das Führen von Bericht- und Lernsystemen (Critical Incident Reporting Systems (Cirs), Peer Reviews, Qualitätszirkel, klinische Audits und Momo-Konferenzen) wird von Gesundheitsinstitutionen gefordert und dient der Patientensicherheit sowie der Qualitätsverbesserung. Solche Systeme wurden geschaffen, um aus Fehlern zu lernen. Die Meldungen erfolgen freiwillig und anonym. Für eine funktionierende Sicherheits- und Lernkultur im Gesundheitssystem ist das Vertrauen der Mitarbeitenden zentral, über kritische Ereignisse angstfrei und anonym berichten zu können.

Gemäss zwei Bundesgerichtsurteilen dürfen Richter bei Haftpflichtverfahren auf Cirs-Systeme zugreifen. Dass Krankenakten in Rechtsverfahren beigezogen werden, ist unbestritten. Können indes Cirs-Meldungen für allfällige Sanktionen verwendet werden, so wird damit die Vertraulichkeit und Anonymität untergraben, die für das Funktionieren zentral ist. Die Spitäler befürchten, dass nicht nur die Zahl der Cirs-Meldungen sinkt, sondern alle kontinuierlichen Verbesserungsmassnahmen (KVP) bezüglich Patientensicherheit betroffen sind. Dazu gehören Peer Reviews, Qualitätszirkel, klinische Audits (Abschlussberichte) und Konferenzen, wie Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen (Momo-Konferenzen), sofern die Interventionen und Ergebnisse dokumentiert werden. Damit sinkt die Möglichkeit, Fehler mit schlimmen Folgen vorbeugend verhindern zu können.

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz empfiehlt den Gesundheitsinstitutionen, das rechtliche Risiko mit organisatorischen Massnahmen zu minimieren, bis die Rechtslage geklärt ist.

Die aktuelle Situation ist unbefriedigend und schwächt die Patientensicherheit in der Schweiz. Im Unterschied zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz keinen gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz für Verbesserungsmassnahmen wie Cirs-Systeme oder Momo-Konferenzen. Es muss daher eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Fehlermeldesysteme dienen dem präventiven Schutz der Patientinnen und Patienten vor schädlichen Ereignissen. Sie bilden die Grundlage für die Analyse von systembezogenen Fehlern, Risiken, kritischen Ereignissen und Beinahe-Schäden in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sie tragen damit zur Förderung einer konstruktiven Sicherheits- und Fehlermeldekultur der Leistungserbringer bei. Bundesrechtlich sind die Tarifpartner für präventive Massnahmen zuständig laut Artikel 59d Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 77 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102). Präventiv sind auch die kantonalen Aufsichtsbehörden tätig, indem sie dafür sorgen, dass die minimalen Voraussetzungen für die Berufsausübung und das Führen von Betrieben eingehalten werden.

Mit Urteil vom 8. Dezember 2016 setzte sich das Bundesgericht (BGer 1B_289/2016) mit der Frage auseinander, ob Strafverfolgungsbehörden daran gehindert werden können, für ein Fehlermeldesystem bestimmte Dokumente eines Spitals einzusehen und zu verwenden. Dieses Urteil hat gewisse Verunsicherungen ausgelöst, und es stellt sich die Frage, ob eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich sinnvoll wäre.

Die Stiftung für Patientensicherheit, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüfen derzeit die mit der Schaffung einer solchen Gesetzesgrundlage verbundenen Herausforderungen. Ihre Analysen zeigen, dass die wichtigste Herausforderung darin besteht, eine konstruktive Sicherheits- und Fehlermeldekultur zu fördern, ohne dass die Gesundheitsfachpersonen vollständige Immunität geniessen (insbesondere in schweren Fällen, wo Sanktionen möglich sein müssen).

Um die vom Bundesgerichtsentscheid ausgelösten Verunsicherungen auszuräumen und die zahlreichen offenen Fragen zu klären, hat das BAG ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll namentlich prüfen, inwieweit und bis zu welchem Grad die Vertraulichkeit gewährleistet sein muss. Des Weiteren ist zu klären, ob die Verfassung dem Bund die Kompetenz erteilt, diesen Bereich gesetzlich zu regeln, und welche Prozessgesetze wie angepasst werden müssen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden im Herbst 2019 erwartet. Auf dieser Grundlage können dann Entscheidungen in Bezug auf den Handlungsbedarf und die allfällige Schaffung einer Gesetzesgrundlage getroffen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.