Menschenrechtssituation in der Türkei. Wie steht es um die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, diplomatische Vermittlungsbemühungen, Rüstungsexporte?
18.4389 · Interpellation · 2018-12-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die menschenrechtliche Situation in der Türkei gibt leider weiter zu grosser Besorgnis Anlass. Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands bleiben Tausende von türkischen Bürgerinnen und Bürgern in (Untersuchungs-)Haft, sei es wegen ihres demokratischen politischen Engagements, sei es wegen ihres Einstehens für die Menschenrechte oder weil sie als Medienschaffende nicht nach dem Willen des Präsidenten berichtet haben. Der Druck auf oppositionelle Kräfte steigt weiterhin, einzelne Gefangene werden auch seit Monaten in Isolationshaft gehalten, der Zugang zu den eigenen Anwälten oder zu Familienangehörigen wird trotz unzähliger Gesuche verweigert. Dies führt auch in der türkisch-kurdischen Diaspora in der Schweiz zu grosser Besorgnis.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Setzt er auch in der Türkei aktiv die Richtlinien des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern um? Welche konkreten Massnahmen (z. B. Gefängnisbesuche, Besuche von Prozessen) haben Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz in den letzten drei Jahren diesbezüglich unternommen?
2. Unternimmt er diplomatische Bemühungen, um darauf hinzuwirken, dass die Türkei die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte respektiert und rasch umsetzt?
3. Hat die Schweiz aktiv ihre Guten Dienste angeboten zur Vermittlung im Konflikt der Türkei mit der kurdischen Minderheit, falls dies von den Beteiligten gewünscht würde?
4. Die Türkei kennt nicht nur im Land selbst bewaffnete Konflikte, sondern ist im Norden Syriens ohne Uno-Mandat bewaffnet in einen internationalen Konflikt involviert. Darf man vor diesem Hintergrund davon ausgehen, dass die Schweiz keinerlei Lieferungen bewilligt von Rüstungsgütern (wie z. B. gepanzerte Mannschaftstransporter) in die Türkei? Welches waren die letzten bewilligten Exporte in die Türkei (Art und Datum)?
5. Bekanntlich versuchten Vertreter der Türkei, oppositionelle Personen aus der Schweiz zu entführen. Angeblich führen die türkische Regierung und ihre diplomatischen Vertretungen in der Schweiz auch ganze Listen von regierungskritischen Personen, sei es mit kurdischem oder gülenistischem Hintergrund, und diese Personen werden dann auch von der Botschaft vorgeladen. Ist dies dem Bundesrat bekannt? Wie bewertet er diese Einschüchterungsversuche?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In seinen Antworten auf die Fragen Glättli 18.5197 und 17.5450 hat der Bundesrat dargelegt, dass die Schweiz die Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern umsetzt. Dazu gehört insbesondere auch die Verfolgung der Situation in der Türkei mittels Kontakten zu den Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und ihrem Umfeld, mittels Beobachtung von Prozessen oder mittels Projekten zur Stärkung der Menschenrechte. Der Bundesrat wird sich auch in Zukunft in diesem Sinne engagieren.
2. Die Schweiz setzt sich für eine wirksame und rasche Umsetzung der endgültigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Mitgliedstaaten des Europarates ein, einschliesslich der Türkei. Gleichzeitig beteiligt sich die Schweiz finanziell am Treuhandfonds für Menschenrechte des Europarates (Human Rights Trust Fund, HRTF), der insbesondere die Stärkung der Mechanismen zur Umsetzung der EGMR-Urteile bezweckt. In diesem Zusammenhang führt der HRTF in der Türkei ein Projekt durch, das mit Blick auf die Arbeit türkischer Richter und Staatsanwälte für eine bessere Umsetzung sorgen soll.
3. In seiner Antwort auf die Frage Béglé 16.5523 wies der Bundesrat darauf hin, dass er wiederholt seine Bereitschaft signalisiert hat, bei der Annäherung der Parteien auf Anfrage eine Vermittlerrolle zu übernehmen, namentlich im Zuge der erneuten bewaffneten Auseinandersetzungen im Südosten der Türkei im Juli 2015. Die türkische Regierung liess bisher jedoch verlauten, dass sie keine Fazilitation oder Mediation von aussen wünsche, weder von der Schweiz noch von anderer Seite.
4. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 9. Mai 2018 zur Motion Guhl 18.3246. 2018 wurden auf der Grundlage von Artikel 23 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (KMG; SR 541.51) sowie Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung über das Kriegsmaterial (KMV; SR 514.511) Ausfuhren von einzelnen Pistolen für den Privatgebrauch an türkische Diplomaten sowie Ersatzteile für Flugabwehrsysteme bewilligt. Bewilligungen für die Ausfuhr gepanzerter Fahrzeuge wurden keine erteilt. Die 2018 erteilten Bewilligungen beliefen sich auf etwa 3,6 Millionen Franken, die effektiven Ausfuhren auf etwa 96 000 Franken (etwa 4800 betreffen die erwähnten Pistolen für den Privatgebrauch, und etwa 91 000 betreffen Baugruppen und Einzelteile für Feuerleitsysteme zu den genannten Flugabwehrsystemen). Die letzten Bewilligungen wurden vom Staatssekretariat für Wirtschaft im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am 11. Dezember 2018 erteilt.
5. Die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen sorgen für eine aktive Koordination ihrer Überwachungsaktivitäten, insbesondere seit dem Putschversuch in der Türkei. So hat das EDA den türkischen Behörden zu verstehen gegeben, dass in der Schweiz die schweizerische Rechtsordnung gilt und dass ein ausländischer Staat nicht befugt ist, auf schweizerischem Territorium hoheitliche Handlungen auszuführen (vgl. Stellungnahme zur Interpellation Dittli 16.3649).
Antwort des Bundesrates.