18.4239 · Interpellation · 2018-12-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird demnächst die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) verabschieden.
Fachkreise haben sich vor den Beratungen im Parlament ausgiebig dazu geäussert: Die FMH stützte sich unter anderem auch auf die Stellungnahmen der in der Ärztekammer vertretenen Organisationen, es äusserten sich ebenso die Schweizerische Gesellschaft für Nuklearmedizin (SGNM) sowie die Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV).
Die SGDV als Fachverband der in der Schweiz praktizierenden Dermatologen betonte in ihrer Stellungnahme, die seitens des Bundesrates vorgeschlagene Verbesserung der Gesetzgebung sei wichtig: "Wir raten generell von der Benutzung von Solarien ab. Insbesondere für Jugendliche unter 18 Jahren ist ein Verbot sehr zu begrüssen."
Im September hat nun die SGK-N dem Bundesrat unter anderem empfohlen, "vom Solariumsverbot für Minderjährige abzusehen" und generell von strengerer Regulierung abzusehen. Diese Empfehlung ist mitunter auf Druck der Solarium-Anbieter entstanden, und sie mag aus Sicht der geräteproduzierenden Industrie sowie der entsprechenden Dienstleistungsbranche nachvollziehbar sein. Indes ist eine Verbesserung des Strahlenschutzes in diesem Bereich überfällig, da die UV-Therapie auch nicht zur besseren Versorgung mit Vitamin D beiträgt. Dies kann nur natürliches Sonnenlicht.
Folgt nun der Bundesrat dieser Empfehlung, würde er die einhelligen und gleichlautenden Einschätzungen der Fachmediziner unterlaufen, welche in der Schweiz grosse Bemühungen unternehmen müssen, um die zunehmenden Hautkrebs-Erkrankungen einzudämmen. Folgt der Bundesrat hier dem Ruf der Industrie, dann stellt er unverständlicherweise ein wirtschaftliches Interesse über die Vernunft und mehrere unabhängige Gesundheitsempfehlungen. Dies wäre fahrlässig.
Ich gelange deshalb mit den folgenden Fragen an den Bundesrat:
1. Wie stellt er im Rahmen der V-NISSG sicher, dass Minderjährige, also Jugendliche und Kinder, tatsächlich wirksam vor den schädlichen Strahlungsauswirkungen geschützt werden?
2. Falls er nicht willens ist, den Minderjährigenschutz wie geplant in der Verordnung zu verankern: Was kehrt er alternativ und mit gleicher Wirkung vor?
3. Weshalb wird den Fachmedizinern bei diesem Thema zu wenig Beachtung geschenkt?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat ist sich des Risikos bewusst, welches von künstlicher UV-Strahlung von Solarien ausgeht. Mit der vom Bundesrat am 27. Februar 2019 verabschiedeten Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) wird daher der Schutz von Minderjährigen verbessert.
Die V-NISSG nimmt den Betreiber oder die Betreiberin in die Pflicht, das Solarium so einzurichten und zu betreiben, dass keine Minderjährigen das Solarium besuchen können. Diese Pflicht wurde in der Vernehmlassung zum Entwurf der V-NISSG (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2018 > EDI) insbesondere von den Kantonen, von Gesundheitsorganisationen sowie von medizinischen Fachgesellschaften sehr begrüsst. Aufgrund der Bedenken der Solariumbranche und der Gewerbeverbände sowie der Empfehlung der SGK-N bezüglich dieser Regelung hat das Bundesamt für Gesundheit das Gespräch mit der Solariumbranche gesucht und konnte sich mit ihr auf eine Übergangsfrist von 2,5 Jahren anstelle von einem Jahr für die Einführung der Alterskontrollen in Solarien einigen. Somit hat die Solariumbranche genügend Zeit, die technischen Lösungen für diese Eingangskontrollen zu implementieren.
3. Mit der V-NISSG verbessert der Bundesrat den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Solarien und trägt damit den Forderungen der medizinischen Fachgesellschaften Rechnung. Die V-NISSG setzt die wichtigsten Aspekte zur Verwendung von Solarien der heute geltenden europäischen Produktenorm verbindlich um. Wird ein Solarium gemäss den Vorgaben dieser Norm betrieben und verwendet, so können die gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Solarien auf ein Minimum reduziert werden. Insbesondere das Zurverfügungstellen eines Bestrahlungsplans, die Aufklärung über die Risikogruppen sowie die Sicherstellung, dass keine Minderjährigen ein Solarium besuchen, sind wichtige Massnahmen, um den Gesundheitsschutz zu verbessern und das Hautkrebsrisiko zu minimieren.
Antwort des Bundesrates.