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18.4232 · Interpellation · 2018-12-13

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 17. November 2018 wurden ein Schweizer und eine Schweizerin - der freiberufliche Journalist Tullio Togni und die Menschenrechtsaktivistin Laura Kleiner - aus der Westsahara (El Aaiún) ausgewiesen, weil sie sich mit sahraouischen Gewerkschaftsmitgliedern getroffen hatten. Fast zweihundert Menschen wurden in den letzten Jahren ausgewiesen (darunter u. a. Angehörige verschiedener Berufsgruppen im politischen, journalistischen und juristischen Bereich sowie Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen). Die Gewerkschaftsmitglieder wurden von einem immensen Polizeiaufgebot sowohl vor als auch in ihren Häusern bedrängt und intensiven Vernehmungen unterzogen. Was die zwei ausgewiesenen Personen betrifft, so wurden sie aus ihrem Hotelzimmer geholt, ihnen wurden die Mobiltelefone abgenommen, sie wurden auf dem Kommissariat über die getroffenen Personen befragt, ihre Fotos und Videos wurden gesichtet; schliesslich wurden sie in ein Taxi gesteckt, das sie in das Umland von Agadir gebracht hat. Sie haben sich umgehend an die Schweizer Botschaft in Rabat gewandt. Es ist das erste Mal, dass schweizerische Personen aus der Westsahara ausgewiesen wurden. Hat die Schweiz Massnahmen gegenüber Marokko in Bezug auf diese Ausweisungen und die Verletzung der Menschenrechte (Versammlungsfreiheit, Personenfreizügigkeit, freie Meinungsäusserung) ergriffen, obwohl Marokko dort weder rechtlich noch faktisch eine Verwaltungshoheit hat?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweizer Botschaft in Rabat wurde über die Situation der in der Interpellation erwähnten Personen informiert. Diese wurden Ende November 2018 von Schweizer Vertretern empfangen. Nach Auffassung des EDA sind in diesem spezifischen Fall gegenwärtig keine Demarchen angezeigt, da in Marokko kein Straf- oder Verwaltungsverfahren gegen die betroffenen Personen eingeleitet wurde.

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen und auch die Menschenrechtslage in der Region aufmerksam. Er unterstützt den Prozess der Uno in Bezug auf den Status der Westsahara. Zudem finden regelmässig politische Konsultationen zwischen der Schweiz und Marokko statt. Dabei werden Menschenrechtsfragen, insbesondere Frauenrechte und Folterprävention, sowie die Achtung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit besprochen.

Allgemein setzt sich die Schweiz aktiv für den Schutz der Menschenrechte und ihrer Verteidiger ein. Sie hat Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern etabliert, welche zum Ziel haben, sie zu unterstützen und ihren Schutz zu verbessern.

Antwort des Bundesrates.