Gleich lange Wartefristen für Einmalvergütungen für Fotovoltaik-Grossanlagen wie für Investitionsbeiträge anderer Technologien, die aus dem Netzzuschlag mitfinanziert werden
18.4272 · Motion · 2018-12-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Vollzugsbestimmungen für Investitionsbeiträge und Einmalvergütungen sind so anzupassen, dass die inzwischen kostengünstige Technik (Fotovoltaik) keine längeren Wartezeiten bei der Zusicherung von Investitionsbeiträgen erfährt als alle anderen, inzwischen teureren Technologien.
Begründung
Grosse Fotovoltaikanlagen können dank gesunkener Kosten den kostengünstigsten Strom liefern, verglichen mit anderen Techniken wie Gaskraftwerke, Wasserkraft, Biomasse oder Geothermie. Die Belastung des Netzzuschlagsfonds pro neu erzeugte Kilowattstunde fällt für Fotovoltaik am geringsten aus, und ihr Betrieb verursacht keine CO2-Emissionen. Und weil es sich um Einmalvergütungen handelt, entstehen dem Netzzuschlagsfonds dadurch auch keine Folgekosten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat kann das Anliegen des Motionärs nachvollziehen und setzt sich für eine Reduktion der Wartefristen bei der Einmalvergütung ein. Die Wartezeiten bis zur Auszahlung der Förderbeiträge sind darauf zurückzuführen, dass die Nachfrage seit Jahren weit höher ist als die zur Verfügung stehenden Fördermittel. Seit 2009 hat sich eine Warteliste gebildet, die nun dank mehr Mitteln im Netzzuschlagsfonds und der Einführung der Einmalvergütung rascher abgebaut werden kann.
So hat das Bundesamt für Energie (BFE) beispielsweise die finanziellen Mittel für die Einmalvergütung grosser Fotovoltaikanlagen (Greiv) gegenüber 2018 deutlich von 22 auf 150 Millionen Franken erhöht. Durch den beschleunigten Abbau kann hier die Wartefrist halbiert werden. Projektanten, die sich heute für die Greiv anmelden, müssen voraussichtlich noch zwei bis drei Jahre (bislang sechs Jahre) auf die Zusicherung warten.
Bereits heute ist das Budget für die Förderung von Fotovoltaikanlagen im Vergleich zu den anderen Förderinstrumenten deutlich höher. So stehen zum Beispiel den Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftanlagen pro Jahr rund 50 Millionen Franken, für Geothermie-Erkundungsbeiträge und -Garantien rund 40 Millionen Franken und für Investitionsbeiträge für Biomasseanlagen rund 8 Millionen Franken zur Verfügung. Im Gegensatz dazu beträgt die Fördersumme bei der Fotovoltaik im Jahr 2019 insgesamt 250 Millionen Franken. Eine zusätzliche Erhöhung ist nicht denkbar, sofern keine zusätzlichen Mittel explizit für diese Verwendung gesprochen werden.
Eine Anpassung der Wartefristen für grosse Fotovoltaikanlagen wäre nur möglich, indem das Budget erneut massiv erhöht würde. Dies ist jedoch aktuell aufgrund der finanziellen Situation des Netzzuschlagsfonds nicht möglich; gemäss Energiegesetz darf sich der Netzzuschlagsfonds nicht verschulden. Aus diesem Grund ist nicht nur die kurzfristige, sondern auch die langfristige Fondsliquidität sicherzustellen. Die Mehrzahl der Förderinstrumente geht mehrjährige Verpflichtungen ein, welche erst ein paar Jahre später zu einem Finanzabfluss führen. Insbesondere in den nächsten zwei bis drei Jahren ist mit einem erhöhten Mittelabfluss zu rechnen, für welche bereits heute die nötigen Reserven aufgebaut werden müssen.
Eine Anpassung der Vollzugsbestimmungen hätte somit keine beschleunigende Wirkung zur Folge, da die limitierten finanziellen Mittel Auslöser der Wartefristen sind. Das BFE überwacht die finanzielle Situation des Netzzuschlagsfonds aber laufend und passt die Budgets - unter Berücksichtigung der langfristigen Liquidität - jährlich bedarfsgerecht an. Ziel ist es, die Wartezeiten für die Einmalvergütungen weiterhin deutlich zu reduzieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.