18.4242 · Interpellation · 2018-12-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind ihm detaillierte Importzahlen mariner Zierfischarten bekannt?
2. Wäre er bereit, eine Studie zu unterstützen, welche untersucht, wie hoch der Anteil der Zyanidfänge der in die Schweiz importierten Meerfische ist?
3. Ist er der Ansicht, dass eine Deklaration bezüglich Herkunft und Fangmethode im Handel/Verkauf für mehr Transparenz sorgen und es dem Käufer ermöglichen würde, eine verantwortungsvolle Wahl zu treffen?
4. Wäre es sinnvoll, für Wildfänge aus nichtnachhaltiger Quelle und solche, die mit Gift gefangen worden sind ein Importverbot auszusprechen? Welche Massnahmen wären dazu erforderlich?
Begründung
Gemäss einer Studie des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (Unep) sollen weltweit bis zu 24 Millionen marine Organismen in den Handel gelangen. Es ist davon auszugehen, dass der Handel mit Meerfischen auch in der Schweiz durch die heute über 2 Millionen privaten Halter und rund 1000 öffentlichen Grossanlagen angeheizt wird.
Die Entnahme von Fischen aus dem Meer ist arten- und tierschutzrelevant. Noch immer sind Fische aus nichtnachhaltigen Quellen im Angebot und/oder solche, die mittels Zyanid gefischt worden sind. Diese unselektive Fangmethode hat katastrophale Folgen für die Umwelt, führt zu Verlust von Biodiversität und schädigt alle betroffenen Organismen langfristig. Obwohl das Fischen mit Zyanid in den meisten Ländern verboten ist, konnten in einer aktuellen Studie (Vaz et al. 2017) bei 15 Prozent aller in die EU importierten marinen Zierfische Abbauprodukte dieses Giftes nachgewiesen werden. Sie wurden folglich mit Zyanid betäubt und anschliessend gefangen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Menge importierter mariner Zierfische bewegte sich gemäss Swiss-Impex-Datenbank der schweizerischen Aussenhandelsstatistik in den Jahren 2013 bis 2017 zwischen gut 10 000 Kilogramm und knapp 17 000 Kilogramm pro Jahr. Stückzahlen sind dem zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht bekannt. Es verfügt auch über keine differenzierten Zahlen zu den Fischarten. In den Systemen des Zolls und in der Datenbank Traces, dem veterinärrechtlichen Datensystem für den grenzüberschreitenden Handel mit Tieren, Lebensmitteln und tierischen Nebenprodukten, liegen diese Angaben nicht in auswertbarer Form vor. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Zolltarifnummer für marine Zierfische nicht bis auf Stufe Art differenziert wird. Gemäss einer Studie im Auftrag des BLV wurden im Jahr 2009 rund 17 800 marine Zierfische in die Schweiz eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass die aktuellen Zahlen damit vergleichbar sind.
2. Die Verwendung von Zyanid für den Fischfang ist aus Sicht des Artenschutzes und des Tierschutzes sehr bedenklich, weil das hierbei eingesetzte giftige Natriumzyanid die Korallenriffe zerstört. Bei dieser Fangmethode wird das Gift zwischen die Korallenstöcke gespritzt und die davon betäubten Fische anschliessend eingesammelt. Bei korrekter Dosierung wird das Gift zwar von den Fischen wieder ausgeschieden, bei zu hoher Dosierung sterben sie jedoch daran. Forschung zum Anteil der mit Zyanid gefangenen Fische an den Importen wäre für die Schweiz von Interesse. Das BLV unterstützt in seinem Zuständigkeitsbereich Forschungsprojekte verschiedener Forschungsinstitutionen mit jährlich insgesamt knapp 300 000 Franken. Ein allfälliges Gesuch für ein solches Forschungsprojekt würde vom BLV gemäss den internen Richtlinien zur Forschungsunterstützung geprüft.
3. Transparenz über die Herkunft und die Fangmethode angebotener Zierfische im Handel wäre wünschenswert. Die Kenntnisse über den Handel und die Fangmethoden weltweit sind jedoch noch sehr lückenhaft (siehe Frage 4).
4. Aufgrund der Tatsache, dass viele Fragen zum Handel mit marinen Zierfischen noch offen sind, wird die Schweiz gemeinsam mit der EU und den USA an der kommenden Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Cites) einen Vorstoss einreichen. Dieser bezweckt, diverse Lücken in diesem Bereich zu schliessen. Insbesondere soll damit erreicht werden, dass die Frage der Nachhaltigkeit des Handels mit marinen Zierfischen vertieft analysiert wird. Zurzeit sprechen rechtliche und praktische Gründe gegen ein Importverbot für Wildfänge aus nichtnachhaltiger Quelle und solche, die mit Gift gefangen worden sind. Einerseits stellen Importverbote nach geltendem Recht Handelshemmnisse dar, welche die internationalen handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigen müssen. Andererseits wären Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von Bedingungen im Ausland sehr schwierig bis unmöglich. Schliesslich haben unilaterale Massnahmen auch zur Folge, dass der Handel lediglich in andere Länder umgeleitet wird.
Antwort des Bundesrates.