Lexipedia

18.4231 · Interpellation · 2018-12-13

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 5. und 6. Dezember 2018 fanden in Genf Verhandlungen zwischen Marokko und der Frente Polisario statt. Nach dem Treffen haben die Parteien den Schweizer Behörden - vor allem dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - für ihr Engagement bei der Vorbereitung und der Organisation des Treffens sowie für ihre Gastfreundschaft gedankt. Es besteht zurzeit die Hoffnung, dass sich beide Verhandlungspartner einander annähern. Wäre es daher nicht dienlich, in Koordination mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz einen Kontakt zwischen der Frente Polisario und dem EDA herzustellen, um über verschiedene Themen, wie zum Beispiel die Menschenrechte, zu sprechen? Auch in Anbetracht der Tatsache, dass solche Gespräche zwischen Marokko und dem EDA häufig stattfinden.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit den Verhandlungen zwischen Marokko und der Frente Polisario sowie Algerien und Mauretanien vom 5. und 6. Dezember 2018 in Genf wurde der politische Prozess über die Westsahara, den die Uno unter der Leitung von Horst Köhler, dem Persönlichen Gesandten des Uno-Generalsekretärs für die Westsahara, führt, neu lanciert. Die Schweiz unterstützte die Vorbereitung, Ausrichtung und Durchführung des Treffens. Der Prozess wurde wieder auf einen guten Weg gebracht, denn eine gerechte, dauerhafte und für alle Parteien annehmbare Lösung kann nur auf dem Verhandlungsweg herbeigeführt werden.

Gleichzeitig setzt sich die Schweiz weiterhin für eine Lösung des Westsaharakonflikts ein. Sie hat beispielsweise bis zu sechs Militärbeobachter und Experten für das Minenräumungsprogramm Minurso entsandt und die Mission des Persönlichen Gesandten des Uno-Generalsekretärs durch zwei Mediationsexperten unterstützt.

Der Bundesrat betrachtet die Westsahara als Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung im Sinne von Artikel 73 der Charta der Vereinten Nationen (SR 0.120). Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Westsahara nicht zum Hoheitsgebiet Marokkos gehört, und anerkennt die Demokratische Arabische Republik Sahara nicht als Staat. Angesichts dieser Position und des Engagements der Schweiz für die Aushandlung einer politischen Lösung im Rahmen eines von der Uno geführten Prozesses ist der Bundesrat der Auffassung, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh ist, mit der Frente Polisario offizielle Konsultationen zu führen und direkte Kontakte zu pflegen.

Die Schweiz beteiligt sich hingegen auch künftig an den Anstrengungen der Uno und ist weiterhin daran interessiert, eine aktivere Rolle zu übernehmen, einschliesslich im Bereich der Menschenrechte, je nach Verlauf des Prozesses und auf Wunsch der involvierten Parteien.

Die Schweiz setzt sich ausserdem auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Achtung der Menschenrechte in der Region ein. Auf bilateraler Ebene erörtert sie Menschenrechtsfragen im Rahmen der regelmässig stattfindenden politischen Konsultationen zwischen der Schweiz und den marokkanischen Behörden. Auf multilateraler Ebene nimmt die Schweiz im Rahmen der allgemeinen regelmässigen Überprüfungen (Universal Periodic Reviews, UPR) Marokkos Stellung.

Antwort des Bundesrates.