18.4225 · Motion · 2018-12-13
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Postgesetz (PG) so zu ändern, dass die Leistung der elektronischen Stimmabgabe im Grundversorgungsauftrag der Post verankert wird.
Begründung
Infolge der Ankündigung des Kantons Genf vom 28. November 2018, den Betrieb seines E-Voting-Systems (CH-Vote) spätestens Ende Februar 2020 einzustellen, wird es nur noch ein einziges System zur elektronischen Stimmabgabe in der Schweiz geben. Die Bundeskanzlei hat am 27. Juni 2018 deutlich gemacht, dass sie die elektronische Stimmabgabe - neben der brieflichen Stimmabgabe und der persönlichen Stimmabgabe an der Urne - als dritte Möglichkeit etablieren will. Ausserdem soll bis Ende 2018 (oder sogar erst Anfang 2019) eine Vernehmlassung eröffnet werden, deren Ziel darin besteht, das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) in diese Richtung anzupassen. Zwar richtet sich die elektronische Stimmabgabe an die ganze stimmberechtigte Bevölkerung, eine besonders wichtige Zielgruppe bilden aber die Auslandschweizerinnen und -schweizer. Zu oft können sie ihre politischen Rechte nicht ausüben, weil die Abstimmungsunterlagen zu spät bei ihnen ankommen oder ihre Stimmzettel zu spät in den Stimmlokalen eintreffen. Der Grund: Verzögerungen durch die Post vor Ort. Für die 172 000 im Stimmregister eingetragenen Auslandschweizerinnen und -schweizer ist die elektronische Stimmabgabe daher meist der einzige Weg, um an der demokratischen Debatte der Schweiz teilzunehmen und um sicherzustellen, dass die politischen Rechte ausgeübt werden können. Die 320 000 blinden oder stark sehbehinderten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die auf das E-Voting-System angewiesen sind, bilden ebenfalls eine besonders wichtige Zielgruppe. Dieses ist oft die einzige Möglichkeit, um den Zugang zu den offiziellen Stimmunterlagen und die Selbstständigkeit bei der Ausübung der politischen Rechte zu garantieren.Am 30. November 2018 hat die Auslandschweizer-Organisation (ASO), die die Interessen der 752 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer vertritt, der Bundeskanzlei eine Petition übergeben. Die Petition fordert vom Bundesrat und vom Parlament, bis 2021 die elektronische Stimmabgabe für alle Auslandschweizerinnen und -schweizer einzuführen. In nur wenigen Wochen konnten 11 492 Unterschriften für die Petition gesammelt werden.Es geht also darum, die rechtliche Grundlage der Post so anzupassen, dass sichergestellt wird, dass die Schweiz über ein E-Voting-System verfügt und dieses auch weiterentwickelt wird. Die im Eigentum des Bundes befindliche Schweizerische Post AG hat eine besondere Verantwortung gegenüber den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Bei der Ausübung der politischen Rechte besteht eine föderalistische Kompetenzaufteilung. Die Durchführung des Urnengangs ist ein hoheitlicher Akt. Für eidgenössische Urnengänge werden auf Bundesebene die Rahmenbedingungen festgelegt, und die Kantone sind für die Durchführung zuständig. Diese Kompetenzaufteilung gilt auch im Bereich der elektronischen Stimmabgabe und ist in den bestehenden Rechtsgrundlagen zu den Versuchen mit E-Voting abgebildet. Demnach entscheiden die Kantone, ob ihren Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe im Rahmen eines Versuchs zur Verfügung stehen soll. Sie können für die Durchführung der elektronischen Stimmabgabe ein eigenes System betreiben oder das System eines anderen Kantons oder eines privaten Unternehmens nutzen (Art. 27kbis Abs. 1 Bst. b VPR, SR 161.11). Der Bund ist für die Bewilligung und Zulassung der Versuche zuständig, unterstützt die Kantone in rechtlichen, organisatorischen und technischen Belangen und koordiniert die Vorhaben auf nationaler Ebene. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2018 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) eröffnet. Diese sieht vor, die elektronische Stimmabgabe von der Versuchsphase in den ordentlichen Betrieb zu überführen und damit als regulären dritten Stimmkanal einzuführen. Der Bundesrat hält in der Vernehmlassungsvorlage an der heutigen Kompetenzaufteilung fest (abrufbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen (bis Mai 2019, danach > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2018) > BK).Wie oben ausgeführt, sind die Kantone für alle Stimmkanäle zuständig. Mit einem allfälligen Grundauftrag an die Schweizerische Post würde diese Kompetenzaufteilung durchbrochen. Daher soll weder vorgeschrieben werden, dass ein System im Eigentum der öffentlichen Hand liegen muss (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Sommaruga Carlo 18.4375), noch soll eine Pflicht zum Einsatz mehrerer Systeme eingeführt werden (vgl. den erläuternden Bericht zur laufenden Vernehmlassung zur Teilrevision des BPR, S. 6f.).