18.4367 · Interpellation · 2018-12-14
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
An der Sitzung des Bundesrates vom 30. November 2018 wurde das ordentliche Rentenalter für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung neu auf 65 Jahre festgeschrieben. Diese Regelung gilt also auch für die bis anhin als besondere Personalkategorie eingestuften Berufsoffiziere (BO) und -unteroffiziere (BU).
Der Bundesrat wird ersucht, dazu folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie werden diese Berufsleute, nach diesem Entscheid des Bundesrates, für die bis heute geleisteten Überstunden und die Mehrarbeit entschädigt?
2. Werden bei Neuanstellungen Überzeit und zusätzliche Leistungen entschädigt? In welcher Form?
3. Fällt in den neuen Verträgen der Artikel "Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen der Truppe ..." weg? Wenn ja, wie sollen in Zukunft die Milizsoldaten und Milizkader effizient während einem, in sehr häufigen Fällen, 24-Stunden-Betrieb ausgebildet und angeleitet werden?
4. Nimmt er eine weitere massive Verschlechterung der Ausbildung und der Führung der Milizarmee auf die leichte Schulter?
5. Mit dieser Massnahme fördert er das Prinzip des "Diensts nach Vorschrift". Ein BO oder BU braucht aber vor allem Leidenschaft und Engagement für diesen Beruf. Ist man sich dieser Tatsache in der Bundesverwaltung bewusst?
6. Bereits heute kann die Armee BO und BU nicht in genügender Anzahl rekrutieren. Mit dieser Erhöhung des Pensionsalters wird das Problem noch einmal massiv verschärft. Ist er sich dieser Tatsache bewusst?
7. Wie hoch werden die Mehrausgaben für die zukünftigen Entschädigungen der BO und BU sein? Um die gleichen Leistungen auch in Zukunft erbringen zu können, muss die Anzahl der BO- und BU-Stellen massiv erhöht werden (Zweischichtbetrieb)!
8. Könnte man als Kompromisslösung das ordentliche Rentenalter für die BO und BU auch in Zukunft bei der heutigen Regelung belassen?
Begründung
Alle heute aktiven BO und BU sind mit einem gültigen Vertrag, der eine sogenannte Lebensarbeitszeit beinhaltet, angestellt. Darin ist festgelegt, dass geleistete Überstunden und Mehrarbeit nicht entschädigt werden und auch keine Kompensation durch Ferien gewährt wird. Dafür wird das Rentenalter in der Regel, mit einigen Ausnahmen, auf 58 Jahre festgelegt. Durch die Erhöhung des Rentenalters dieser Personalkategorie besteht die Gefahr, dass sich noch weniger Personen für das Berufsmilitär entscheiden und dadurch die Ausbildung des Nachwuchses gefährdet ist.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Arbeitsverhältnis der Berufsoffiziere (BO) und Berufsunteroffiziere (BU) endet nach der Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP; SR 172.220.111.35) aktuell mit Vollendung des 60. Altersjahres. Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 30. November 2018 wird das Pensionierungsalter für die entsprechenden Mitarbeitenden auf 64 für Frauen und 65 für Männer angehoben. Eine vorzeitige flexible Pensionierung ist für das Berufsmilitär weiterhin möglich. Für Mitarbeitende, die zum Zeitpunkt der Umstellung jünger als 50 Jahre sind und weniger als 23 Dienstjahre absolviert haben, erfolgt die Umstellung auf die neue Regelung am 1. Januar 2020. Für Mitarbeitende, die 50-jährig und älter sind, und jene, die 23 oder mehr Dienstjahre aufweisen, gilt weiterhin die aktuelle Regelung.
Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Aktuell bezahlt der Arbeitgeber den Angehörigen des Berufsmilitärs zusätzliche Beiträge im Umfang von 6 Prozent in die berufliche Vorsorge. Mit diesen Beiträgen werden die rund 10 000 Arbeitsstunden abgegolten, welche sich während der gesamten Karriere im Rahmen der Arbeit nach dienstlichem Bedarf ansammeln. Somit wurde die Mehrarbeitszeit laufend abgegolten, und es erfolgt nach dem Entscheid des Bundesrates keine weitere Entschädigung.
2. Auch mit der neuen Lösung wird die nichtkompensierte Mehrarbeitszeit aufgrund der Arbeit nach dienstlichem Bedarf abgegolten. Dies erfolgt durch einen zusätzlichen Beitrag des Arbeitgebers an die Pensionskasse im Umfang des maximalen freiwilligen Sparbeitrags (maximal 6 Prozent). Im Weiteren erhalten die BO jährlich sieben und die BU jährlich zehn Kompensationstage.
3. Nein, die Arbeitszeit richtet sich auch nach der Erhöhung des Pensionierungsalters nach dem dienstlichen Bedarf.
4. Die neue Pensionierungsregelung hat keine negativen Auswirkungen respektive Verschlechterungen auf die Ausbildung und die Führung der Milizarmee zur Folge.
5. Die Arbeitszeit nach dienstlichem Bedarf ist Bestandteil des Statuts der Berufsmilitärs. Der Bundesrat ist bestrebt, das Berufsbild im Rahmen der Herausforderungen bei der Rekrutierung so attraktiv wie möglich zu gestalten. Dies soll in einem ersten Schritt mit den zusätzlichen Kompensationstagen, welche einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben leisten, erreicht werden.
6. Die Rekrutierung einer genügenden Anzahl an Berufsmilitärs mit entsprechenden Kompetenzen ist schon seit einigen Jahren eine Herausforderung. Es wurden und werden diverse Massnahmen geprüft und umgesetzt, um die Gewinnung und Bindung zu verbessern. Über ein aktuell beschlossenes Projekt "Berufsbild" werden kurz- und mittelfristige Möglichkeiten erarbeitet, um die Attraktivität des Berufes zu steigern.
7. Die zusätzlichen Kompensationstage führen zu einem Kapazitätsausfall. Dieser muss mit zusätzlichen personellen Ressourcen ausgeglichen werden. Es ist mit einem personellen Mehrbedarf von 30 bis 35 Stellen zu rechnen, was dementsprechend zu Mehrausgaben in der Höhe von 4 bis 5 Millionen Franken pro Jahr führen wird.
8. Eine Beibehaltung der heutigen Regelung im Sinne einer Kompromisslösung ist nicht möglich. Mit der neuen Lösung werden die gesellschaftspolitischen Forderungen nach einer Erhöhung des Pensionierungsalters der Berufsmilitärs erfüllt.
Antwort des Bundesrates.